Beschlussvorlage - BV/2025/062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026/2027 als Bestandteil der Haushaltssatzung 2026/2027.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Die öffentlichen Haushalte stehen in den kommenden Jahren weiterhin unter erheblichem Konsolidierungsdruck. Steigende Sach- und Energiekosten, Investitionsbedarfe in Infrastruktur und Digitalisierung sowie ein sich verschärfender Fachkräftemangel zwingen Kommunen dazu, ihre Ressourcen noch gezielter und strategischer einzusetzen. Vor diesem Hintergrund kommt dem Stellenplan als Steuerungsinstrument eine zentrale Rolle zu.

 

Mit dem Stellenplan 2026/2027 setzt die Verwaltung ein klares Signal für haushaltspolitische Verantwortung, Prioritätensetzung und langfristige Organisationsentwicklung. Ziel ist es, weiterhin eine verlässliche, serviceorientierte und rechtskonforme Aufgabenerfüllung sicherzustellen.

 

Die strategische Ausrichtung basiert auf drei zentralen Leitlinien:

 

Konsolidierung mit Augenmaß:

Einsparungen im Personalbereich erfolgen differenziert. Sie orientieren sich an einer sorgfältigen Aufgabenanalyse, der tatsächlichen Leistungsfähigkeit einzelner Organisationseinheiten und dem Ziel, Kernaufgaben der Verwaltung auch künftig gewährleisten zu können.

 

Stärkung zukunftsrelevanter Bereiche:

Trotz Stellenabbau wird gezielt in Schlüsselbereiche investiert, etwa in die Schulkindbetreuung oder gesetzlich verpflichtende Leistungen. Dadurch werden zukunftsorientierte Strukturen gestärkt und gleichzeitig Effizienzreserven gehoben.

 

Flexibilisierung und Modernisierung der Organisation:

Die Herausforderungen der Zukunft erfordern flexible, anpassungsfähige Verwaltungs-strukturen. Die Umsetzung des neuen Stellenplans geht daher einher mit internen Veränderungsprozessen, unter anderem in den Bereichen Prozessoptimierung, Qualifizierung und Aufgabenbündelung.

 

Die Verwaltung versteht den Stellenplan nicht nur als haushalterisches Instrument, sondern als Ausdruck einer vorausschauenden und strategisch gesteuerten Entwicklung. Nur so kann auch unter den Bedingungen begrenzter Ressourcen ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst gewährleistet werden – zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sowie als verlässlicher Partner für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

Zur Umsetzung der mit dem Stellenplan 2026/2027 verbundenen strategischen Ziele werden nachfolgende Maßnahmen ergriffen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird an-hand geeigneter Kennzahlen regelmäßig überprüft und dokumentiert.

 

1. Personalbedarfsanalyse und Aufgabenkritik

 

Maßnahme:

 

 Systematische Überprüfung aller Organisationseinheiten hinsichtlich Aufgabenbestand, Prozessabläufen und Personalbedarf

 Erarbeitung von Vorschlägen zur Aufgabenpriorisierung und ggf. Aufgabenreduzierung

 

Kennzahlen:

 

 Anzahl durchgeführter Stellenbewertungen / Aufgabenkritikverfahren

 Verhältnis eingesetzter Stellen zur Aufgabenerfüllung pro Organisationseinheit (z.B. Fälle je  

     Vollzeitäquivalent)

 Reduzierung von Doppelstrukturen

 

 

 

2. Effizienzsteigerung durch Digitalisierung und Prozessoptimierung

 

Maßnahme:

 

 Einführung und Ausbau digitaler Verwaltungsprozesse (z.B. E-Akte, Online-Anträge, automatisierte Workflows)

 Identifikation und Optimierung besonders personalintensiver Prozesse

 

Kennzahlen:

 

 Anzahl digitalisierter Prozesse / Online-Dienstleistungen

 Bearbeitungszeiten in definierten Kernprozessen (vorher/nachher)

 Reduzierung manueller Bearbeitungsschritte (z.B. Posteingang, Formularverarbeitung)

 

3. Steuerung und Monitoring der Personalkostenentwicklung

 

Maßnahme:

 

 Einrichtung eines laufenden Monitorings zur Personalkosten- und Stellenentwicklung

 Regelmäßige Berichte an Verwaltungsspitze und Gremien

 

Kennzahlen:

 

 Entwicklung der Personalkostenquote im Gesamthaushalt (%)

 Anzahl der besetzten Stellen im Verhältnis zum genehmigten Stellenplan

 Einsparvolumen durch Nichtnachbesetzung / Umstrukturierung (€)

