Beschlussvorlage - BV/2022/088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel billigt die Teilnahme am Projektlauf 2022 mit der entsprechenden Projektskizze  Sanierung Steinberghalle“ für das Bundesprogramm „ Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Es ist kurzfristig ein Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur gestartet worden. Die Einreichung einer Projektskizze muss bis Ende September 2022 erfolgen und eine Billigung des Rates zur Einreichung einer konkreten Projektskizze ist zeitnah nachzureichen.

Der Förderantrag wird derzeit im Gebäudemanagement bearbeitet und die Einreichung erfolgt fristgerecht.

Gefördert werden soll die Sanierung der Steinberghalle.  Es handelt sich um eine 3-Feld-Sporthalle, die in 1979 mit einer Netto-Raumfläche von 2.564 m² errichtet wurde.

Genutzt wird die Halle für Schulsport, Trainings- u. Punktspielbetrieb SC Rist Wedel (Basketball und Volleyball) und für Großveranstaltungen. Sie erfüllt damit das Kriterium des Förderprogramms, dass lediglich Sporthallen mit regionaler bzw. überregionaler Bedeutung gefördert werden können.

Obwohl in den letzten Jahren fortlaufende Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie größere Investitionen wie Dachsanierung inkl. Photovoltaikanlage, Erneuerung Hallenbeleuchtung oder Entwässerung durchgeführt wurden, weist die Halle erhebliche Mängel im Bereich Sanitär, Brandschutz, Lüftung, Heizung und Ausstattung der Halle (Hallenboden, Tribüne, Prallschutz) auf.

Es ist eine stufenweise Sanierung der Halle vorgesehen. Im ersten Schritt werden die Sanitäranlagen sowie Lüftung und Heizungsanlagen erneuert. Diese Maßnahmen werden zukünftig den gesamten Energieverbrauch (und damit die Verbrauchskosten) der Halle reduzieren.  Verbräuche von Energie, Strom und Wasser fallen wesentlich geringer aus, die Umwelt wird nachhaltig geschont.  Fördervoraussetzung sind klimaschonende und energieeinsparende Maßnahmen, die hiermit ebenfalls erfüllt wären.

 

Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

  1. Bauwerk-Baukonstruktionen:
  • alle Sportgeräteräume,
  • Umkleiden, Duschen und WC´s,
  • sonstige Sanitärräume,
  • Flure,
  • Windfänge und HMR,
  • Brandschutz

 

  1. Bauwerk-Technische Anlagen:
  • Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
  • Wärmeversorgungsanlagen,
  • Raumlufttechnische Anlagen,
  • Gebäude- und Anlagenautomation

 

  1. Elektrischen Anlagen:
  • Beleuchtung,
  • Blitzschutz,
  • Eigenstromversorgungsanlagen,
  • NS-Schaltanlagen,
  • NS-Installationsanlagen

 

  1. Kommunikations-, Sicherheits- und Informationsanlagen:
  • Klingelanlagen,
  • Gefahrenmelde – und Alarmanlagen,
  • Übertragungsnetze

 

  1. Hallenausstattung
  • Hallenboden
  • Tribüne
  • Prallschutz

 

 

Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme der Sanierung beträgt derzeit brutto 3.5 Mio. Euro.

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ sieht eine Förderquote von bis zu 75% der anzurechnenden Kosten vor. 25% der anzurechnenden Kosten sind als Eigenanteil zu erbringen.

 

Ob die Stadt Wedel sich im Interessenbekundungsverfahren durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. In dem UBF Ausschuss im November wird eine BV zur Sanierung der Steinberghalle eingebracht.

 

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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