Beschlussvorlage - BV/2024/132

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Maßnahmen der im Anhang befindlichen Haushaltssicherung 2028.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Rat hat am 22.02.2024 (BV/2023/158-1) als ein strategisches Ziel im Handlungsfeld 8 „Finanzielle Handlungsfähigkeit“ beschlossen, dass der städtische Haushalt dauerhaft genehmigungsfrei sein soll. Weiterhin wurde beschlossen, dass u.a. das Handlungsfeld 8 dauerhaft aktiv ist, was bedeutet, diese Ziele sind bei allen Gremienentscheidungen zu berücksichtigen.

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

Für dieses Ziel wurden im Rat am 11.07.2024 (BV/2024/040) drei Kennzahlen beschlossen. Diese lauteten:

  1. Der Haushalt ist 2028 genehmigungsfrei, d.h., die Jahresrechnung 2026 weist einen Jahresüberschuss aus, die Ergebnisse der Jahre 2027 und 2028, sowie die Ergebnisse der mittelfristigen Finanzplanung (2029 – 2031) sind allesamt ausgeglichen;
  2. die Tilgung von Investitionskrediten kann zu 45% aus eigenen Mitteln bestritten werden und
  3. die Mindesteigenkapitalquote soll nicht unter 18% fallen.
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Darstellung des Sachverhalts

Der Haushaltsentwurf 2025 (BV/2024/094) hat mit großer Deutlichkeit die finanzielle Lage der Stadt Wedel offengelegt. Die folgenden Punkte sind dabei besonders hervorzuheben:

 

  •       Die Erträge der Stadt sind seit 2020 um 24% von 84 Mio. € auf 104 Mio. € in 2025 gestiegen. Die Steigerung der Steuererträge liegt deutlich unterhalb der Inflation (56 zu 58 Mio. € (+3%), Die Inflation lag in diesem Zeitraum bei 21,5%. Wertet man die Gewerbesteuererträge seit der Euroumstellung 2002 aus, müsste die Stadt unter Berücksichtigung der Inflation deutlich über 40 Mio. € Gewerbesteuern einnehmen. Mit 14 Mio. € 2024 liegen wir weit dahinter zurück. Allein von 2022 hat sich die Gewerbesteuer von 36,3 Mio. € auf 14,0 € im Jahr 2024 deutlich mehr als halbiert (-22,3 Mio. €).
  •       Die Aufwendungen sind seit 2020 um 61%, von 75 Mio. € auf 121 Mio. € gestiegen. In diesem Zeitraum sind die Personalkosten um 7,4 Mio. bzw. um 34% gestiegen, die übrigen Aufwendungen hingegen um 38,1 Mio. € bzw. um 72%.
  •       Im Ergebnis führt dieses zu einem Jahresfehlbetrag im Haushaltsentwurf 2025 i.H.v. 17,5 Mio. €. In der Summe belaufen sich die Jahresfehlbeträge im Finanzplanungszeitraum auf 42,5 Mio. €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Wedel keinerlei Reserven aufweisen kann.

Daraus ergibt sich ein zwingender Handlungsbedarf um den Haushalt dauerhaft sicher auszugleichen. Angesichts der Höhe der geplanten Defizite werden Kürzungen bei den Aufwendungen, die nicht auch zu Leistungseinschränkungen führen, nicht reichen um einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Den beschriebenen Handlungsbedarf unterstreichen die Kassenkredite. Aktuell betragen die diese 28,0 Mio. €! Landesweit haben Kommunen einen Kassenkreditbestand von rd. 32,0 Mio. €, d.h. auf Wedel entfallen 87,5% aller kommunalen Kassenkredite in Schleswig-Holstein.

Eine Analyse der Erträge und Aufwendungen nach Produktbereichen zwischen 2014 und 2025 zeigt zusammengefasst folgende Entwicklung:

  •       In zwei wesentlichen Punkten haben sich die Ertragsanteile signifikant verschoben. Der Anteil der Allgemeinen Finanzwirtschaft (61) hat sich

von 2014               46,3 Mio. €              59,5%
auf 2025               62,9 Mio. €              44,2%

verringert.

