Beschlussvorlage - BV/2024/034-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmaktionsplan der Runde IV
hier: Beschluss des Lärmaktionsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ku
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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11.07.2024
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Darstellung des Sachverhalts
Die Lärmkartierung der 4. Runde wurde am 20.09.2022 im PLA vorgestellt. Die Daten wurden nach Kiel gemeldet.
Nachdem die Lärmkartierung erfolgte, steht die Überprüfung und Fortführung des Lärmaktionsplanes an. Am 06.02.2024 erfolgte im Planungsausschuss die Vorstellung des Lärmaktionsplans der Runde IV.
Das Beteiligungsverfahren fand im Zeitraum vom 15.04. bis zum 24.05.2024 statt.
Die Stellungnahmen wurden abgewogen. Sie liegen als Anlage der Beschlussvorlage bei.
Folgende Änderungen haben sich nach dem Beteiligungsverfahren noch im Lärmaktionsplan der IV Runde ergeben:
Auf S. 31 (Kapitel 3) wurde Folgendes ergänzt:
Langfristig strebt die Stadt Wedel an, die Alternativen zum motorisierten Individualverkehr und somit den Umweltverbund zu stärken. Dies liegt als Leitziel auch dem Mobilitätskonzept zugrunde. Darüber hinaus ist das Thema Lärm im Rahmen der Bauleitplanung obligatorisch.
Auf S. 39 (Kapitel 6) wurde Folgendes ergänzt:
Im Zuge der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit für den Lärmaktionsplan der Runde IV der Stadt Wedel erfolgt eine Offenlegung der Entwurfsfassung. Zusätzliche Informationen sind online verfügbar. Im Internet bestand zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen und Kommentare zum Lärmaktionsplan der vierten Runde abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ta-bellarisch zusammengefasst und fachlich geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in einer Abwägungstabelle erläutert.
Die wesentlichen Maßnahmenempfehlungen im aktuellen Lärmaktionsplan beruhen auf dem Mobilitätskonzept der Stadt Wedel. Das Konzept wurde von einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet:
1. Mobilitätsumfrage 21.09. – 12.10.2020 (online)
2. Bürger:innenforum am 20.04.2021
3. Planungswerkstätten am 21.09. und 27.10.2021
4. Infoveranstaltung (Verkehrnissage) am 28.09.2022
Auf S. 41 (Kapitel 7) wurde Folgendes ergänzt:
Der Umsetzungsstand und die tatsächlichen Lärmwirkungen der Maßnahmenempfehlungen sollen im Rahmen des Lärmaktionsplans der Runde V evaluiert werden.
Ergänzung zur ursprünglichen Beschlussvorlage BV/2024/034:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 die Vorlage beraten und den vorliegenden Lärmaktionsplan dem Rat mit einer Änderung zur Beschlussfassung empfohlen. Auf Seite 31 der ursprünglichen Version wird im ersten Absatz „Langfristig“ gestrichen, so dass der Absatz beginnt mit „Die Stadt Wedel strebt an … . Die Anlage ist entsprechend angepasst worden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Zur Umsetzung der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (2002/49/EG) ist die Belastung durch Umgebungslärm zu ermitteln und anhand von Lärmkarten darzustellen. Im Anschluss ist ein Lärmaktionsplan zu erarbeiten. Die Kartierung und der Lärmaktionsplan sind alle fünf Jahre zu überarbeiten.
Der beschlossene Lärmaktionsplan wird im Anschluss nach Kiel gemeldet.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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887,6 kB
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