 

4. Personalentwicklung und interne Qualifizierung

 

Maßnahme:

 

 Gezielter Aufbau von Kompetenzen zur Aufgabenverlagerung oder Aufgabenbündelung

 Nutzung interner Potenziale durch Fort- und Weiterbildungen

 

Kennzahlen:

 

 Anzahl durchgeführter Schulungen zu neuen Aufgabenbereichen / digitalen Tools

 Anteil intern besetzter Stellen bei Neubesetzungen

 Zufriedenheit der Mitarbeitenden (z.B. über interne Befragung)

 

5. Steuerung durch klare Prioritätensetzung und Kommunikation

 

Maßnahme:

 

 Klare Definition von Pflicht- vs. freiwilligen Aufgaben

 Regelmäßige Kommunikation mit Führungskräften und Beschäftigten zur Umsetzungsstrategie

 

Kennzahlen:

 

 Anzahl abgestimmter Maßnahmenpläne auf Leitungsteamebene

 Umsetzungserfolg gemeldeter Konsolidierungsmaßnahmen (in %)

 Feedbackquote und Rückmeldungen aus der Personalversammlung / Mitarbeiten-denbefragung

 

Diese Maßnahmen dienen als operativer Rahmen zur Umsetzung der mit dem Stellenplan verbundenen Ziele. Die Kennzahlen werden jährlich fortgeschrieben und in einem gesonderten Bericht dokumentiert, um Transparenz, Steuerbarkeit und politische Kontrolle sicherzustellen.

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Darstellung des Sachverhalts

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden im Jahr 2025 Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten eingeleitet. Der Stellenplan 2026/2027 wurde entsprechend angepasst. Ziel ist es, eine ausgewogene Balance zwischen finanziellen Rahmenbedingungen und der Sicherstellung notwendiger Verwaltungsaufgaben zu gewährleisten.

Die aktuelle Planung für 2026/2027 sieht eine Reduzierung von 10,8 Stellen vor. Dabei handelt es sich vorwiegend um nicht nachbesetzte Stellen bzw. Stellenanteile aufgrund von Ruhestand, Fluktuation sowie Umstrukturierungen innerhalb der Organisationseinheiten.

Gleichzeitig wurden Stellenbedarfe kritisch geprüft. In besonders belasteten Bereichen, bei denen eine weitere Reduzierung die Aufgabenerfüllung gefährden würde bei erhöhtem Bedarf aufgrund der Aufgabenfülle, wurden Ausnahmen berücksichtigt.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum vorgelegten Stellenplan 2026/2027 insbesondere vor dem Hintergrund der fortlaufenden Haushaltskonsolidierung und der damit verbundenen Einhaltung der Grundsätze von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.

Der Stellenplan ist ein wesentlicher Bestandteil des Haushaltsplans und bildet die Grundlage für eine realistische und nachvollziehbare Personalbedarfsplanung. Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommune langfristig zu sichern, wurde der Personalbestand überprüft und in Bereichen mit geringer Auslastung, Synergiepotenzial oder durch natürliche Fluktuation gezielt reduziert.

Die vorgenommenen Kürzungen und Anpassungen tragen dazu bei, den Stellenplan transparent, belastbar und gesetzeskonform aufzustellen. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, gesetzlich verpflichtende Aufgaben und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung weiterhin sicherzustellen.

Mit dem vorgelegten Stellenplan wird ein verantwortungsbewusster und vorausschauender Umgang mit den verfügbaren Ressourcen angestrebt. Die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Grundsätze ist dabei ebenso handlungsleitend wie die Notwendigkeit, trotz reduzierter Stellen den Bürgerservice und die Verwaltungsprozesse möglichst effizient aufrechtzuerhalten.

Es wird empfohlen, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Bei Verzicht auf die Bereitstellung der eingeworbenen Stellen im Bereich 1-60 sind Einbußen der Qualität bis hin zum Wegfall des Angebotes der damit bezweckten Leistung wahrscheinlich. Mit langfristig unbesetzten Stellen müsste gerechnet werden, mit der Folge, mögliche Abwanderungsgedanken noch zu unterstützen. Das Ziel einer anforderungsgerechten Personalausstattung würde nicht erreicht.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

0

0

0

0

0

0

Aufwendungen*

0

0

- 388.000

- 430.300

- 495.600

- 495.600

Saldo (E-A)

0

0

- 388.000

- 430.300

- 495.600

- 495.600

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Investive Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Saldo (E-A)

0

0

0

0

0

0

 

 

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Anlagen

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