Im gleichen Zeitraum hat sich der Ertragsanteil im Produktbereich Kinder- Jugend und Familienhilfe (36):

von 2014               1,2 Mio. €              1,5%
auf 2025               17,0 Mio. €              11,9%

erhöht. Diese Erhöhung ergibt sich ganz wesentlich aus der Umstellung der KITA-Finanzierung, dem stehen Aufwendungen in vergleichbarer Höhe entgegen.

  •       Bei der Entwicklung der Aufwendungen ergibt sich folgendes Bild:

In den Produktbereichen Innere Verwaltung und Sicherheit u. Ordnung (11 u. 12):

von 2014              21,6 Mio. €              27,9%

auf 2025              44,7 Mio. €              28,0%

ist der Anteil an den Gesamtaufwendungen nahezu gleichgeblieben.

In den Produktbereichen Schulträgeraufgaben (21-24), Kultur und Wissenschaft (25-28), Soziales und Jugend (31-36) und Sportförderung (42) hat sich im gleichen Zeitraum folgende Entwicklung ergeben:

von 2014              28,0 Mio. €              36,1%

auf 2025              72,7 Mio. €              45,5%.

Mit 44,7 Mio. € beanspruchen diese Produkte 54,4% aller Aufwendungssteigerung mit einem Volumen von 82,2 Mio. €.

Der Produktbereich Gestaltung der Umwelt (51-56) hat sich ebenfalls nur leicht verändert:

von 2014              8,4 Mio. €              10,8%

auf 2025              18,4 Mio. €              11,5%.

Einzig der Produktbereich 61 hat sich anteilsmäßig verringert:

von 2014              19,5 Mio. €              25,2%

auf 2025              23,9 Mio. €              15,0%.

  •       Bei den Personalstellen ergibt sich ein vergleichbares Bild:

In den Produktbereichen 21-24, 25-28, 31-36 und 42 haben sich die Stellen wie folgt entwickelt:

von 2014              85,65 VZA              33,6%

auf 2025              165,56 VZA              44,2%

aller Stellen in der Stadtverwaltung.

Von dem Zuwachs der Stellen seit 2014 (120,3 VZA) sind

in den gen. Produktbereichen:              79,91, bzw.               66,4%,

in der übrigen Verwaltung               40,39               33,6%

neue Stellen eingerichtet worden.

Diesem Personalaufwuchs stehen Leistungserweiterungen gegenüber. Die Personalaufwendungen liegen auch 2025 mit 23,7% deutlich unter der, von der Kommunalaufsicht empfohlenen 25%-Marke der Gesamtaufwendungen.

 

Aufgrund der besorgniserregenden Zahlen des Haushaltsentwurfs hat die Verwaltungsleitung sich entschieden, noch vor Beschlussfassung über den Haushalt 2025, das Gespräch mit der Kommunalaufsicht zu suchen. Dieses Gespräch hat am 25.11.2024 in Kiel in einer sehr konstruktiven Atomsphäre stattgefunden. Das Gespräch hat zu folgenden Ergebnissen geführt:

 

  1. In der Entwurfsfassung (Planungsstand 25.11.2024: Ergebnis 2025: -17,5 Mio. €, große Fehlbeträge über den gesamten Planungszeitraum) ist der Haushalt nicht genehmigungsfähig. Nach bisherigen Planungsstand ist die Stadt Wedel wirtschaftlich nicht leistungsfähig, was die Genehmigung weiterer Kredite für Investitionen ausschließt.
  2. Insbesondere bereitet der außerordentlich hohe Stand der Kassenkredite (tagesaktuell 28,0 Mio. €) Sorge.
  3. Die finanzielle Lage der Kommunen in Schleswig-Holstein hat sich für 2025 durchaus eingetrübt. In den vergangenen Jahren ist es jedoch fast allen Kommunen gelungen, Reserven zu bilden, die eine Überbrückung möglich machen. Diese Kommunen verfügen regelmäßig auch über ausreichende Liquiditätsreserven.
  4. Die Kommunalaufsicht gibt ihre Empfindung wieder, dass Wedel, insbesondere in den Bereichen Bildung, Kinder und Jugendliche und Soziales Spitzenpositionen in den Leistungen und den dafür erforderlichen Aufwendungen einnimmt. Die von Wedel angebotenen Leistungen liegen häufig weit über den Standards des Landes.
  5. Wedel befindet sich nicht in einer Vergeblichkeitsfalle, d.h. eine Haushaltskonsolidierung aus eigener Kraft ist möglich.
  6. Eine Genehmigung des Haushaltes 2025 ff. kann nur in Aussicht gestellt werden, wenn die Stadt konkrete Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen identifiziert, beschließt und konsequent umsetzt, um spätestens 2028 Jahresüberschüsse zu erwirtschaften.
  7. Der Beschluss über die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ist spätestens mit dem Haushaltsbeschluss 2025 zu fassen. Die ersten Ergebnisse sind im Haushalt 2025 einzuplanen. Für die weiteren Maßnahmen sind die entsprechenden Auswirkungen in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.
  8. Für diese Maßnahmen ist ein Controlling zu etablieren, um die Wirksamkeit sicherzustellen, ggfs. ist wirksam nachzusteuern.

