Mitteilungsvorlage - MV/2022/066

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die FDP-Fraktion hat am 01.07.2022 der Verwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog mit insgesamt 65 Fragen, die 13 Themenkomplexen zugeordnet sind, übersandt. Die Beantwortung folgender Fragen wird bis zur 38. KW, d.h. den Septembersitzungen von Planungsausschuss sowie Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss, gefordert.

Mit der Anfrage wird die Verwaltung dazu aufgefordert „[…] Auskunft darüber zu geben, welche Schritte sie in der Vergangenheit unternommen hat und in Zukunft zu unternehmen gedenkt, um den angestrebten Zielen der Biodiversität und der CO2- Rückführung sowie damit zusammenhängenden umweltpolitischen Effekten näher zu kommen.“

Die Anfrage ist zur Information in der Anlage beigefügt. Die Themenkomplexe sind:

  1. Die Marsch und das Autal als naturschutzwürdige Biotopsysteme (5 Fragen)
  2. Stand der Projekte der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (5 Fragen)
  3. Stand der Projekte der Stiftung Lebensraum Elbe (8 Fragen)
  4. Konsequenzen aus dem Umbau des Aue-Sperrwerks (3 Fragen)
  5. Umgang mit verpachteten städtischen Flächen (3 Fragen)
  6. Flächenverkäufe zur Haushaltskonsolidierung (5 Fragen)
  7. Flächen für Photovoltaik (4 Fragen)
  8. Das Projekt Sauerbek (6 Fragen)
  9. Aufforstungen (2 Fragen)
  10. Wie steht es um den B-Plan 67 (neu) (11 Fragen)
  11. Das Randmoor in der Wedeler Marsch (6 Fragen)
  12. Das Butter-/ Butterbargsmoor (6 Fragen)
  13. Mögliche Entwicklungsmaßnahmen auf weiteren Moorflächen (1 Frage)
     

Stellungnahme der Verwaltung

Die Strategischen Ziele der Stadt Wedel ab 2020 geben im Handlungsfeld 2 „Umwelt und Klima­schutz“ vor: „Wedel hat eine Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt“.

Im Sommer 2021 hat die Ausarbeitung des Vorentwurfs der Strategie durch die Leitstelle Umweltschutz begonnen. Im Herbst 2022 werden der aktuelle Stand und die weitere Vorgehensweise im Planungs- sowie im Umwelt, Bau- und Feuerwehrausschuss vorgestellt.

Die Strategie wird unter anderem eine Übersicht der bisherigen Aktivitäten zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt enthalten. Denn die Stadt Wedel hat bereits in der Vergangenheit entsprechende Maßnahmen initiiert und umgesetzt. Sämtliche Bemühungen für den Schutz von Bäumen und Grünstrukturen im Stadtgebiet sowie die naturverträgliche Bewirtschaftung verbleibenden Grünlandes und landwirtschaftlicher Flächen, d.h. die tägliche Arbeit der Leitstelle Umweltschutz sowie der Stadt- und Landschaftsplanung, tragen zu diesem Ziel bei.

Im Folgenden informiert die Verwaltung zu den Fragen Nr. 11., Nr. 12. und Nr. 13, der insgesamt 13 Fragenblöcke. Das Thema ist hier „Moor“.

Über oben genannte Themen Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 wurden in der Sitzung des Planungsausschusses am 23.08.2022 informiert. Die Themen Nr. 4, Nr. 8, Nr. 9 und Nr. 10 werden ebenfalls in der Sitzung des Planungsausschusses am 20.09.2022 von der Verwaltung beantwortet.


Informationen der Verwaltung zum Themenkomplex:

  1. Das Randmoor in der Wedeler Marsch

Frage:

  1.    Wie groß und in welchem Zustand ist das in MV/2020/18 erwähnte Randmoor in der Marsch? Wie sind die Eigentumsverhältnisse?

Mitteilungsvorlage MV/2020/018[1]

„In Ergänzung der Strategie zur Vermeidung von CO2 Emissionen gilt die Aufmerksamkeit immer mehr den CO2 Entnahmeverfahren.

Frage:

Welche Moorflächen in Wedel ließen sich durch welche Entwicklungsmaßnahmen zum Teil einer solchen Strategie machen?

Antwort:

[…] Der Bereich westlich des Geesthangs, das sogenannte Randmoor am Geesthang wird überwiegend landwirtschaftlich als Grünland genutzt und hat Entwicklungspotenzial. Aufgrund der Größe des Bereichs, der sehr vielfältigen Eigentümerstruktur (privat, städtisch, Hamburger Wasserwerke, Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein) können die Maßnahmen nur über ein eigenständiges Gutachten ermittelt werden. […]“

Größe

ca. 81 ha

Zustand

Der Moorbereich ist weitestgehend mit Grünland überdeckt, es bedarf Untersuchungen, welches Potenzial in diesem Bereich liegt.

