Mitteilungsvorlage - MV/2024/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Geschäftszeichen:
- 3-10/dka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Kenntnisnahme
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16.05.2024
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Stadt Wedel hat zum 01.04.2024 eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet. Diese Meldestelle wurde einerseits aus einer rechtlichen Verpflichtung heraus geschaffen und andererseits, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige der Stadt Wedel einen sicheren und vertraulichen Kanal haben, um mögliche Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder Unternehmensrichtlinien zu melden.
Die Einrichtung dieser Meldestelle ermöglicht es den Meldeberechtigten eventuelle Bedenken oder Unregelmäßigkeiten vertraulich und ohne Angst vor Repressalien zu melden. So können Mitarbeitende und Ehrenamt dazu beitragen, das rechtskonforme und ethische Handeln der Stadt Wedel zu sichern und fortzuentwickeln.
Es steht ein Meldekanal zur Verfügung, der auch von außerhalb der städtischen IT angesprochen werden kann:
- Hinweisgeberportal unter https://wedel.hinweis.de/
Über dieses sichere Online-Portal können Sie [anonyme] Hinweise und Meldungen einreichen. Das Portal gewährleistet den Schutz Ihrer Identität und ermöglicht es Ihnen, alle relevanten Informationen sicher und vertraulich zu übermitteln.
Das Hinweisgeberportal bzw. die Interne Meldestelle ist außerdem über wedel.de zu erreichen: https://www.wedel.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/meldestelle-hinschg
Bei Einrichtung und Bereitstellung der Meldestelle arbeitet die Stadt Wedel mit der KUBUS GmbH sowie mit der dsgvoNord GmbH zusammen. Durch Beauftragung einer externen Organisation mit dieser Funktion soll ein objektiver, weisungsfreier Blick auf die Meldungen und eine Erweiterung der fachlichen Expertise über alle juristischen Bereiche hinweg möglich sein.
Gegenstand einer Meldung können u.a. folgende Informationen sein:
- Strafbare Handlungen oder Unterlassungen
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
Neben der internen Meldestelle können grundsätzlich auch an die externe Meldestelle des Bundes Hinweise gegeben werden. Diese ist erreichbar unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht jedoch vor, dass die “Interne Meldestelle” zu bevorzugen ist und erste Anlaufstelle sein soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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