Mitteilungsvorlage - MV/2023/058

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Im Mai / Juni 2022 wurden dem PLA und dem UBFA verschiedene Ausbauvarianten für die Straße Tinsdaler Weg vorgestellt (s. a. BV/2021/137-2). Es wurde mehrheitlich beschlossen, den Tinsdaler Weg in zwei Ausbaubereiche aufzuteilen und Verbesserungen für den Radverkehr vorzusehen, mit folgenden Ausbauvarianten:

Bereich A - zw. Am Lohhof und Galgenberg: Fahrbahn mit beidseitigen Schutz-/Radfahrstreifen, entweder mit Gegenverkehr oder mit Einbahnstraßenregelung; oder aber Einbahnstraße mit Radfahrstreifen und gegenläufigem Radweg             

Bereich B - zw. Galgenberg und Grenzweg (HH): Fahrbahn mit beidseitigen Rad- und Gehwegen (auf Hochbord) mit Gegenverkehr             

 

Im September 2022 erfolgte eine mehrwöchige Anliegerbeteiligung, in der Anwohner und Interessierte eine Stellungnahme zu den v. b. Ausbauvarianten abgeben konnten. Das Ergebnis war eine neue Variante „MIX 1-2-1“ für Bereich A, in der wechselnde Einbahnstraßenabschnitte mit gegenläufigem Radweg sowie ein Teilstück im Gegenverkehr mit beidseitigen Schutzstreifen vorgeschlagen wurden. Die Abwägung dieser Stellungnahmen ist der BV/2022/099 zu entnehmen.

Im Rahmen der Diskussion zur Abwägung der Anwohnerstellungnahmen wurde im UBFA am 08.12.2022 beschlossen, den Variantenvorschlag des ADFC (inspiriert von den Niederlanden) eingehender zu betrachten.

 

Im Januar 2023 wurde der ADFC-Vorschlag im UBFA vorgestellt und ausführlich besprochen (s. a. MV/2022/118). Dieser Vorschlag beinhaltet für den Bereich A eine für den Radverkehr und den motorisierten Verkehr (inkl. Bus, Lkw etc.) gemeinsam genutzte Straße unter Beibehalt des Gegenverkehrs. Es sollen beidseitig 2 m breite Gehwege auf Hochbord entstehen. Die Fahrbahn soll insgesamt 8 m breit sein, mit wechselseitig angelegten Parkstreifen und Grünflächen in 2,10 m Breite. Die durchgängige Mindestfahrbahnbreite beträgt 5,9 m und wird unterteilt in 2,65 m breite Fahrspuren, die durch einen 0,6 m breiten Pflaster-/ Rüttelstreifen getrennt werden. Empfohlen wurden die Einrichtung Tempo 30 (keine Zone) und die Anordnung von Speedbumps quer zur Fahrbahn als Geschwindigkeitsbegrenzung und zum besseren Queren der Fahrbahn für Fußgänger (auf einer Ebene). Des Weiteren soll die Fahrbahn ggf. rot eingefärbt und mit Fahrradpiktogrammen versehen werden.

 

Im März wurde im UBFA seitens der Verwaltung erläutert (s. a. BV/2022/099-01), dass der ADFC-Vorschlag im Tinsdaler Weg (Bereich A) nicht umsetzbar ist, da sämtliche Regelbreiten gem. RASt unterschritten werden und Tempo 30 zzt. nicht begründbar ist (da Durchgangsverkehr und Vorbehaltsnetz).

Daraufhin hat der UBFA beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planungen für den Tinsdaler Weg mit der ADFC-Variante für den Bereich A (zwischen Am Lohhof und Galgenberg) und der Variante „Grundvariante analog Bestand“ für den Bereich B (zwischen Galgenberg und Grenzweg – HH) fortzuführen. Es sollen auch die erforderlichen Schritte für die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30) für den Bereich A unter Beibehaltung der bestehenden Vorfahrtsregelung an der Pestalozzistraße und der Pulverstraße, eingeleitet werden.