 

Nach dem Gespräch mit der Kommunalaufsicht wurde ein Konzept erarbeitet, dass sowohl das oben genannte strategische Ziel für 2028 zum Teil, als auch die Anforderungen der Kommunalaufsicht erfüllt.

Die Haushaltssicherung 2028 umfasst folgende Eckpunkte:

 

  •       Die Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung sind alternativlos und werden vielen weh tun. Daher ist es wichtig, alle Beteiligten und Betroffenen mitzunehmen. Das wird am Ende nicht immer zur Zufriedenheit aller umgesetzt werden können. Umso wichtiger ist eine offene Kommunikation.
  •       Ziel des Konzeptes ist es, betriebsbedingte Kündigungen für alle städtischen Mitarbeitenden auszuschließen. Aufgabenreduktionen und der damit eventuell verbundene Personal- und Stellenabbau sollen über die normale Fluktuation erfolgen. Das kann für den einen oder anderen Mitarbeitenden bedeuten, dass sie oder er neue Aufgaben und einen anderen Arbeitsplatz haben wird.
  •       An einer Reduzierung städtischen Leistungen auf das Durchschnittsniveau des Landes wird kein Weg vorbeiführen. Die Alternative wäre, bestimmte Leistungen nicht mehr anzubieten (z.B. Schwimmhalle).
  •       Der Erhalt der städtischen Leistungen in Wedel, die wichtige Beiträge für die (Weiter-) Bildung, den Sport, die Kultur und das Zusammenleben leisten, soll sichergestellt werden. Um das zu erreichen, müssen bestimmte Angebote an die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel angepasst, d.h. ggfs. im Umfang oder in der Qualität reduziert, werden. Das kann auch bedeuten, dass die Leistungen zukünftig in anderen Räumen oder Gebäuden erbracht werden müssen.
  •       Geplant ist eine Reduzierung des Gebäudebestandes, der einen großen Kostenverursacher darstellt. Das erfordert kluge Mehrfachnutzungskonzepte für städtische Gebäude und eine Veränderungsbereitschaft bei allen Nutzern städtischer Räume (Beispiel SKB/Klassenräume). Die Alternative wäre die Streichung bestimmter Nutzungen.
  •       Die Maßnahmen der Haushaltssicherung 2028 sind Zielvorgaben für einzelne Produkte oder Verwaltungseinheiten. Die Umsetzung erfolgt in fachdienstübergreifenden Projektteams. Die zuständigen Projektteams erarbeiten Konzepte, um die Budgetziele fristgerecht zu erreichen. Federführend sind die Produktverantwortlichen. Die Beschlussfassung erfolgt, wie gehabt, in den politischen Gremien.
  •       Grundsatz ist dabei: Es geht nicht ums Ob, sondern nur um das Wie. Nur im Ausnahmefall kann davon abgewichen werden. Dann sind konkrete Vorschläge zu unterbreiten, um das vorgegebene Einsparziel mit anderen Maßnahmen zu erreichen.
  •       Mögliche Mehrerträge gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung dürfen nicht zu neuen Aufwendungen führen. Vielmehr müssen diese Beträge zur Tilgung der bestehenden Kassenkredite verwendet werden.
  •       Investitionen, die für die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen notwendig sind, z.B. Mehrfachnutzungskonzepte für städtische Räume, sind mit hoher Priorität zu versehen.
  •       Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen der Haushaltssicherung ist durch ein geeignetes Controlling zu begleiten und dem HFA ist regelmäßig zu berichten.
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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die 30 Maßnahmen der Haushaltssicherung 2028 sind geeignet, im Haushaltsjahr 2028 eine Ergebnisverbesserung i.H.v. 9.595.700 € zu erreichen. Im Planungszeitraum 2025 – 2028 wird ein Gesamtkonsolidierungsbetrag von 23.283.900 € erreicht.

