Beschlussvorlage - BV/2025/074
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung Sperrvermerk Fachbereichsleitung 4
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Personal
- Beteiligt:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Geschäftszeichen:
- 3-11/Ro
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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25.09.2025
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Darstellung des Sachverhalts
Im Jahr 2023 wurde die Firma PD mit der Durchführung einer Organisationsuntersuchung beauftragt. Empfohlen wurde, den Fachbereich 1 (Bürgerservice) in zwei Fachbereiche zu gliedern. Das Ergebnis wurde intern durch den Fachdienst Interner Dienstbetrieb bewertet. Im Ergebnis wird der Empfehlung der PD gefolgt, da sich die Aufgaben des Fachbereichs 1 seit 1998 deutlich verändert haben. Auf die Vorlage zur Änderung der Organisationsstruktur wird verwiesen. Da die Empfehlung der PD bereits im letzten Jahr bekannt war, wurde bereits eine Stelle für die Leitung eines weiteren Fachbereichs in den Stellenplan 2025 aufgenommen, allerdings mit einem Sperrvermerk versehen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der neue Fachbereich wird für wesentliche Themenstellungen verantwortlich sein und hat eine hohe Anzahl von Mitarbeitenden. Um den Aufgaben und den Herausforderungen gerecht werden zu können, ist es erforderlich, die Führungsposition der Fachbereichsleitung zu besetzen.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Leitung des Fachbereichs bleibt unbesetzt. Das würde aus Sicht der Verwaltung jedoch wenig produktiv. Ein Bereich mit derart hoher Außenwirkung und einer Vielzahl von Mitarbeitenden benötigt auch eine entsprechende Führungskraft. Dann müsste der bisherige Fachbereich 1 unverändert werden. Das scheint wenig effizient.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
92.500,-- |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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