Beschlussvorlage - BV/2023/077
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvorhaben Wohnunterkunft Steinberg 8a Mittelverschiebung - Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Beteiligt:
- Fachdienst Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wedel
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.07.2023
|
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
Durch die Bereitstellung der Mittel wird sichergestellt, dass die Fortsetzung des Bauvorhabens erfolgen kann und die Fertigstellung der Baumaßnahme der Wohnunterkunft Steinberg 8a plangemäß gewährleistet ist. Vor Bezug der Unterkunft muss die Wärmeversorgung vorhanden sein.
Das 3. Handlungsfeld wird gestützt: Die Stadt achtet auf eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur und setzt sich für ein adäquate Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsschichten ein.
Darstellung des Sachverhalts
Die sich in der Bauausführung befindliche Wohnunterkunft Steinberg 8a sollte ursprünglich an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Wedel GmbH angeschlossen werden.
Im laufenden Verfahren wurde deutlich, dass die Wärmeerzeugungskapazitäten des Blockheizkraftwerks in der Steinberghalle nicht ausreichend sind, um die neue Wohnunterkunft anzuschließen.
Die Stadt Wedel hat für die Wohnunterkunft Steinberg Bundesförderungsmittel für effiziente Gebäude (BEG) in Höhe von 544.621,50 € in Aussicht gestellt bekommen. Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder ist die Einhaltung des Primärenergiefaktors 0,49 sowie die Abrufung der Fördergelder nach spätestens einem Jahr der Fertigstellung des Gebäudes.
Um die Zuwendung nicht zu gefährden, wurde daher im Mai 2023 entschieden, unter Berücksichtigung der Einhaltung des Primärenergiefaktors für den Neubau der Wohnunterkunft Steinberg 8a, die Wärmeversorgung neu zu planen. Das Ergebnis des beauftragten Ingenieurbüros sieht als Alternative unter der Einhaltung der KFW Förderbedingungen die Installation einer Wärmepumpe vor.
Hierbei entstehen folgende Mehr– und Minderkosten:
Brutto
|
Anpassung geänderte Außenanlagenplanung, Nachtrag liegt noch nicht vor. Es handelt sich um geschätzte Kosten |
35.700,00 € |
|
Mehrkosten Hauseinführung Wärmepumpe Vorgaben Stadtwerke |
2.975,00 € |
|
Wärmepumpe |
166.600,00 € |
|
zusätzliche Planungskosten Wärmepumpe und Anpassung Außenanlagenplanung |
44.994,00 € |
|
Mehrkosten |
250.269,00 € |
|
Minderkosten: Entfall der Wärmeübergabestation |
-29.750,00 € |
|
|
|
|
Zusätzlich benötigte Mittel |
220.518,99 € |
Die benötigten zusätzlichen Mittel in Höhe von 220.518,99€ brutto sollen aus der Baumaßnahme Neubau Südflügel, als überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden. Gegebenenfalls müssen die Mittel für das Bauvorhaben Neubau Südflügel der Gebrüder-Humboldt-Schule nachgemeldet werden.
Die zur Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel sind zwingend erforderlich, um die Ausschreibungen und die Fortsetzung und Fertigstellung der Baumaßnahme der Wohnunterkunft Steinberg 8a zum 01.10.2023 zu gewährleisten.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Verschiebung der Maßnahme ist nicht zu empfehlen. Zum einen kann die dringend benötige Unterkunft nicht bezogen werden.
Zum anderen ist eine Verlängerung der Fristen zum Abruf der Zuwendung ist bei der finanziellen Lage der Stadt Wedel nicht empfehlenswert und birgt ebenfalls das Risiko das die Förderbedingungen zu einem späteren Zeitraum ebenfalls nicht erfüllt werden können.
Finanz. Auswirkung
Mittelverschiebung/Verstärkung von Neubau Südflügel Gebrüder-Humboldt-Schule 2182010100.0900010 auf 3154010100.0900010 Neubau Wohnunterkunft Steinberg 8a als überplanmäßige Mittel.
Erhöhung der Baukosten um insgesamt 220.518,99€ brutto.
Gegebenenfalls Nachmeldung der Mittel für die Maßnahme Neubau Gebrüder-Humboldt-Schule erforderlich.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