Die Voraussetzungen für eine Genehmigung des Haushaltes 2025 durch die Kommunalaufsicht sind m.E. damit erfüllt. Mit Ausnahme von 2025 können in allen Jahren Überschüsse erwirtschaftet werden. Im Planungsjahr 2028 übersteigt das Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit die ordentliche Tilgung.

Das strategische Ziel, 2028 genehmigungsfrei zu werden, kann erreicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die ersten Maßnahmen der Haushaltssicherung 2028 bereits 2025 – 2026 zu den erwarteten Ergebnisverbesserungen führen. Gelingt es damit 2026 einen Jahresüberschuss zu erwirtschaften, ist die erste Hürde genommen. Weiter müssen die Haushaltspläne der Jahre 2027 und 2028 Jahresüberschüsse ausweisen. Schließlich müssen die Jahre 2029 – 2031 in der mittelfristigen Finanzplanung ausgeglichen sein. Damit vergrößert sich die Handlungsfreiheit der Stadt. Die Haushaltssicherung legt dafür die Basis.

Wie oben dargestellt würden 2028 ausreichend liquide Mittel erwirtschaftet um die ordentliche Tilgung zu bestreiten. Damit wäre die zweite Kennzahl, die Tilgung zu 45% aus eigenen liquiden Mittel zu leisten, übererfüllt.

Die dritte Kennzahl wird auch mit der Haushaltssicherung 2028 voraussichtlich nicht erreicht. Die Entwicklung der Bilanz ist nur sehr schwer zu prognostizieren, da verschiedene Geschäftsvorgänge, insbesondere Investitionen, Kassen- und Investitionskredite, zu einer Erhöhung der Bilanzsumme führen. Nach heutiger Einschätzung wird die schon die beschlossene Eigenkapitalquote von 18% 2028 nicht zu erreichen sein.

In der Haushaltssicherung 2028 stehen die Maßnahmen zur Ertragserhöhung in einem angemessenen Verhältnis zu den Maßnahmen zur Aufwandsreduzierung. Im Jahr 2028 betragen die Mehrerträge 1.939.000 €, sie tragen damit 20,2% zu der Gesamtergebnisverbesserung bei. Die Aufwandsreduzierungen haben ein Volumen von 7.656.700 €, was einem Anteil von 79,8% entspricht. Auch über den gesamten Finanzplanungszeitraum (2025 – 2028) betrachtet, ändert sich zwar das Verhältnis, angemessen bleibt es dennoch. Die Ertragsverbesserungen summieren sich auf 5.844.200 €, oder 25,1%. Die Aufwandsreduzierungen tragen in Summe mit 17.439.700 €, bzw. 74,9%, zum Gesamtkonsolidierungsbetrag von 23.283.900 € bei.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Zu der durch die Haushaltssicherung 2028 geplanten Ergebnisverbesserung i.H.v. 9.595.700 € gibt es keine ebenbürtige Alternative.

Denkbar ist jedoch, statt einer Vielzahl von einzelnen Sparmaßnahmen umzusetzen, ausschließlich Ertragsverbesserungen zu beschließen. Dabei ist die Grundsteuer die einzige Einnahmequelle, die keinen konjunkturellen Schwankungen unterliegt und vom möglichen Volumen her geeignet ist, das Ziel der Konsolidierung zu erreichen.

Für 2025 hat der Rat am 19.12.2024 beschlossen den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 519 v.H. festzulegen (BV/2024/125). Damit entspricht der neue Hebesatz der im landesweiten Transparenzregister genannten Zahl für Wedel. In dieser Höhe soll die Grundsteuer B für die Stadt aufkommensneutral sein. Im Haushalt 2025 sind Erträge aus der Grundsteuer B i.H.v. 8.624.700 € veranschlagt. Um das Ziel der Konsolidierung ausschließlich über eine Erhöhung der Grundsteuer zu erreichen müsste der Hebesatz auf 1080 erhöht werden. Damit ergäbe sich ein Steuerertrag von 17.947.300 €.

