Beschlussvorlage - BV/2024/025
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Adalbert-Stifter-Straße und der Kantstraße - Entwurfsbeschluss (Bauprogramm)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- FB 2 / FD 2-602 / Boe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Entscheidung
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27.06.2024
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt den Ausbau der Adalbert-Stifter-Straße und der Kantstraße, d. h. das Bauprogramm, wie folgt:
1) Adalbert-Stifter-Straße: Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich (Mischverkehrsfläche mit angeordnetem VZ 325), inkl. Anlage von wechselseitigen Parkmöglichkeiten und Grünflächen.
Die nutzbare Breite der befestigten Straßenfläche beträgt mind. 7,10 m, zzgl. je 0,30 cm Randstreifen. Die Befestigung erfolgt mit rotem Betonsteinpflaster und die der einzelnen Parkplätze mit anthrazitfarbenem Sicker-/Fugenpflaster. Die Grünflächen werden als Mulden für die Entwässerung der Verkehrsflächen angelegt.
2 a) Kantstraße: Ausbau ähnlich Bestand, mit ein-/beidseitigen Gehwegen, unter Beibehalt des westseitigen Baumbestandes und der ostseitigen Nebenfläche, inkl. Parkstreifen.
Die nutzbare Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m – 5,30 m und die der Gehwege mind. 1,60 m. Die Fahrbahn wird mit grauem Betonsteinpflaster, die Gehwege mit rotem Betonsteinpflaster und die zusätzlichen, einzelnen Parkplätze werden mit anthrazitfarbenem Sicker-/Fugenpflaster befestigt.
2 b) Kantstraße – Wohnwege: Ausbau in 1,85 m bzw. 2 m Breite, Befestigung mit rotem Betonsteinpflaster, Restflächen verbleiben als Grünfläche (wie vorhanden).
Darstellung des Sachverhalts
Im April 2023 wurden dem UBFA verschiedene Ausbauvarianten für die Adalbert-Stifter-Straße und ein Ausbauvorschlag für die Kantstraße vorgestellt (s. a. BV/2023/026).
Es wurde mehrheitlich beschlossen, die beiden Straßen in zwei Ausbaubereiche aufzuteilen und mit allen drei vorgestellten Varianten, inkl. dem Vorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen – Setzen eines „modalen Filters“ - in die Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen.
Mit der BV/2023/085 wurde die Abwägung der Stellungnahmen der Anliegerbeteiligung beschlossen. Es ergab sich für die beiden Ausbaubereiche Folgendes:
Adalbert-Stifter-Straße - Erhalt des Zweirichtungsverkehrs, Ausbau als Mischverkehrsfläche (VZ 325 - verkehrsberuhigter Bereich), inkl. Anlage von wechselseitigen Parkmöglichkeiten und Pflanzinseln.
Kantstraße - Erhalt des Zweirichtungsverkehrs und Zone-30, Ausbau mit beidseitigem Gehweg, inkl. Anlage von wechselseitigen Einengungen / Grüninseln und Parkmöglichkeiten.
In die weitergehende Planung sollten die Träger öffentlicher Belange (TÖB) einbezogen werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Mit dem Ausbau der Straßen soll die nutzbare Straßenfläche entsprechend geltender Richtlinien und Vorschriften in einen fachgerechten und verkehrssicheren Zustand gebracht werden.
Mit dem vorgeschlagenen Ausbau verbessert sich die gesamte Verkehrssituation, insbesondere in der Adalbert-Stifter-Straße. Die Neueinrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325), in Verbindung mit der Anlage von wechselseitigen Parkflächen und Grünflächen reduziert die Durchfahrtsgeschwindigkeit deutlich und Fremdverkehre können verdrängt werden.
Die Befestigung der Adalbert-Stifter-Straße erfolgt über die gesamte Breite (mind. 7,10 m) mit rotem Betonsteinpflaster. Anfang und Ende des verkehrsberuhigten Bereiches werden als „Rampe“ angelegt. Die jeweils bis zu ca. 0,30 m breiten Randbereiche erhalten einen Tiefbord und werden mit Grand oder Pflaster befestigt. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Zufahrten (für private Stellplätze) werden innerhalb der Straßenfläche wechselseitig Grünflächen und Parkflächen angelegt. Mittig der Straßenfläche wird eine 0,50 m breite Entwässerungsrinne gepflastert, deren Abläufe an den vorhandenen RW-Kanal angeschlossen werden.
