Beschlussvorlage - BV/2023/133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschießt, ab Inbetriebnahme, voraussichtlich zu Mitte Dezember 2023 für die Nutzung der fünf Fahrradboxen am Hafen ein Nutzungentgelt in Höhe von

  • 0,50 € für eine Stunde
  • 3,00 € für einen Tag
  • 7,00 € für drei Tage
  • 16,00 € für eine Woche.

Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwehrsteuer.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

Handlungsfeld: Finanzen

Die Stadt soll die volle finanzielle Handlungsfähigkeit und –freiheit bis 2025 erreichen.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

Mit der Erhebung des Entgeltes soll eine anteilige Deckung der Kosten für unter anderen die Unterhaltung, Reinigung, Wartung und das Personal erreicht werden. 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stadt Wedel hat im Herbst 2023 fünf Fahrradboxen angeschafft, die Mitte Dezember in Betrieb genommen werden sollen. Die Boxen bieten sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Zubehör im Hafengebiet. Der Standort befindet sich in der Straße Strandbaddamm, ca. 100 m vom Hafenbecken entfernt. Die Wahl der Lage fiel aufgrund der touristischen Anziehung.

 

Die Buchung der Boxen erfolgt, wie bei der Anlage am Bahnhof, ausschließlich über die Buchungsplattform www.nah.sh/bikeandride der Betreiberfirma Kienzler.

 

Die Firma Kienzler Stadtmobiliar kümmert sich im Auftrag der Stadt Wedel um die Vermietung und technische Betreuung der Boxen, ist Vertragspartner und Zahlungsempfänger.

Bei technischen Problemen (Buchung, Nutzung oder Bezahlung) ist die Firma Kienzler zuständig.

 

Für die Investition und den Bau der Fahrradboxen erhält die Stadt Wedel eine Zuwendung im Rahmen des GAK-Regionalbudgets für Kleinprojekte. 

 

Alternativ wurden neben den Fahrradboxen 10 Fahrradbügel zur Verfügung gestellt, die eine kostenfreie Ergänzung darstellen.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung schlägt für die Nutzung der Fahrradboxen folgende Nutzungsentgelte vor:

 

Dauer

Entgelt (inkl. MwSt)

1 Stunde

0,50 €

1 Tag

3,00 €

3 Tage

7,00 €

1 Woche

16,00 €

 

Die erhöhten Nutzungsentgelte für die Fahrradboxen am Hafen, im Vergleich zur Einrichtung am Bahnhof begründet die Verwaltung wir folgt:

 

  • Im Gegensatz zu der Anlage am Bahnhof zeichnen sich die Fahrradboxen am Hafen durch einen gestiegenen Komfort aus. Den Nutzer*innen wird es ermöglich ihr Fahrrad einzeln zu verschließen und bei Bedarf auch weitere Gegenstände, wie Rücksäcke sicher zu verstauen.
  • Die begrenzte Anzahl von Fahrradboxen erfordert eine sorgfältige Regulierung der Nutzung. Dies stellt sicher, dass die verfügbaren Ressourcen optimal ausgenutzt werden und gleichzeitig mehr Nutzer*innen die Möglichkeit gegeben wird, von dieser Einrichtung Gebrauch zu machen. 
  • Der Standort der Fahrradboxen ist von touristischer Bedeutung. Die Boxen tragen dazu bei, diesen Bereich für Besucher*innen attraktiv zu gestalten, indem sie sichere und bequeme Fahrradabstellmöglichkeiten bieten. Dies fördert den nachhaltigen Tourismus und trägt zur positiven Erfahrung der Gäste in unserer Stadt bei.

 

Ein Preisvergleich mit den angeschlossenen Gemeinden war nicht möglich, da diese keine vergleichbaren Abstellanlagen für touristische Zwecke haben.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Für den Fall, dass die Stadt Wedel keine Nutzungsentgelte erhebt, trägt sie die vollen Kosten für die Fahrradboxen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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