Beschlussvorlage - BV/2023/143

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 als Bestandteil der Haushaltssatzung 2024.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Der Beschluss ermöglicht eine bedarfs- und anforderungsgerechte Personalausstattung und dient folglich dem Ziel der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.

Durch die Erweiterung um die empfohlenen Stellen werden die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die Qualitätsstandards erhalten bzw. hergestellt.

Der Stellenplan dient der Steuerung der Personalwirtschaft der Kommune. Er soll eine wirtschaftliche und bedürfnisgerechte Erfüllung der städtischen Aufgaben ermöglichen.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

Durch die Erweiterung um die empfohlenen Stellen, mit leistungsfähigem und motiviertem Personal, kann die anforderungsgerechte Aufgabenerledigung gewährleistet werden. Hierdurch wird die Zielerreichung der anderen strategischen Ziele unterstützt.

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Eine deutliche Veränderung in den Anforderungen und Aufgabenstellungen sowie eine Zunahme der Aufgaben in den letzten Jahren haben zu einer Erhöhung des Personalbedarfs in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung geführt.

 

Während vor zwei Jahren überwiegend der Fachbereich 1 betroffen war, entfielen für das letzte Haushaltsjahr die Stellenplananträge auf alle drei Fachbereiche. Im kommen-den Haushaltsjahr fallen die Stellenplananträge ebenfalls auf alle drei Fachbereiche.

 

Als Gründe sind hier u.a. die Fluktuation (Kündigungen sowie interne Wechsel), die Er-höhung der Anzahl und der Betreuung der stadteigenen Liegenschaften

und zusätzlicher Arbeitsaufwand zu nennen.

 

Das Streben nach effizienten und effektiven Verwaltungshandeln, nach Gewährleistung der Aufgabenerfüllung, aber auch das Ziel der positiven Wahrnehmung der Stadt und der städtischen Leistungen führen in der Gesamtheit nicht zu einem Abbau des Personalbestandes.

 

Letztlich ist die Erhöhung des Personalbedarfs insgesamt auf die Stadtverwaltung Wedel bezogen auch ein Ausfluss der im Rahmen der Haushaltsplanungen 2015 ff. vom Rat beschlossenen strategischen Ziele, da die eingeworbenen Stellen der Verwirklichung der Ziele der Stadt Wedel als modernes Dienstleistungsunternehmen dienen.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Klicken Sie hier für Begründung der Verwaltungsempfehlung.Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die beantragten Stellen beschlossen werden sollten.

Am 27.04.2017 hat der Rat 18 strategische Oberziele beschlossen. Das Handlungsfeld 6 „Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns“ beinhaltet das Oberziel, eine anforderungsgerechte Personalausstattung zu gewährleisten.

 

Die eingeworbenen Stellen definieren die Anforderungen der Verwaltung in verschiedenen Bereichen begründet sowohl durch erhöhtes Arbeitsaufkommen als auch durch Gesetzesänderungen.

Die Aufgabenerfüllung ist ohne zusätzliches Personal nicht mehr adäquat gewährleistet.

 

Bei Verzicht auf die Erweiterung des Stellenplanes um die eingeworbenen Stellen würde das Ziel der Gewährleistung einer anforderungsgerechten Personalausstattung verletzt werden.

In diesem Zusammenhang ist der demographische Wandel sowie die Fluktuation zu erwähnen. Dies sind die größten Herausforderungen der anforderungsgerechten Personalausstattung. Regelmäßig bleibt bei öffentlichen Stellenausschreibungen der Stadt Wedel die gewünschte Wirkung aus.

 

Eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik, die gute Arbeitsbedingungen schafft, ist der Schlüssel zur Steigerung unserer Attraktivität als Arbeitgeberin.

Im Endeffekt entscheiden u.a. Motivation und Gesundheit der Beschäftigten über die Leistungsfähigkeit der Stadt.

 

Es wird empfohlen, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Bei Verzicht auf die Bereitstellung der eingeworbenen Stellen sind Einbußen der Qualität der Produkte des jeweils betroffenen Bereichs bis hin zum Wegfall des Angebotes der damit bezweckten Leistung wahrscheinlich. Mit langfristig unbesetzten Stellen müsste gerechnet werden, mit der Folge, mögliche Abwanderungsgedanken noch zu unterstützen. Das Ziel einer anforderungsgerechten Personalausstattung würde nicht erreicht.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

225.600

379.500

379.500

379.500

Saldo (E-A)

     

     

-225.600

-379.500

-379.500

-379.500

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...