Beschlussvorlage - BV/2025/081

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

Beiratsrelevanz:

 

nicht beiratsrelevant   relevant für folgenden Beirat:

 

     

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die laufenden Finanzierungsvereinbarungen fristwahrend mit allen Kita-Trägern bis zum 31.12.2025 mit Wirkung zum 31.07.2027 zu kündigen, es sei denn, dass eine neue Finanzierungsvereinbarung dem Rat für die Sitzung am 11.12.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs“.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

In Wedel bestehen zwischen der Stadt und neun Kita-Trägern Vereinbarungen über den Betrieb von vierzehn Kindertageseinrichtungen. Die bestehenden Finanzierungsvereinbarungen sind veraltet und entsprechen nicht dem neuen KiTaG. Zudem soll im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine Überprüfung bzw. Absenkung der Add-Ons erfolgen.

 

Die fristgerechte Kündigung müsste zum 31.12.2025 erfolgen, damit sie zum 31.07.2027 wirksam wird. Ziel der Verwaltung ist es, mit den Kita-Trägern auf Grundlage der anliegenden Finanzierungsvereinbarung eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, um die gemeinsame erfolgreiche Zusammenarbeit fortzusetzen. Da sich aus den Verhandlungen mit den Kita-Trägern noch Veränderungen an der Finanzierungsvereinbarung ergeben können, würde die Verwaltung die konkreten ausgehandelten Vereinbarungen danach zur politischen Entscheidung vorlegen.

Hinweis: Prof. Dr. Nebendahl hat noch kleine Änderungen in der Finanzierungsvereinbarung „AWO“, u.a. zur Klarstellung, vorgenommen. Diese wurden in der Anlage grau markiert.

 

Seitens der Fraktionen/Gruppierungen wurde geäußert, im Vorwege vor den Verhandlungen über die Add-Ons/Zusatzvereinbarungen beraten zu wollen. Dazu wird als Anlage eine entsprechende Auflistung beigefügt.

 

Wünschenswert wäre es, wenn die Vorgaben nicht zu eng gefasst würden und der Verwaltung ein Verhandlungsmandat eingeräumt wird, das sowohl der Haushaltssituation der Stadt als auch dem Bedarf der Kita-Träger Rechnung trägt. Auch sollte bei einem vorzeitigen Abschluss der Finanzierungsvereinbarung vor dem 31.07.2027 berücksichtigt werden, dass die fortlaufende Abschmelzung von personellen Überhängen, wie z.B. Leitungsfreistellungen, ggf. zur Akzeptanz für einen vorgezogenen Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen führt.

 

Ebenfalls wäre es wünschenswert, wenn die Verwaltung bereits nach der Sitzung des BKS – Ausschusses schnellstmöglich mit den Verhandlungen mit den Kita-Trägern starten kann.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Wie bereits im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsgespräche berichtet wurde, beinhalten die bisherigen Vereinbarungen mit den Kita-Trägern einige Add-Ons/Zusatzvereinbarungen (Auflistung der in der Anlage), die über die gesetzliche Standardqualität hinausgehen und somit für eine stärkere Belastung des städtischen Haushalts sorgen. Für die dauerhafte Konsolidierung des Haushaltes sowie zur Umsetzung des neuen KiTaG ist es erforderlich, neue Finanzierungsvereinbarungen abzuschließen.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Weiterführung der bisherigen Vereinbarungen würde zu keinen finanziellen Entlastungen der Stadt führen. Zudem würde keine Anpassung an die neuen rechtlichen Vorgaben des KiTaG erfolgen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

Die städtischen Leistungen sollen reduziert werden. Die genauen finanziellen Auswirkungen können noch nicht skizziert werden, da sie von den Verhandlungsergebnissen und Zeitpunkten der Wirksamkeit der neuen Finanzierungsvereinbarungen abhängen.

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...