Die Leitstelle Umweltschutz hat in den Entwurf des Haushaltsplans 2023 der Stadt Wedel Mittel eingestellt, um einen Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) mit den notwendigen Untersuchungen beauftragen zu können.

Eigentumsverhältnisse

Ein Großteil des Bereiches gehört der Hamburger Wasserwerke GmbH, ein kleiner Anteil der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, einige Flächen sind im Privatbesitz und der Stadt Wedel.

Bei Beauftragung des PEPs können dort weitergehende Angaben ermittelt werden.

Frage:

  1.    Wie werden die Flächen zurzeit genutzt, welche Auflagen gibt es?

Landnutzung

Die Flächen werden als Grün-/Weideland genutzt.

Der Flächennutzungsplan 2010 stellt den Bereich als „Flächen für die Landwirtschaft“ und der Landschaftsplan 2010 als „Grünland“ dar.

Auflagen

Die städtischen Flächen haben eine extensive Nutzung zur Auflage.

Bei Beauftragung des PEPs können dort weitergehende Angaben über weitere Flächen ermittelt werden.

Frage:

  1.    Ist das Moor sinnvoll weiterzuentwickeln durch Ankäufe und veränderte Wasserhaltung?

Ankäufe

Auf eigenen Flächen kann die Verwaltung über die Bewirtschaftung bestimmen und entsprechende Auflagen in eventuelle Pachtverträge aufnehmen. Aber es ist aus finanzieller Sicht schwierig ausreichend Flächen zu erwerben und aufgrund der Eigentümerzusammensetzung zusammenhängende Flächen in sinnvoller Größe zu erwerben.

Bei Beauftragung des PEPs können dort weitergehende Angaben ermittelt werden.

 

veränderte Wasserhaltung

Eine Weiterentwicklung des Moores würde eine Renaturierung bedeuten, d.h. die Wiedervernässung. Eine Voraussetzung dafür sind andere Wasserstände im Randmoor, das nur über einen veränderten Wasserhaushalt in der Wedeler Marsch zu erreichen ist. Hier erfolgt die Steuerung über das Sperrwerk Wedeler Au, das gemäß Betriebsordnung für das Sperrwerk Wedeler Au vom 01.01.2016 betrieben wird.

Die Stadt Wedel hat keinen direkten Einfluss auf den Betrieb des Sperrwerks, da für Betrieb und Unterhaltung der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein zuständig ist. Aufsichtsbehörde für das Schutzgut Oberflächenwasser ist die Wasserbehörde des Kreises Pinneberg.

Seit Sanierung des Sperrwerks werden die Entwicklungen hinsichtlich Wasserhaushalt in der Marsch genau beobachtet. Erste Messreihen verzeichnen eine deutlich positive Entwicklung der Anwendung der Betriebsordnung und somit der Wasserstände in der Wedeler Marsch.[2]

Eine Veränderung des Wasserhaushalts in der Wedeler Marsch kann nur in Zustimmung mit den höheren Behörden erfolgen und kann folglich nur von diesen umgesetzt werden.

Bei Beauftragung des PEPs können dort weitergehende Aussagen getätigt werden.

Frage:

  1.    Für den Fall, dass eine Unterschutzstellung größerer Teile der Wedeler Marsch als NSG nicht infrage kommt, könnte ein NSG „Hatzburg-Moor“ der Erhaltung und Weiterentwicklung des Randmoores förderlich sein?

Aussagen über die Weiterentwicklung des Randmoores können im PEP getroffen werden.

Gleichwohl wird das Thema „Moor“ in die zurzeit bearbeitete „Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt“ aufgenommen.

Frage:

  1.    Welche möglichen Konflikte sieht die Verwaltung zwischen dem angestrebten Schutz des Randmoores und dem B-Plan 67 (neu)?

Bei Beauftragung des PEPs können dort mögliche Konflikte ermittelt werden.

Frage:

  1.    Wie könnte der Konflikt zwischen Moorschutz und Naherholung aufgelöst bzw. gemildert werden?

Bei Beauftragung des PEPs können Lösungsansätze ermittelt werden.

Informationen der Verwaltung zum Themenkomplex:

  1. Das Butter-/ Butterbargsmoor

Das Faltblatt des Kreises Pinneberg in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein zum Naturschutzgebiet (NSG) „Buttermoor / Buutterbargsmoor“ erklärt:

„Das cirka 105 Hektar große Buttermoor, das aus den Teilen Butterbargsmoor, Ohlen Kuhlenmoor und Buttermoor besteht, liegt in einem Dreieck zwischen Holm, Pinneberg-Waldenau und Wedel.“

Frage:

  1.    Wie groß ist der Wedeler Anteil am NSG Butter-/Butterbargsmoor?

Die Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Buttermoor/ Butterbargsmoor“ (ButterNatSChGV SH) vom 14.12.1992 gibt den Geltungsbereich in der Gemarkung Wedel wie folgt an: „Flur 21, Flurstück 40/1 und Flur 22, Flurstücke 2 bis 27, 28/2 bis 28/4, 29 bis 51“.

