Beschlussvorlage - BV/2024/037
Grunddaten
- Betreff:
-
Ev.-Luth. Kita "Regenbogen"; Erweiterung der Öffnungszeiten der "Marienkäfergruppe"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-403 VB
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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26.06.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt, die Erweiterung der Öffnungszeiten der „Marienkäfergruppe“ in der Ev.-Luth. Kita „Regenbogen“ von derzeit 22,5 Wochenstunden auf 25 Wochenstunden ab dem 01.08.2024 zu genehmigen und die hierfür erforderlichen Mittel für den Zeitraum August 2024 bis Dezember 2024 i. H. v. ca. 2.035 € im Rahmen des Betriebskostenzuschusses und i. H. v. ca. 2.575 € im Rahmen der Refinanzierungsbeiträge an den Kreis Pinneberg bereit zu stellen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1: „Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs“.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird die Öffnungszeit der „Marienkäfergruppe“ bedarfsgerecht auf 25 Wochenstunden angepasst.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Der Träger wird durch die finanzielle Unterstützung in die Lage versetzt, die Öffnungszeit zu erweitern.
Darstellung des Sachverhalts
In der „Marienkäfergruppe“ der Ev.-Luth. Kita „Regenbogen“ werden derzeit Kinder ab dem 3. Lebensjahr in einer Regel-Elementargruppe (20 Plätze) von 8 Uhr bis 12:30 Uhr betreut.
Die Leitung der Kita hat nun einen Antrag bei der Stadt Wedel gestellt, die Öffnungszeiten der „Marienkäfergruppe“ ab dem 01.08.2024 auf 25 Wochenstunden (8 Uhr bis 13 Uhr) erweitern zu dürfen. Um den Bedarf der Elternschaft zu erfassen wurde durch die Kita-Leitung eine Umfrage durchgeführt. Von neun möglichen Familien (10 Kinder verlassen im Sommer die Gruppe) haben sieben einen Bedarf von 25 Wochenstunden gemeldet. Der Bedarf ist somit in der Elternschaft vorhanden. Für die neu aufzunehmenden Kinder ab 01.08.2024 wird dann nur noch die Betreuungszeit für 25 Wochenstunden angeboten. Durch diese Erweiterung der Öffnungszeiten würden die folgenden Zahlungsströme für den Zeitraum August 2024 bis Dezember 2024 entstehen:
Erhöhte Personalkosten inkl. Nebenkosten: ca. 3.450 €
Erhöhte Einnahmen Elternbeiträge: ca. 1.415,00 €
Defizit zwischen Personalkosten und Elternbeiträgen: ca. 2.035 €
Zusätzliche Kosten der Stadt Wedel im Rahmen des Betriebskostenzuschusses bei Genehmigung des Antrages nach Abzug der erhöhten Einnahmen von anderen Stellen: ca. 2.035 €
Die Einnahmen und Ausgaben hinsichtlich der Fördersätze und Refinanzierung wurden mit Hilfe des Prognosetools des Landes errechnet.
Zusätzliche SQKM-Fördersatze (Einnahme bei der Stadt Wedel): ca. 3.365 €
Bei Genehmigung des Antrages sind von der Stadt Wedel zudem erhöhte Refinanzierungssätze zu zahlen. Die Ausgaben für die Refinanzierung steigen bei Genehmigung des Antrages voraussichtlich um insgesamt 2.575 € für die Monate August 2024 bis Dezember 2024.
Insgesamt entstehen der Stadt Wedel bei Genehmigung des Antrages Mehrkosten i. H. v. ca. 4.610 €. Diesen Mehrkosten stehen Mehreinnahmen i. H. v. ca. 3.365 € gegenüber, so dass das Delta zu Lasten der Stadt Wedel voraussichtlich ca. 1.245 € betragen wird.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die Umsetzung der Maßnahme zu genehmigen und die erforderlichen finanziellen Mittel bereit zu stellen, um die Erweiterung der Öffnungszeiten der „Marienkäfergruppe“ zu ermöglichen.