 

Dem Beschluss folgend hat die Verwaltung den nächsten Planungsschritt gemacht und eine einfache TÖB-Beteiligung durchgeführt. Hierbei werden Unternehmen angeschrieben, die Tätigkeiten für die Bürger der Stadt, im Interesse der Allgemeinheit, durchführen und dazu täglich bzw. grundsätzlich die öffentlichen Straßen nutzen. Die eingegangen Stellungnahmen und deren Abwägung sind der Anlage dieser MV zu entnehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den TÖB-Stellungnahmen (Abwägung):

 

Für den Bereich A gibt es leider kein eindeutiges Ergebnis. In den Stellungnahmen wird überwiegend auf die Funktion als Hauptverkehrsstraße im Vorbehaltsnetz verwiesen. Tempo-30 wird nicht empfohlen. Rettungswesen, Polizei und die Verkehrsbehörde lehnen eine Einbahnstraße ab, da damit Umleitungsverkehre und lange Wegzeiten erzeugt werden. ÖPNV (Busverkehr) und Müllabfuhr sind für Beibehalt einer breiten Fahrbahn (6,50 m), ohne Einschränkungen oder Behinderungen für die Durchfahrt. Der Seniorenbeirat will 2,50 m breite Gehwege. Der Jugendbeirat will beidseitige Radfahrstreifen auf der Fahrbahn.

 

Das Abwägungsergebnis der Verwaltung lautet somit: Ausbau ähnlich Bestand - s. Anlagen.

 

 

Die Variante „Ausbau ähnlich Bestand“ entspricht nicht den Wünschen bzw. der Beschlusslage der Politik. Seitens der Politik wurden Verbesserungen für den Radverkehr (Radfahrstreifen bzw. baulich angelegt Radwege), ggf. damit verbunden die Einrichtung einer Einbahnstraße beschlossen und zuletzt vom UBFA die ADFC-Variante favorisiert, die eine Fahrbahnteilung mit Rüttelstreifen, Temposchwellen und eine indirekte „Vorfahrt“ für Radfahrende bei Tempo-30 beinhaltet.

 

Die Variante „Ausbau ähnlich Bestand“ entspricht aber auch nicht den Wünschen der Mehrheit der Anwohner, da diese sich in Teilen eine Einbahnstraße mit sicheren Radwegen und im Bereich der Schule (Einmündung R.-Breitscheid-Str.) Beibehalt des Gegenverkehrs mit Radschutzstreifen wünschten.

 

Die Variante „Ausbau ähnlich Bestand“ kommt dem Wunsch des Seniorenbeirates nahe, da mindestens 2,25 m breite Gehwege angelegt werden könnten.

 

Die Variante „Ausbau ähnlich Bestand“ entspricht jedoch auch nicht dem Wunsch des Jugendbeirates, da keine sicheren Radwege bzw. beidseitige Radfahrstreifen angelegt werden.

 

Dieses Ergebnis (Abwägung) sollte nun in den Fraktionen beraten und im darauffolgenden Ausschuss (PLA und UBFA im November) der Verwaltung mitgeteilt werden, wie sie die Abwägung sehen und welches Fazit sie daraus ziehen.

Im Anschluss daran würde die Verwaltung eine BV mit dem favorisierten Ausbauvorschlag erstellen und diese im nächsten PLA / UBFA (im Dezember) vorlegen.

 

Nach Zustimmung (Beschluss) der Politik kann der Entwurf und die Genehmigungsunterlage erstellt werden. Im Zuge dieser Ausarbeitungen wird auch noch explizit die Schulleitung / der Elternbeirat der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule angehört, zur Beachtung ggf. erforderlicher Details im Bereich der Schule (z. B. Parkplatz / Schulzugang etc.).

 

Ggf. können für den Bereich B (Galgenberg bis Industriestr./Grenzweg) beim Land Fördermittel gem. GVFG (Förderung verkehrswichtiger innerörtlicher Straßen, inklusive straßenbegleitender Radwege) beantragt werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...