Beschlussvorlage - BV/2022/109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt den Aufbau und langfristigen Betrieb eines kommunalen Energiemanagements zur Senkung der in kommunalen Liegenschaften anfallenden Energieverbräuche sowie der damit verbundenen Energiekosten und CO2-Emissionen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 2: Umwelt und Klimaschutz

Strategisches Ziel: Umwelt- und klimaschutzrelevante Aspekte finden in allen Entscheidungen der Stadt Wedel Berücksichtigung

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

./.

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Darstellung des Sachverhalts

Anlass und Ziel der Etablierung eines Energiemanagements in der Stadt Wedel sind die allseits bekannte Notwendigkeit Maßnahmen zu ergreifen um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren und zudem die aktuell enormen Kostensteigerungen für Strom und Gas.

 

Der gesetzliche Rahmen in Schleswig-Holstein wird sich in Kürze im Energiewende-Gesetz Schleswig – Holstein in einer Verkürzung des zeitlichen Rahmens zur Erreichung der Klimaneutralität auf demnächst 2040 drastisch verkürzen (siehe Koalitionsvertrag Schleswig -  Holstein).

Um dieses Ziel vor Ort in Wedel erreichen zu können, bedarf es auf allen Ebenen – auch im Bereich kommunaler Liegenschaften – eines unmittelbaren Handelns.

Daher ist die Einführung des Energiemanagements in Wedel zwingend und längst überfällig.

 

Eine Bezuschussung der entstehenden Personalkosten sowie von begleitenden Ausgaben wie Software und Messtechnik ist über die sogenannte "Kommunalrichtlinie" des BMWK möglich. Die Förderquote beträgt 70% und wird für einen Zeitraum von 36 Monaten gewährt.

 

Hierbei ist hervorzuheben, dass eine solche Förderung das Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses des Rats der Stadt Wedel zwingend voraussetzt. Der Beschluss muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits gefasst worden sein.

 

Eine entsprechende Personalstelle (Vollzeit, TVöD 11, befristet auf 3 Jahre) zum Aufbau des Energiemanagements wird in den Entwurf des Stellenplans 2023 nachträglich aufgenommen mit dem Ziel diese über die Kommunalrichtlinie zu 70% zu finanzieren.

 

 

Der Aufbau eines Energiemanagements (kurz: EM) umfasst folgende Punkte:

 

 

  • Etablierung organisatorischer Strukturen für das EM (Ziele, Organisation, Anforderungen und Regeln werden festgelegt) 

 

  • Aufbau eines monatlichen Energiekontrollsystems für Strom und Wärme, Wasser (erforderlicher Mindest-Abdeckungsgrad des Systems: 30% aller kommunalen Wärmeverbräuche) sowie mit liegenschaftsbezogenen Monatsberichten für priorisierte Liegenschaften. Hierbei sind folgende Teilaufgaben zu leisten:

 

  • Erfassung der Energieflüsse (Energiequellen, Energieeinsatz, Energieverbrauch) mit Hilfe von vorhandener sowie ggf. neu erworbener Messtechnik
  • Aufbau einer zentralisierten Datenbank aller relevanten Energie-Daten sowie Auswertung und Bewertung der Verbrauchsdaten, Gebäudeeigenschaften, Kennzahlen der Energieerzeugungsanlagen usw. mit Hilfe einer Energiemanagement-Software
  • Bewertung der (Gebäude-)Energieeffizienz insbesondere der für den gesamten Energieverbrauch bedeutsamen Anlagen/Einrichtungen und Prozessen/Tätigkeiten

 

  • Erarbeitung und jährliche Aktualisierung eines Energieberichts, der
    • die Ergebnisse der Implementierung dokumentiert,
    • alle für das Energiemanagement relevanten Handlungsfelder, Prozesse, Verbrauchs- und Erzeugungsstellen systematisch erfasst
    • Einsparpotenziale identifiziert
    • und Handlungsempfehlungen gibt.

