Mitteilungsvorlage - MV/2025/063

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Sowohl die Bundesregierung als auch das Land Schleswig-Holstein formulieren Grundsätze und Ziele für die Energiegewinnung und –versorgung. Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt dabei im überragenden öffentlichen Interesse.

Die Kommunen und Gemeinden sind vom Land Schleswig-Holstein dazu angehalten, die geeignete Standortwahl für Solar-Freiflächenanlagen zu steuern. In der Stadt Wedel hat der Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung diese Aufgabe übernommen und nach Vorgaben des sogenannten Solar-Erlasses vom 9. September 2024 eine Potentialanalyse für Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich der Stadt Wedel erstellt.

Das Potential für die solare Energiegewinnung im Innenbereich liegt im Wesentlichen auf den Dachflächen. Die Stadt Wedel rüstet seit einiger Zeit die Dächer städtischer Gebäude mit Photovoltaik-Elementen auf. Für Privateigentümer bietet das Solarkataster des Kreises Pinneberg[1] einen ersten Ansatzpunkt.

Großflächiger Ausbau von Solarthermie ist derzeit in der Stadt Wedel nicht geplant und wird für die Kommunale Wärme- und Kälteplanung (Stand 2024) aufgrund der Entfernung von Potentialflächen zu Wärme-Prüfgebieten zu diesem Zeitpunkt nicht weiterverfolgt.

Derzeit sieht die Stadt Wedel keine Veranlassung, die Entwicklung von Solar-Freiflächenanalgen über die Potentialanalyse hinaus konzeptionell zu steuern, da

  • nur ein relativ kleinteilig strukturierter Bereich entlang der Bundesstraße B 431 als Eignungsraum identifiziert wurde und da
  • für fast die Hälfte der Eignungsfläche die Eigentümer zum jetzigen Zeitpunkt ausdrücklich davon Abstand nehmen, die Errichtung von Solar-Freiflächenanalgen zu erwägen.

Es wurden zwei Suchräume mit einer Gesamtgröße von rund 27 ha herausgestellt. Diese Suchräume wurden ermittelt, indem im Untersuchungsraum Flächen mit fachrechtlicher Ausschlusswirkung sowie Flächen, die gemäß Landesplanung oder nach ortsspezifischen Kriterien der Stadt Wedel nicht als geeignete Standorte in Frage kommen, abgezogen wurden.

Im Anschluss wurden Flächen mit besonderem Abwägungs- und Prüferfordernis innerhalb der Suchräume identifiziert und Vorbelastungen von Natur und Landschaft berücksichtigt. So wurden zwei Eignungsräume mit einer Gesamtgröße von rund 19 ha herausgestellt. Die Fläche entspricht etwa 0,5 % der gesamtstädtischen Gebietsfläche der Stadt Wedel (inkl. Elbe) bzw. rund 1 % des Untersuchungsraumes.

Bei den Eignungsräumen handelt es sich um Rohpotentialflächen, d.h. die tatsächliche Flächenverfügbarkeit, Gebäudebestand, Netzanschlussmöglichkeiten sowie weitergehende Belange wie die Festsetzung als private Ausgleichsfläche o.ä. wurden nicht berücksichtigt.

Ändern sich die Rahmenbedingungen wie z.B. die von den Zielen der Raumordnung erfassten Schutzbelange, verschiebt sich möglicher Weise auch die Abgrenzung der Eignungsräume. Bei jedem einzelnen Vorhaben ist die Aktualität der zugrundeliegenden Daten zu prüfen.

Abschließend ist festzuhalten, dass die Ergebnisse der Potentialanalyse den Rahmen für eine zügige Durchführung von Bauleitverfahren bilden. Ein Bauleitplanverfahren muss erfolgen, sofern Interesse an einem konkreten Umsetzungsvorhaben besteht. Die Potentialanalyse stellt keine Verpflichtung zur Umsetzung dar. Die Stadt Wedel wird jedes Interesse an der Errichtung von Solar-Freiflächenanlagen auch in Bereichen außerhalb der identifizierten Eignungsräume abwägen und nach Erfordernis unterstützen.


Hier könnte das Modell der Agri-Photovoltaik[2] ein Weg zur Umsetzung sein.

Darüber hinaus wird auf die Wirkzusammenhänge zwischen Klima- und Naturschutzbelangen hingewiesen. Für Planung, Bau und Betrieb von Solar-Freiflächenanlagen die jeweils aktuellen Ergebnisse und Empfehlungen der Forschung zu berücksichtigen, um den Zielen des Schutzes und der Förderung der Biodiversität nachzukommen.

Aufgrund der Arbeitsergebnisse, der eingegangenen Stellungnahmen und der Rückmeldungen während der öffentlichen Informationsveranstaltung am 03.06.2025 hat die Verwaltung entschieden, den bisherigen Begriff „Rahmenkonzept“ im Dokumententitel in Potentialanalyse zu ändern. Die Begrifflichkeit „Rahmenkonzept“ suggeriert eine Vorgabe. Tatsächlich werden Möglichkeiten (Potentiale) für eine zukünftige Planung aufgezeigt.

Somit ist auch der Auftrag gemäß Beschluss in der Sitzung des Planungsausschusses am 14.02.2023 (Antrag ANT/2023/003 - Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen; hier: Potentialflächen für Solarenergie-Freianlagen im Außenbereich identifizieren und bewerten) abgearbeitet.

 

 


[2] Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE definiert Agri-Photovoltaik wie folgt:

„Agri-Photovoltaik beschreibt ein Verfahren zur simultanen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und PV-Stromerzeugung. Die Technologie ermöglicht eine effiziente Doppelnutzung der landwirtschaftlichen Fläche: Photovoltaik auf Freiflächen kann substanziell ausgebaut werden, ohne wertvolle Ressourcen an fruchtbarem Ackerboden nennenswert zu verbrauchen. Durch gezieltes Lichtmanagement werden die Erträge aus PV und Photosynthese optimiert. Zusätzlich wird die Wertschöpfung in der Region und die ländliche Entwicklung gefördert, da Agri-PV-Projekte prädestiniert dafür sind, dezentral von Landwirten, Gemeinden sowie klein- und mittelständischen Unternehmen getragen zu werden. Für die Landwirtschaft ergeben sich neuartige ökonomisch tragfähige Bewirtschaftungsmöglichkeiten.“

https://www.ise.fraunhofer.de/de/geschaeftsfelder/solarkraftwerke-und-integrierte-photovoltaik/integrierte-photovoltaik/agri-photovoltaik-agri-pv.html

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Anlagen

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