In Abstimmung mit der Stadtentwässerung Wedel werden die Parkflächen mit anthrazitfarbenem Fugen-/Sickerpflaster befestigt und die Grünflächen als Entwässerungsmulden hergerichtet. Die Entwässerung soll vorrangig über die Grünflächen (Mulden) erfolgen, sodass die Straßenabläufe nur das überschüssige Niederschlagswasser in den RW-Kanal ableiten. Dieses entlastet den vorhandenen RW-Kanal und hält Wasser vor Ort, was dem Sinn einer „Schwammstadt“ entspricht.
Zwischen den Park- und Grünflächen und der Grundstückgrenze verbleibt eine Mindestbreite von ca. 1,50 m (zzgl. Randbereich), die dann gut als Gehbereich nutzbar ist.
Die vor Hs. Nr. 1-5 vorhandenen Parkmöglichkeiten zwischen den Bäumen sollen weitestgehend erhalten bleiben, jedoch mit jährlicher Überprüfung hinsichtlich des Schutzes des Baumbestandes.
Die Befestigung der Kantstraße erfolgt mit grauem Betonsteinpflaster für die Fahrbahn und rotem Betonsteinpflaster für die Gehwege. Die Fahrbahn wird ca. 5,30 m breit und erhält wechselseitig Einengungen auf 3,10 m, unter Berücksichtigung vorhandener Zufahrten (für private Stellplätze). Die Einhaltung von Tempo 30 (Zone) wird damit begünstigt. Diese Einengungen werden möglichst als Grünflächen (muldenförmig) angelegt oder als Parkflächen mit anthrazitfarbenem Fugen-/Sickerpflaster befestigt.
Der ostseitige Gehweg und die Senkrechtparkplätze vor Hs. Nr. 3-5 bleiben wie vorhanden erhalten. Dieser Gehweg wird bis zu den Hs. Nrn. 15-25 verlängert und neu in einer Breite von 1,55 m befestigt. Die westseitige Nebenfläche mit Baumbestand, wird in Teilen als Grünfläche (Mulde) angelegt und teilweise befestigt.
Im Bereich der Stichwege zu den Hs. Nrn. 26-52 und Hs. Nrn. 54-90 sind Querungsstellen über Fahrbahneinengungen vorgesehen.
In den Wohnwegen der Kantstraße (zu den Reihenhäusern) wird neu ein 1,85 m bzw. 2 m breiter Gehweg angelegt, der mit rotem Betonsteinpflaster befestigt wird. Die Restflächen sollen als Grünflächen angelegt werden bzw. wie vorhanden verbleiben und der Entwässerung dienen.
Die Ausweisung von Parkmöglichkeiten „nur für Anwohner“ oder Sonderparkflächen für Pflegedienste etc. wurde von der Verkehrsbehörde geprüft und als zzt. nicht realisierbar gesehen.
In die Entwurfsplanung sind die allgemein bekannten Belange der TÖB eingearbeitet worden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Mit der BV/2023/026 wurden für die Adalbert-Stifter-Straße folgende Varianten besprochen:
a) Ausbau mit einseitigem Gehweg (Beibehalt Gegenverkehr) – Fahrbahn 5,30 m breit, Gehweg mind. 2,15 m breit, wechselseitige Einengungen/Grüninseln, Parken am Fahrbahnrand möglich.
b) Ausbau als Einbahnstraße mit beidseitigen Gehwegen – Fahrbahn 3,50 m breit, Gehweg je ca. 2,20 m breit. Hier wäre auf der Fahrbahn/Straße kein Platz für haltende/parkende Fahrzeuge.
c) Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich mit Trennung durch „modalen Filter“ zur Kantstraße.
Die Varianten fanden keine Mehrheit/Zuspruch bei den Anwohnern (s. Stellungnahmen) und wurden auch seitens des UBFA am 14.09.2023 abgelehnt (s. BV/2023/085).
Die bisher geschätzten Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme liegen bei ca. 1,3 Mio.€.
Hierbei sind ca. 1,2 Mio.€ für Baukosten und ca. 100 T€ für Baunebenkosten (Ing.-leistungen, Vermessung, Baugrund, Sonstiges) eingeplant.
Die weitergehenden Planungen werden zusammen mit der Stadtentwässerung Wedel und der Stadtwerke Wedel GmbH sowie Versorgungsunternehmen für Telekommunikation durchgeführt.
Es handelt sich um eine Maßnahme im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts, wobei die Ausbau-beiträge bei der Stadt Wedel zurzeit ausgesetzt sind.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
Rest aus 2023 |
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600.000 |
650.000 |
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Saldo (E-A) |
50.000 |
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600.000 |
650.000 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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