Beschlussvorlage - BV/2022/088
Grunddaten
- Betreff:
-
Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" für die Sanierung der Steinberghalle in Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
- Geschäftszeichen:
- FD 2-10
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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06.10.2022
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Darstellung des Sachverhalts
Es ist kurzfristig ein Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur gestartet worden. Die Einreichung einer Projektskizze muss bis Ende September 2022 erfolgen und eine Billigung des Rates zur Einreichung einer konkreten Projektskizze ist zeitnah nachzureichen.
Der Förderantrag wird derzeit im Gebäudemanagement bearbeitet und die Einreichung erfolgt fristgerecht.
Gefördert werden soll die Sanierung der Steinberghalle. Es handelt sich um eine 3-Feld-Sporthalle, die in 1979 mit einer Netto-Raumfläche von 2.564 m² errichtet wurde.
Genutzt wird die Halle für Schulsport, Trainings- u. Punktspielbetrieb SC Rist Wedel (Basketball und Volleyball) und für Großveranstaltungen. Sie erfüllt damit das Kriterium des Förderprogramms, dass lediglich Sporthallen mit regionaler bzw. überregionaler Bedeutung gefördert werden können.
Obwohl in den letzten Jahren fortlaufende Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie größere Investitionen wie Dachsanierung inkl. Photovoltaikanlage, Erneuerung Hallenbeleuchtung oder Entwässerung durchgeführt wurden, weist die Halle erhebliche Mängel im Bereich Sanitär, Brandschutz, Lüftung, Heizung und Ausstattung der Halle (Hallenboden, Tribüne, Prallschutz) auf.
Es ist eine stufenweise Sanierung der Halle vorgesehen. Im ersten Schritt werden die Sanitäranlagen sowie Lüftung und Heizungsanlagen erneuert. Diese Maßnahmen werden zukünftig den gesamten Energieverbrauch (und damit die Verbrauchskosten) der Halle reduzieren. Verbräuche von Energie, Strom und Wasser fallen wesentlich geringer aus, die Umwelt wird nachhaltig geschont. Fördervoraussetzung sind klimaschonende und energieeinsparende Maßnahmen, die hiermit ebenfalls erfüllt wären.
Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
- Bauwerk-Baukonstruktionen:
- alle Sportgeräteräume,
- Umkleiden, Duschen und WC´s,
- sonstige Sanitärräume,
- Flure,
- Windfänge und HMR,
- Brandschutz
- Bauwerk-Technische Anlagen:
- Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
- Wärmeversorgungsanlagen,
- Raumlufttechnische Anlagen,
- Gebäude- und Anlagenautomation
- Elektrischen Anlagen:
- Beleuchtung,
- Blitzschutz,
- Eigenstromversorgungsanlagen,
- NS-Schaltanlagen,
- NS-Installationsanlagen
- Kommunikations-, Sicherheits- und Informationsanlagen:
- Klingelanlagen,
- Gefahrenmelde – und Alarmanlagen,
- Übertragungsnetze
- Hallenausstattung
- Hallenboden
- Tribüne
- Prallschutz
Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme der Sanierung beträgt derzeit brutto 3.5 Mio. Euro.
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ sieht eine Förderquote von bis zu 75% der anzurechnenden Kosten vor. 25% der anzurechnenden Kosten sind als Eigenanteil zu erbringen.
Ob die Stadt Wedel sich im Interessenbekundungsverfahren durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. In dem UBF Ausschuss im November wird eine BV zur Sanierung der Steinberghalle eingebracht.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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243,1 kB
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