Beschlussvorlage - BV/2025/035
Grunddaten
- Betreff:
-
Generelle Dienstreisegenehmigung der Bürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Personal
- Geschäftszeichen:
- 3-11/Ro
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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07.07.2025
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel beschließt, Frau Fisauli-Aalto (Bürgermeisterin) rückwirkend zum 01.02.2025 eine generelle Dienstreisegenehmigung und die Genehmigung zur Benutzung ihres privateigenen PKWs für Dienstfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erteilen.
Diese Genehmigungen können jederzeit widerrufen werden.
Darstellung des Sachverhalts
In ihrer Funktion als Bürgermeisterin der Stadt Wedel muss Frau Fisauli-Aalto häufig Dienstfahrten durchführen. Dabei ist sie auch auf die Inanspruchnahme ihres privateigenen PKWs angewiesen. Zwar steht Frau Fisauli-Aalto auch ein Dienstwagen zur Verfügung. Dieser kann allerdings auch von anderen Bediensteten der Stadt Wedel genutzt werden und steht somit nicht immer zur Verfügung. Das ist auch eine sinnvolle Regelung, da die Anzahl der Dienstwagen aus finanziellen Gründen rückläufig ist.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die generelle Dienstreisegenehmigung ermöglicht es der Bürgermeisterin jederzeit auch außerhalb der Diensträume ihren Aufgaben nachzukommen. Ansonsten müsste der Haupt- und Finanzausschuss jede Dienstreise der Bürgermeisterin genehmigen. Das macht die Aufgabenerfüllung unflexibel und ist auch unwirtschaftlich.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2025 alt |
2025 neu |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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