Beschlussvorlage - BV/2023/133
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Entgelt für Nutzung der Bike & Ride-Boxen am Hafen
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
 
- Geschäftszeichen:
 - 2-601/Schl
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss 
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 Vorberatung 
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 09.11.2023 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 23.11.2023 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 13.11.2023 
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschießt, ab Inbetriebnahme, voraussichtlich zu Mitte Dezember 2023 für die Nutzung der fünf Fahrradboxen am Hafen ein Nutzungentgelt in Höhe von
- 0,50 € für eine Stunde
 - 3,00 € für einen Tag
 - 7,00 € für drei Tage
 - 16,00 € für eine Woche.
 
Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwehrsteuer.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
Handlungsfeld: Finanzen
Die Stadt soll die volle finanzielle Handlungsfähigkeit und –freiheit bis 2025 erreichen.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Mit der Erhebung des Entgeltes soll eine anteilige Deckung der Kosten für unter anderen die Unterhaltung, Reinigung, Wartung und das Personal erreicht werden.
Darstellung des Sachverhalts
Die Stadt Wedel hat im Herbst 2023 fünf Fahrradboxen angeschafft, die Mitte Dezember in Betrieb genommen werden sollen. Die Boxen bieten sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Zubehör im Hafengebiet. Der Standort befindet sich in der Straße Strandbaddamm, ca. 100 m vom Hafenbecken entfernt. Die Wahl der Lage fiel aufgrund der touristischen Anziehung.
Die Buchung der Boxen erfolgt, wie bei der Anlage am Bahnhof, ausschließlich über die Buchungsplattform www.nah.sh/bikeandride der Betreiberfirma Kienzler.
Die Firma Kienzler Stadtmobiliar kümmert sich im Auftrag der Stadt Wedel um die Vermietung und technische Betreuung der Boxen, ist Vertragspartner und Zahlungsempfänger.
Bei technischen Problemen (Buchung, Nutzung oder Bezahlung) ist die Firma Kienzler zuständig.
Für die Investition und den Bau der Fahrradboxen erhält die Stadt Wedel eine Zuwendung im Rahmen des GAK-Regionalbudgets für Kleinprojekte.
Alternativ wurden neben den Fahrradboxen 10 Fahrradbügel zur Verfügung gestellt, die eine kostenfreie Ergänzung darstellen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung schlägt für die Nutzung der Fahrradboxen folgende Nutzungsentgelte vor:
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							 Dauer  | 
						
							 Entgelt (inkl. MwSt)  | 
					
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							 1 Stunde  | 
						
							 0,50 €  | 
					
| 
							 1 Tag  | 
						
							 3,00 €  | 
					
| 
							 3 Tage  | 
						
							 7,00 €  | 
					
| 
							 1 Woche  | 
						
							 16,00 €  | 
					
Die erhöhten Nutzungsentgelte für die Fahrradboxen am Hafen, im Vergleich zur Einrichtung am Bahnhof begründet die Verwaltung wir folgt:
- Im Gegensatz zu der Anlage am Bahnhof zeichnen sich die Fahrradboxen am Hafen durch einen gestiegenen Komfort aus. Den Nutzer*innen wird es ermöglich ihr Fahrrad einzeln zu verschließen und bei Bedarf auch weitere Gegenstände, wie Rücksäcke sicher zu verstauen.
 - Die begrenzte Anzahl von Fahrradboxen erfordert eine sorgfältige Regulierung der Nutzung. Dies stellt sicher, dass die verfügbaren Ressourcen optimal ausgenutzt werden und gleichzeitig mehr Nutzer*innen die Möglichkeit gegeben wird, von dieser Einrichtung Gebrauch zu machen.
 - Der Standort der Fahrradboxen ist von touristischer Bedeutung. Die Boxen tragen dazu bei, diesen Bereich für Besucher*innen attraktiv zu gestalten, indem sie sichere und bequeme Fahrradabstellmöglichkeiten bieten. Dies fördert den nachhaltigen Tourismus und trägt zur positiven Erfahrung der Gäste in unserer Stadt bei.
 
Ein Preisvergleich mit den angeschlossenen Gemeinden war nicht möglich, da diese keine vergleichbaren Abstellanlagen für touristische Zwecke haben.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
| 
							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
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  | 
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| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
					||
| 
							 in EURO  | 
					||||||||
| 
							 Investive Einzahlungen  | 
						||||||||
| 
							 Investive Auszahlungen  | 
						||||||||
| 
							 Saldo (E-A)  | 
						||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 121,3 kB 
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