Beschlussvorlage - BV/2025/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Sperrvermerk der zukünftigen Fachbereichsleitung 4 (Stellenplan 2025) aufzuheben.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Im Jahr 2023 wurde die Firma PD mit der Durchführung einer Organisationsuntersuchung beauftragt. Empfohlen wurde, den Fachbereich 1 (Bürgerservice) in zwei Fachbereiche zu gliedern. Das Ergebnis wurde intern durch den Fachdienst Interner Dienstbetrieb bewertet. Im Ergebnis wird der Empfehlung der PD gefolgt, da sich die Aufgaben des Fachbereichs 1 seit 1998 deutlich verändert haben. Auf die Vorlage zur Änderung der Organisationsstruktur wird verwiesen. Da die Empfehlung der PD bereits im letzten Jahr bekannt war, wurde bereits eine Stelle für die Leitung eines weiteren Fachbereichs in den Stellenplan 2025 aufgenommen, allerdings mit einem Sperrvermerk versehen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der neue Fachbereich wird für wesentliche Themenstellungen verantwortlich sein und hat eine hohe Anzahl von Mitarbeitenden. Um den Aufgaben und den Herausforderungen gerecht werden zu können, ist es erforderlich, die Führungsposition der Fachbereichsleitung zu besetzen. 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Leitung des Fachbereichs bleibt unbesetzt. Das würde aus Sicht der Verwaltung jedoch wenig produktiv. Ein Bereich mit derart hoher Außenwirkung und einer Vielzahl von Mitarbeitenden benötigt auch eine entsprechende Führungskraft. Dann müsste der bisherige Fachbereich 1 unverändert werden. Das scheint wenig effizient.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

92.500,--

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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