Beschlussvorlage - BV/2025/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel beschließt, Frau Fisauli-Aalto (Bürgermeisterin) rückwirkend zum 01.02.2025 eine generelle Dienstreisegenehmigung und die Genehmigung zur Benutzung ihres privateigenen PKWs für Dienstfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erteilen.

Diese Genehmigungen können jederzeit widerrufen werden.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

In ihrer Funktion als Bürgermeisterin der Stadt Wedel muss Frau Fisauli-Aalto häufig Dienstfahrten durchführen. Dabei ist sie auch auf die Inanspruchnahme ihres privateigenen PKWs angewiesen. Zwar steht Frau Fisauli-Aalto auch ein Dienstwagen zur Verfügung. Dieser kann allerdings auch von anderen Bediensteten der Stadt Wedel genutzt werden und steht somit nicht immer zur Verfügung. Das ist auch eine sinnvolle Regelung, da die Anzahl der Dienstwagen aus finanziellen Gründen rückläufig ist.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Gemäß § 45b Abs. 5 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist der Haupt- und Finanzausschuss Dienstvorgesetzter der Bürgermeisterin und in dieser Funktion gemäß § 9 der Hauptsatzung der Stadt Wedel für die im Beschlussvorschlag empfohlenen Genehmigungen zuständig.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die generelle Dienstreisegenehmigung ermöglicht es der Bürgermeisterin jederzeit auch außerhalb der Diensträume ihren Aufgaben nachzukommen. Ansonsten müsste der Haupt- und Finanzausschuss jede Dienstreise der Bürgermeisterin genehmigen. Das macht die Aufgabenerfüllung unflexibel und ist auch unwirtschaftlich. 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2025 alt

2025 neu

2026

2027

2028

2029 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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