Beschlussvorlage - BV/2024/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die Ausschreibung der Stelle Stadtrat*Stadträtin entsprechend der beiliegenden Anlage vorzunehmen und stimmt dem Ablauf des Verfahrens wie beschrieben zu.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

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2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

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Darstellung des Sachverhalts

Mit dem Stellenplan 2024 wurde die Stelle der*des ersten Stadträtin*Stadtrats eingeworben und durch die Politik genehmigt. Die Stelle wurde mit einem Sperrvermerk versehen, da eine Sachgebietszuweisung durch den Bürgermeister noch nicht erfolgt war. Mit der Beschlussvorlage BV/2024/042 soll die Sachgebietszuweisung nun erfolgen.

Die Freigabe des Sperrvermerks soll nun durch Ratsbeschluss BV/2024/043 erfolgen und die Stelle schnellstmöglich ausgeschrieben werden.

 

Geplanter Ablauf der Besetzung:

Das Auswahlverfahren wird, wie gewohnt und in der Dienstvereinbarung Stellenbesetzungsverfahren vom 07.04.2022 geregelt, durch die Deutsche Gesellschaft für Personalwesen (DGP) begleitet.

 

11.07.24 Freigabe durch den Rat

15.07. bis 15.09.2024 Ausschreibungszeitraum (da bis Ende August Ferien sind)

16.-20.09.2024 Vorausauswahl treffen und Einladen

07.-11.10.2024 Auswahlverfahren mit der DGP (genaues Datum muss noch abgestimmt werden)

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Mit der Sachgebietszuweisung sowie der Freigabe des Sperrvermerks soll die Stelle öffentlich ausgeschrieben und im Folgenden besetzt werden.

Daher empfiehlt die Verwaltung die beiliegende öffentliche Ausschreibung sowie den o.g. Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Alternativ wird die Stelle zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben, dies hat ggfs. die Folge, dass die Stelle auch später besetzt wird.

 

Ebenfalls alternativ kann die Wahl nach § 40 GO auch ohne vorheriges Auswahlverfahren stattfinden. Die Gemeindeordnung schreibt lediglich eine öffentliche Ausschreibung der Stelle vor, jedoch kein strukturierten Auswahlverfahren. Ohne ein strukturiertes Auswahlverfahren inkl. Führungspotentialanalyse können wünschenswerte persönliche Kompetenzen im Zweifel jedoch nicht hinreichend begutachtet werden.

Vorschlagsberechtigt sind neben der Bürgermeisterin/ dem Bürgermeister auch die Fraktionen sowie einzelne Ratsmitglieder. Bei der Einbringung eines Wahlvorschlages sowie bei der letztlich durchzuführenden Wahl nach § 40 GO ist der Rat nicht an die Ergebnisse des Auswahlverfahrens gebunden.

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen, da hier nur der Inhalt der Ausschreibung und der Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens beschlossen wird.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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