Gemäß § 5 Abs. 2 KiTaG haben Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung im Umfang von täglich mindestens 5 Stunden.
Zwischen der Stadt Wedel und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde besteht ein Defizitvertrag, der die Stadt Wedel verpflichtet, das entstehende Defizit zwischen Einnahmen aus anderen Quellen (Elterneinnahmen, SQKM-Mittel) innerhalb der vertraglichen vorgeschriebenen Grenzen (z. B. Einhaltung vertraglich festgelegter Wertgrenzen) zu tragen. In der Finanzierungsvereinbarung ist festgeschrieben, dass Veränderungen des Betreuungsangebotes nur im gegenseitigem Einvernehmen zwischen Träger und Standortgemeinde möglich sind. Diese Pflicht hat die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wedel mit ihrem Antrag erfüllt.
Die Stadt Wedel ist gem. § 51 KiTaG zur Zahlung eines Wohngemeindeanteils (Refinanzierungsbetrag) an den Kreis Pinneberg verpflichtet. Durch die Erweiterung der Öffnungszeiten ändert sich auch der von der Stadt Wedel zu zahlende Refinanzierungsbetrag pro betreutem Kind. Für den Zeitraum August 2024 bis Dezember 2024 sind dies voraussichtlich insgesamt 2.575 €. Kostensteigerungen bei den Refinanzierungsbeiträgen fallen bei jeder Kita-Eröffnung oder Kita-Erweiterung an und können aufgrund der Gesetzeslage nicht umgangen werden. Die Refinanzierungsbeträge müssen auch nach Ende des Evaluationszeitraumes weiterhin von der Stadt Wedel gezahlt werden.
Nach Abzug der Elterneinnahmen und der SQKM-Mittel entstehen der Stadt Wedel voraussichtlich Zusatzkosten i. H. v. insgesamt ca. 1.245 € für die Monate August 2024 bis Dezember 2024 durch die Erweiterung der Öffnungszeiten der „Wichtelgruppe“. Demgegenüber stehen 2,5 zusätzliche Betreuungsstunden, die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativ kann beschlossen werden, die Erweiterung der Öffnungszeiten der „Marienkäfergruppe“ nicht zu genehmigen. Dies würde zu einer Ersparnis von ca. 1.245 € führen. Diese Entscheidung würde der Erfüllung des Rechtsanspruches gem. § 5 Abs. 2 KiTaG und dem tatsächlichen Bedarf der Eltern entgegenstehen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
Eine Kompensation der erforderlichen Mittel erfolgt innerhalb des Fachdienstes Bildung, Kultur und Sport. |
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anmerkung zur Tabelle: Die in der Tabelle gemachten Angaben beziehen sich nur auf die Refinanzierungsausgaben und Fördersatzeinnahmen. Die erhöhten Personalkosten werden im Rahmen der Betriebskostenabschlusses 2024 im Jahr 2025 abgerechnet. Die Tabelle wurde für den Zeitraum ab 2025 bewusst nicht ausgefüllt, da die Verträge mit den Trägern bezüglich des Betriebskostenzuschusses nach derzeitiger Gesetzeslage zum 31.12.2024 enden und auf Basis der Vorgaben des Landes neu verhandelt werden müssen. Wird das angekündigte Vorschaltgesetz wie von der Landesregierung in Kraft treten verlängern sich die Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage befand sich das Vorschaltgesetz noch im Entwurfsmodus.
Auch die Finanzierungsanteile der Gemeinden im Bereich der Refinanzierung sind laut der schleswig-holsteinischen Sozialministerin (Pressekonferenz am 14.02.2024) auf dem Prüfstand. Durch die von der Landesregierung geplanten Änderungen im KiTaG ist ebenfalls zu erwarten, dass sich die Fördersatzwerte ändern werden.
