Beschlussvorlage - BV/2023/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt die beigefügte Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Anlieger (gem. Anlage – Übersicht / Tabelle) sowie die Fortführung der Planungen zum Ausbau der Adalbert-Stifter-Straße und der Kantstraße, wie folgt:

a) Adalbert-Stifter-Straße: Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich (Mischverkehrsfläche), inkl. Anlage von Parkmöglichkeiten und Pflanzinseln.

b) Kantstraße: Ausbau ähnlich Bestand, mit ein-/beidseitigen Gehwegen und Parkmöglichkeiten.

Die Träger öffentlicher Belange sind in den weitergehenden Planungsprozess einzubeziehen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses (Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

HF 2 Stadtentwicklung und Umwelt: Die Stadt sorgt für einen ausgewogenen Verkehrsmix, der sowohl Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Im April 2023 wurden dem UBFA verschiedene Ausbauvarianten für die Adalbert-Stifter-Straße und ein Ausbauvorschlag für die Kantstraße vorgestellt (s. a. BV/2023/026).

Es wurde mehrheitlich beschlossen, die beiden Straßen in zwei Ausbaubereiche aufzuteilen und mit allen drei vorgestellten Varianten, inkl. dem Vorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen – Setzen eines „modalen Filters“ - in die Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen.

Daraufhin wurde im Mai/Juni 2023 eine öffentliche Anliegerbeteiligung durchgeführt.

Es haben mehr als 180 Anwohner Stellungnahmen abgegeben (s. Anlage – Übersicht/Tabelle).

Die Beteiligung erfolgte überwiegend digital, über ein extra eingerichtetes E-Mail-Postfach.

Grundsätzlich haben sich Anwohner der Adalbert-Stifter-Straße geäußert und eine Mehrheit

für einen verkehrsberuhigten Ausbau, ohne modalen Filter, ausgesprochen. Wichtig ist den Anwohnern, dass Parkmöglichkeiten erhalten bzw. geschaffen werden, ggf. Anwohnerparken eingerichtet wird. Viele Anwohner haben sich gegen Pflanzinseln ausgesprochen.

 

Somit ergibt sich für die beiden Ausbaubereiche/Straßen Folgendes:

Adalbert-Stifter-Straße: Erhalt des Zweirichtungsverkehrs, Ausbau als Mischverkehrsfläche (VZ 325 - verkehrsberuhigter Bereich) über die gesamte Straßenbreite (ca. 7,50 m, zzgl. Randstreifen), inkl. Anlage von wechselseitigen Parkmöglichkeiten, ggf. Anlage von Pflanzinseln. VZ 325 bedingt Schrittgeschwindigkeit.

Kantstraße: Erhalt des Zweirichtungsverkehrs und Zone-30, Ausbau mit ein-/zweiseitigem Gehweg, ostseitige Nebenfläche bleibt erhalten, Fahrbahn in 5,30 m Breite, westseitige Nebenfläche (mit Baumbestand) in ca. 2,30 m Breite un-/befestigt, Anlage von wechselseitigen Einengungen / Grüninseln.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Mit dem Ausbau der Straßen soll die nutzbare Straßenfläche entsprechend geltender Richtlinien und Vorschriften in einen fachgerechten und verkehrssicheren Zustand gebracht werden.

Mit den vorgeschlagenen Varianten verbessert sich die gesamte Verkehrssituation, insbesondere in der Adalbert-Stifter-Straße. Durch den Erhalt des Zweirichtungsverkehrs und der Durchfahrt zur/von der Kantstraße / Gorch-Fock-Straße, kann der Anliegerverkehr, wie gewohnt, fließen.

Die Neueinrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches, in Verbindung mit der Anlage von wechselseitigen Park- und Pflanzflächen reduziert die Durchfahrtsgeschwindigkeit deutlich. Dadurch können auch Fremdverkehre verdrängt werden.

 

Eine Ausweisung der Parkmöglichkeiten „nur für Anwohner“ oder Sonderparkflächen für Pflegedienste etc. wären zum Ende der Planungen bzw. mit/nach dem Ausbau mit der Verkehrsbehörde abzuklären.

 

Bei der Prüfung der Einbringung eines „modalen Filters“ wurde festgestellt, dass in beiden Straßen kein ausreichend großer Wendeplatz/-bereich (z. B. für Lkw) vorhanden ist. Es müssten ggf. private Flächen in Anspruch genommen und der dortige Baumbestand in der Grünfläche reduziert werden.

 

Hinweise der TÖB oder aber fach-/technischen Besonderheiten werden in der weiteren Entwurfs-und Ausführungsplanung berücksichtigt und eingearbeitet.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 In der Sitzung im April ´23 wurden für die Adalbert-Stifter-Straße folgende Varianten vorgestellt und diskutiert:

a) Ausbau mit einseitigem Gehweg (Beibehalt Gegenverkehr) – Fahrbahn 5,30 m breit, Gehweg mind. 2,15 m breit, wechselseitige Einengungen/Grüninseln, Parken am Fahrbahnrand möglich.

b) Ausbau als Einbahnstraße mit beidseitigen Gehwegen – Fahrbahn 3,50 m breit, Gehweg je ca. 2,20 m breit. Hier wäre auf der Fahrbahn/Straße kein Platz für haltende/parkende Fahrzeuge.

c) Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich mit Trennung durch „modalen Filter“ – Mischverkehrsfläche über gesamte Straßenfläche, Trennung beider Straßen - Einrichtung als Sackgasse – Durchfahrt nur für Radfahrende. Hinweis: Durchfahrt für städtische sowie Müll- und Rettungsfahrzeuge ermöglichen. Dieser Vorschlag c) sollte auch für die Kantstraße gelten.

 

Die v. b. Varianten fanden keine/n Mehrheit/Zuspruch bei den Anwohnern (s. Stellungnahmen).

 

Die bisher geschätzten Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme liegen bei ca. 1,3 Mio.€.

Hierbei sind ca. 1,2 Mio.€ für Baukosten und ca. 100 T€ für Baunebenkosten (Ing.-leistungen, Vermessung, Baugrund, Sonstiges) eingeplant.

 

Belange der Stadtentwässerung Wedel und der Versorgungsunternehmen (z. B. Stadtwerke Wedel GmbH) werden in den weiteren Planungsschritten beachtet und involviert.

 

Eine detaillierte Kostenberechnung für die letztendliche Ausbauvariante der beiden Straßen wird erst im Rahmen der Entwurfs-/Ausführungsplanung erfolgen.

 

Es handelt sich um eine Maßnahme im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts, wobei die Ausbau-beiträge bei der Stadt Wedel zurzeit ausgesetzt sind.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

50.000

 

600.000

600.000

 

 

Saldo (E-A)

50.000

 

600.000

600.000

 

 

 

 

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Anlagen

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