Hieraus ergibt sich eine Flächengröße im Wedeler Stadtgebiet von rund 31 ha bzw. einem Anteil von etwa 30%.

Frage:

  1.    Wie groß ist der Wedeler Anteil am NSG Butter-/Butterbargsmoor?

Die Frage ist doppelt und unter 12.1 beantwortet.

Frage:

  1.    Wie sind die Eigentumsverhältnisse?

Der Flächenanteil der Stadt Wedel ist mit rund 2 ha Grundstücksfläche klein. Die übrigen Flächen des NSG in der Gemarkung Wedel sind im Besitz von Privateigentümern sowie dem Kreis Pinneberg.

Die städtischen Flächen sind nicht verpachtet, ein Flurstück ist Weg/ Graben, andere Flurstücke sind Grünland.

Frage:

  1.    Wer betreut das Naturschutzgebiet?

Seit dem 14.12.1992 steht das Kerngebiet des Buttermoors unter Naturschutz und wird vom Landesjagdverband betreut in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg.[3]

Frage:

  1.    Gibt es ein Entwicklungskonzept für das Moor? Wenn ja: Welche Ziele haben sich die beteiligten Gemeinden für dieses NSG gesetzt?

Ja, es gibt Entwicklungskonzepte.

Die Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Buttermoor/ Butterbargsmoor“ (ButterNatSChGV SH) vom 14.12.1992 legt Schutzzweck, Verbote, Zulässige Handlungen, Ausnahmen und Befreiungen sowie Ordnungswidrigkeiten fest.

Schutzzweck: „Das Naturschutzgebiet dient der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung einer der letzten Restinseln der ehemals großräumig vorherrschenden Moor- und Heidelandschaft auf der Pinneberger Geest mit ihren unterschiedlichen Biotoptypen, die Lebensraum für zahlreiche, teilweise hochspezialisierte und stark gefährdete Pflanzen- und Tierarten sind.“

Zudem ist das Buttermoor mit in das Natura 2000-Gebiet, das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2324-303 „Holmer Sandberge und Buttermoor“[4] aufgenommen worden. Zu diesem Gebiet gibt es einen Managementplan von 2008, welcher die Erhaltungsziele, Maßnahmen und Monitoring festlegt. Laut Aussage der Oberen Naturschutzbehörde vom 08.07.2022 sind alle Flächen vernässt und es gilt jetzt, den Zustand für die Moorbildung zu erhalten.

Frage:

  1.    Wie findet die Abstimmung zwischen den beteiligten Gemeinden Wedel und Holm statt?

Das Naturschutzgebiet und Natura 2000-Gebiet wird vom Landesjagdverband betreut in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg, von daher bedarf es keiner zusätzlichen Abstimmung.

Frage:

  1.    Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch großflächige Vernässung insbesondere von benachbartem Grünland das Moor zu vergrößern, zusätzliche Klimaeffekte zu erzielen und die Biodiversität zu fördern?

Die Verwaltung sieht derzeit keine Möglichkeit durch großflächige Vernässung das Moor zu vergrößern.


Informationen der Verwaltung zum Themenkomplex:

  1. Mögliche Entwicklungsmaßnahmen auf weiteren Moorflächen

Zahlreiche Flur- und Wegebezeichnungen weisen auf Flächen hin, die inzwischen nicht mehr als Moore zu identifizieren sind.

Seemoor, Siedmoor, Kiebitzmoor, Sandbargsmoor, Schnaakenmoor, Rugenmoor, Bultenmoor etc. und entsprechende Wege sind einige Beispiele.

Sieht die Verwaltung auf anderen als den unter 11 und 12 genannten weitere Moorflächen, die mittelfristig so zu entwickeln wären, dass sie zur Erreichung von Klimazielen beitragen könnten?

Die Verwaltung sieht derzeit keine Flächen, auf denen Entwicklungsmaßnahmen für weitere Moorflächen möglich sind. Gleichwohl wird das Thema in die zurzeit bearbeitete „Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt“ aufgenommen.

Um das Potenzial von möglichen Flächen zu ermitteln, bedarf es externer und damit finanzieller Unterstützung der Verwaltung, zum Beispiel Beauftragung eines Pflege- und Entwicklungsplans, siehe Informationen zur Frage Nr. 11.

 


[1] MV/2020/018 „Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion zu Klimaschutz durch Moore und Aufforstungen in Wedel“ (PLA 12.05.2020/ UBF 14.05.2020)

[2] Siehe hierzu auch MV/2022/062

[3] Info-Faltblatt „Naturschutzgebiet Buttermoor/ Butterbargsmoor“, Kreis Pinneberg in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein

[4] Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11.07.2016, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 47, Seite 1033

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Anlagen

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