Beschlussvorlage - BV/2025/086
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden nach § 16 e GO - Keine Neuverschuldung für die Badebucht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.11.2025
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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13.11.2025
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Darstellung des Sachverhalts
Mit E-Mail vom 30. Juli 2025 richteten eine Einwohnerin und vier Einwohner (sog. Initiative „Keine Neuverschuldung für die Badebucht“) Anregungen/ Beschwerden in Sachen Finanzierung der Badebucht an den Stadtpräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und die Bürgermeisterin. Die E-Mail enthält den Verweis auf eine Umfrage in dieser Angelegenheit auf der Onlineplattform OpenPetition.de.
Eine Petition als Mittel der Beteiligung ist in Schleswig-Holstein für den kommunalen Bereich nicht vorgesehen. Die Umfrage auf der Online-Plattform OpenPetition.de setzt daher keine weitere Rechtsfolge in Gang.
In der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung ist lediglich die Möglichkeit für Einwohnerinnen und Einwohner eröffnet, sich mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung (hier Rat) zu wenden. Dies hat gemäß § 16 e Gemeindeordnung S-H schriftlich oder zur Niederschrift zu erfolgen. Die E-Mail der Einwohnerinnen und Einwohner (Initiatoren) vom 30. Juli 2025 erfüllt die Merkmale gemäß § 16 e Gemeindeordnung S-H und stellt eine Anregung/ Beschwerde an den Rat der Stadt Wedel dar.
Die Befassung mit Anregungen und Beschwerden nach § 16 e Gemeindeordnung S-H ist eine vorbehaltene Aufgabe der Gemeindevertretung. Infolgedessen musste der Rat der Stadt Wedel sich in seiner Sitzung am 25.09.2025 erstmalig mit den vorgebrachten Anregungen auseinandersetzen. Das Gremium hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mit der fachlichen und rechtlichen Prüfung die Verwaltung zu beauftragen und eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss als fachlich zuständigen Ausschuss durchzuführen.
Nach Sachverhaltsprüfung und Vorberatung obliegt es einzig dem Rat der Stadt Wedel über die Stellungnahme bzw. die Antwort zu beschließen. Die Petentin und die Petenten sind sodann schriftlich hierüber zu unterrichten.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Auf die Anregungen und Beschwerden nach § 16 e GO hat der Rat der Stadt Wedel per Stellungnahme zu reagieren. Da jedoch eine endgültige Lösung für die Modernisierung der Badebucht noch nicht gefunden ist und weitere Prüfungen durch die Kombibad Wedel GmbH, der PROVA Unternehmensberatung GmbH und der Stadt Wedel erfolgen, kann zur Höhe der erforderlichen Kreditaufnahme derzeit noch nicht detaillierter Stellung genommen werden. Ebenso können zum jetzigen Zeitpunkt die geforderten weiteren Alternativen nicht vorgelegt werden. Es wurden bereits zahlreiche Alternativen erarbeitet, die bereits Grundlage der Beratungen in Aufsichtsrat, Haupt- und Finanzausschuss sowie Rat waren.
Hinsichtlich der geforderten Einbindung der Bürger und Bürgerinnen in den Entscheidungsprozess sind die Beteiligungsmöglichkeiten klar durch den Gesetzgeber geregelt. So ist die Initiierung eines Bürgerentscheids zur Entscheidung über die Kreditaufnahme sowie über die Auswahl einer Variante zur Modernisierung und Geschäftsfeldänderung der Badebucht ausgeschlossen, da beides zu den vorbehaltenen Aufgaben des Rates nach § 28 Gemeindeordnung gehört und Bürgerentscheide gemäß § 16 g Abs. 1 GO über eben solche vorbehaltenen Aufgaben unzulässig sind.
Unabhängig davon können selbstverständlich die Meinungen, Wünsche und Anregungen der Bürger und Bürgerinnen, der Schulen, der Sportvereine, des DLRG sowie aller anderen gesellschaftlichen Gruppen in Foren, auf Veranstaltungen oder über andere Formate abgefragt und in der weiteren Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Dies ist in der Vergangenheit bereits teilweise erfolgt und wird auch weiter durch alle Beteiligten fortgeführt. So findet beispielsweise am 4. November 2025 eine Informationsveranstaltung zum Thema statt und auch ein Austausch mit dem Kinderparlament befindet sich in Planung. Die Entscheidungen zur Kreditaufnahme und Variantenauswahl können jedoch nicht durch die Bürger und Bürgerinnen getroffen werden.
Die ausgearbeitete Stellungnahme enthält auch Ausführungen zur Zulässigkeit von Bürgerentscheiden und der rechtlichen Beziehung zwischen Ideen-Wettbewerben/ Bürgerbefragungen und dem freien Mandat der Ratsmitglieder.
Die Stellungnahme wurde zwar durch die Verwaltung vorbereitet. Der Gesetzgeber verlangt jedoch eine Stellungnahme des Rates auf die Anregungen und Beschwerden. Insofern sind durch nachfolgende Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Position und Sichtweise der Rates einzuarbeiten und ggf. Vorschläge der Verwaltung abzuändern.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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öffentlich
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190 kB
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