 

  • Vorbereitung von Beschlussvorlagen zu den jährlichen Energieberichten (inklusive Handlungsempfehlungen) für den Rat der Stadt Wedel

 

 

Der langfristige, kontinuierliche Betrieb eines EM umfasst folgende Aufgaben:

 

  • Monitoring der Verbräuche
  • regelmäßige Betriebs-Optimierung der technischen Anlagen entsprechend der Verbrauchskontrollen
  • Erarbeitung und jährliche Aktualisierung eines Energieberichts, der
    • alle für das Energiemanagement relevanten Handlungsfelder, Prozesse, Verbrauchs- und Erzeugungsstellen systematisch erfasst
    • Einsparpotenziale identifiziert
    • und Handlungsempfehlungen gibt.

(=Fortführung der gleichlautenden Aufgabe aus der Implementierungsphase)

 

 

  • Vorbereitung von Beschlussvorlagen zu den jährlichen Energieberichten (inklusive Handlungsempfehlungen) für den Rat der Stadt Wedel

(=Fortführung der gleichlautenden Aufgabe aus der Implementierungsphase)

 

  • Fortlaufende Sensibilisierung und Schulung der Gebäude-Verantwortlichen und -Nutzenden hinsichtlich eines sparsamen Umgangs mit Energie

 

  • Regelmäßige Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeits-Prüfung hinsichtlich des Ersatzes fossiler Energiesysteme durch regenerative Systeme unabhängig von Effizienzbetrachtungen

 

  • Bei Bedarf: Kurzfristige Kontrolle von Gebäudehüllen und Gebäudetechnik beim Auftreten ungewöhnlich hoher Verbräuche (z.B. durch Nutzungsänderungen oder Defekte)

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet bis spätestens 2045 (laut neuem Koalitionsvertrag bereits bis 2040) den Zustand der Netto-Treibhausgasneutralität erreicht zu haben.

 

Aber auch jenseits gesetzlicher Vorgaben sieht die Verwaltung in Anbetracht der angespannten Haushaltslage und unter dem Eindruck stark steigender Energiepreise dringenden Handlungsbedarf zur Reduktion kommunaler Energieverbräuche sowie der damit verbundenen Energiekosten und CO2-Emissionen.

 

Somit trägt die angestrebte Personalstelle durch Senkung von Energiekosten langfristig dazu bei, die durch sie entstehenden Personalkosten teilweise zu kompensieren und ggf. sogar vollständig zu amortisieren.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Alternative ist das Energiemanagement ohne Ratsbeschluss über die Schaffung einer entsprechenden Personalstelle zu etablieren. Das Fehlen eines Ratsbeschlusses hätte jedoch zur Folge, dass keine Fördermittel für die anfallenden Personalkosten (und begleitenden Ausgaben) über die Kommunalrichtlinie in Anspruch genommen werden könnten, da ein vorliegender Ratsbeschluss zwingende Fördervoraussetzung ist. Stattdessen müssten die Kosten zu 100% von der Stadt Wedel getragen werden. Konkret würden der Stadt Wedel hierbei Fördermittel in einer Gesamthöhe von ca. 136.500€ über einen Zeitraum von 3 Jahren entgehen (siehe Tabelle unten).

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

Eine Förderung durch das BMWK ist bis zu 70% der anrechenbaren Kosten möglich.

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

   22.750**

  45.500**

   45.500**

        22.750***

Aufwendungen*

     

     

   32.500**

   65.000**

   65.000**

         65.000**

Saldo (E-A)

     

     

-9.750**

-19.500**

-19.500**

       -42.250**

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

**Erträge und Aufwendungen können aktuell nur geschätzt werden, da die Fördervoraussetzungen erst noch geschaffen werden müssen und die Anschaffung von Software und Messtechnik noch in Prüfung ist. Auch die erwarteten Energiekosten-Einsparungen durch das Energiemanagement sind schwer einzuschätzen. Deshalb werden an dieser Stelle nur die geschätzten Personalkosten sowie die damit korrespondierenden Fördermittel von 70% der Personalkosten aufgelistet. Da der Stellenantritt frühestens Mitte 2023 erfolgen wird, sind für das Kalenderjahr 2023 halbierte Personalkosten und Fördermittel veranschlagt worden.

***Bei angenommenem Stellenantritt Mitte 2023 laufen die Fördermittel entsprechend Mitte 2026 aus, sodass hier mit dem Förderbetrag von 2023 kalkuliert wurde.

 

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Anlagen

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