Für die einzelnen Steuerpflichtigen ergibt sich daraus etwas Mehr als eine Verdoppelung der Steuerlast. Durch die Grundsteuerreform, die ihre Wirkung für die Steuerpflichtigen erstmals 2025 entfaltet, wird es vermutlich deutliche Veränderungen in der Höhe der zu zahlenden Grundsteuer geben. Was eine zusätzliche Erhöhung des Steuertarifs für die Steuerpflichtigen bedeutet, kann zurzeit noch nicht seriös abgeschätzt werden. Erst nach der Veranlagung der Grundsteuer 2025 entsprechend der neuen Rechtslage kann eine Auswertung für einzelne Grundstücke erfolgen.

Darüber hinaus würde eine solche Erhöhung der Grundsteuer ausschließlich die Grundsteuerpflichtigen und die Mieter für die notwendige Haushaltskonsolidierung in Anspruch nehmen.

Daher wird diese Alternative nicht empfohlen.

 

Die zweite Möglichkeit wäre, den Haushalt 2025 ohne Haushaltssicherung 2028 zu beschließen. Nach aktuellem Planungsstand weist dieser einen Jahresfehlbetrag von 16.287.500 € aus. Für die Folgejahre werden ebenfalls Fehlbeträge i.H.v. zusammen 16.004.200 € ausgewiesen. Im Gespräch beim Innenministerium am 25.11.2024 hat die Kommunalaufsicht deutlich gemacht, dass ein solcher Haushalt nicht genehmigungsfähig ist. Dass die Kommunalaufsicht nach Beschlussfassung anders entscheiden könnte, ist nicht zu erwarten.

Ohne Genehmigung des Haushaltes steht die Stadt früher oder später im nächsten Jahr still.

D.h. 2025 können keine Neuinvestitionen (z.B. IT-Ausstattung an den Schulen, Feuerwehrfahrzeuge etc.) getätigt werden. Selbst für bereits laufende Maßnahmen würde es zu einem Baustillstand kommen. Dieses könnte insbesondere die Außenanlagen an der ASS und dem JRG betreffen, da diese Maßnahmen noch nicht vollumfänglich beauftragt sind, mit der Folge, dass Zwar die Hochbauten fertiggestellt und nutzbar sind, die Außenanlagen jedoch so wie sie zurzeit sind, stehen und liegen bleiben.

Im Ergebnisplan würde dieser Stillstand alle freiwilligen Leistung, die keine vertragliche Ausgestaltung haben, betreffen. Der Betrieb der laufenden Verwaltung bliebe sichergestellt, alle geplanten Haushaltsansätze wären jedoch äußerst restriktiv zu bewirtschaften und können keinesfalls in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Auch die Gebäude- und Straßenunterhaltung wäre weitgehend auszusetzen. Nur noch Notmaßnahmen zur Abstellung eines akut aufgetretenen Schadens wären zulässig. Dieser Stillstand würde letztlich alle Wedelerinnen und Wedeler treffen.

Aus den genannten Gründen ist auch diese Möglichkeit nicht zu befürworten.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

 

 

 

Ergebnisplan 2025 Stand 10.12.2024

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028.

 

in EURO

Erträge

     

     

103.378.500

111.228.400

112.253.500

112.305.500

Aufwendungen

     

     

119.666.000

115.700.000

117.742.000

118.349.600

Jahresergebnis

     

     

-16.287.500

-4.471.600

-5.488.500

-6.044.100

 

Veränderungen Ergebnisplan 2025 Stand 10.12.2024 / Haushaltssicherung

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028.

 

in EURO

Erträge

     

     

+278.100

+1.687.400

+1.939.700

+1.939.000

Aufwendungen

     

     

-2.018.000

-3.016.000

-4.749.000

-7.656.700

Ergebnisverbesserung

     

     

+2.296.100

+4.703.400

+6.688.700

+9.595.700

 

 

Ergebnisplan 2025 mit Haushaltssicherung 2028

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028.

 

in EURO

Erträge

     

     

103.656.600

112.915.800

114.193.200

114.244.500

Aufwendungen

     

     

117.648.000

112.684.000

112.993.000

110.692.900

Jahresergebnis

     

     

-13.991.400

231.800

1.200.200

3.551.600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirkung HH-Sicherung 2028

     

     

2.296.100

4.703.400

6.688.700

9.595.700

 

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Anlagen

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