Beschlussvorlage - BV/2024/044
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung Stadtrat*Stadträtin / Leitung Fachbereich Innerer Service
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Personal
- Beteiligt:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Geschäftszeichen:
- 3-111 Kau
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.07.2024
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Gestoppt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Darstellung des Sachverhalts
Mit dem Stellenplan 2024 wurde die Stelle der*des ersten Stadträtin*Stadtrats eingeworben und durch die Politik genehmigt. Die Stelle wurde mit einem Sperrvermerk versehen, da eine Sachgebietszuweisung durch den Bürgermeister noch nicht erfolgt war. Mit der Beschlussvorlage BV/2024/042 soll die Sachgebietszuweisung nun erfolgen.
Die Freigabe des Sperrvermerks soll nun durch Ratsbeschluss BV/2024/043 erfolgen und die Stelle schnellstmöglich ausgeschrieben werden.
Geplanter Ablauf der Besetzung:
Das Auswahlverfahren wird, wie gewohnt und in der Dienstvereinbarung Stellenbesetzungsverfahren vom 07.04.2022 geregelt, durch die Deutsche Gesellschaft für Personalwesen (DGP) begleitet.
11.07.24 Freigabe durch den Rat
15.07. bis 15.09.2024 Ausschreibungszeitraum (da bis Ende August Ferien sind)
16.-20.09.2024 Vorausauswahl treffen und Einladen
07.-11.10.2024 Auswahlverfahren mit der DGP (genaues Datum muss noch abgestimmt werden)
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Mit der Sachgebietszuweisung sowie der Freigabe des Sperrvermerks soll die Stelle öffentlich ausgeschrieben und im Folgenden besetzt werden.
Daher empfiehlt die Verwaltung die beiliegende öffentliche Ausschreibung sowie den o.g. Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativ wird die Stelle zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben, dies hat ggfs. die Folge, dass die Stelle auch später besetzt wird.
Ebenfalls alternativ kann die Wahl nach § 40 GO auch ohne vorheriges Auswahlverfahren stattfinden. Die Gemeindeordnung schreibt lediglich eine öffentliche Ausschreibung der Stelle vor, jedoch kein strukturierten Auswahlverfahren. Ohne ein strukturiertes Auswahlverfahren inkl. Führungspotentialanalyse können wünschenswerte persönliche Kompetenzen im Zweifel jedoch nicht hinreichend begutachtet werden.
Vorschlagsberechtigt sind neben der Bürgermeisterin/ dem Bürgermeister auch die Fraktionen sowie einzelne Ratsmitglieder. Bei der Einbringung eines Wahlvorschlages sowie bei der letztlich durchzuführenden Wahl nach § 40 GO ist der Rat nicht an die Ergebnisse des Auswahlverfahrens gebunden.
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen, da hier nur der Inhalt der Ausschreibung und der Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens beschlossen wird.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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259,9 kB
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