Beschlussvorlage - BV/2024/075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt,

 

  1. die während der Auslegung gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen und von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen, teilweise zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen,
  1. den Bebauungsplan Nr. 76 „Rad-/Fußwegeverbindung Geestrand“, Teilbereich 2 zwischen Schulauer Straße und Gorch-Fock-Platz, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) und
  1. die Begründung des Bebauungsplans zu billigen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 3:
Wedel hat einen ausgewogenen Verkehrsmix

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

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Darstellung des Sachverhalts

Mit der stadtentwicklungs- bzw. verkehrspolitischen Entscheidung im Jahr 2003, die südliche Trassenführung der Altstadtumfahrung der Bundesstraße 431 (B 431) aufzugeben, eröffnete sich die Möglichkeit, die in mehreren Bebauungsplänen festgesetzte Straßentrasse zu überplanen. Mit der Aufgabe der Straßenplanung ist die Möglichkeit eine durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung von der Holmer Straße/Lüllanden bis zur Gorch-Fock-Straße herzustellen entstanden.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der generellen Förderung des Fahrradverkehrs stellt die Trasse eine Alternative zur Führung des Radverkehrs über die B 431 durch den Altstadtbereich Wedels dar. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in diesem Bereich kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen dem Motorisierten Individualverkehr (MIV) sowie dem Fuß- und Radverkehr. Diese Konflikte werden durch den geplanten Fuß- und Radweg entschärft und eine konfliktarme Alternative geschaffen. Mit der ergänzenden Anbindung des geplanten Fuß- und Radwegs an die Schulstraße wird neben einer Anbindung in Richtung Norden vor allem ein sicheres Angebot für den Schüler*innenverkehr zur Altstadtschule erreicht.

 

Die durch das Ingenieurbüro „SBI“ erstellte Vorplanung wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 03.05.2022 vorgestellt und bildet die Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Alle erforderlichen Verfahrensschritte wurden durchgeführt. Die Stellungnahmen aus den Bürgerbeteiligungen sowie aus der Behördenbeteiligungen wurden teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen. Sie haben aber zu keiner Änderung des Bebauungsplanentwurfes geführt, sodass der Bebauungsplan als Ergebnis dieses Verfahrens nun als Satzung beschlossen werden kann.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung unterstützt die Beschlussfassung des Bebauungsplans, um die geplante städtische Führung eines Fuß- und Radweges entlang des Geestrandes in Richtung nordwestlichem Stadteingang perspektivisch umsetzen zu können.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Realisierung dieses Fuß- und Radwegs ist ohne den Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplans nicht möglich. Finanzielle Auswirkungen hat diese Beschlussfassung nicht.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

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Anlagen

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