Mitteilungsvorlage - MV/2022/065

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die FDP-Fraktion hat am 01.07.2022 der Verwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog mit insgesamt 65 Fragen, die 13 Themenkomplexen zugeordnet sind, übersandt. Die Beantwortung folgender Fragen wird bis zur 38. KW, d.h. den Septembersitzungen von Planungsausschuss sowie Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss, gefordert.

Mit der Anfrage wird die Verwaltung dazu aufgefordert „[…] Auskunft darüber zu geben, welche Schritte sie in der Vergangenheit unternommen hat und in Zukunft zu unternehmen gedenkt, um den angestrebten Zielen der Biodiversität und der CO2- Rückführung sowie damit zusammenhängenden umweltpolitischen Effekten näher zu kommen.“

Die Anfrage ist zur Information in der Anlage beigefügt. Die Themenkomplexe sind:

  1. Die Marsch und das Autal als naturschutzwürdige Biotopsysteme (5 Fragen)
  2. Stand der Projekte der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (5 Fragen)
  3. Stand der Projekte der Stiftung Lebensraum Elbe (8 Fragen)
  4. Konsequenzen aus dem Umbau des Aue-Sperrwerks (3 Fragen)
  5. Umgang mit verpachteten städtischen Flächen (3 Fragen)
  6. Flächenverkäufe zur Haushaltskonsolidierung (5 Fragen)
  7. Flächen für Photovoltaik (4 Fragen)
  8. Das Projekt Sauerbek (6 Fragen)
  9. Aufforstungen (2 Fragen)
  10. Wie steht es um den B-Plan 67 (neu) (11 Fragen)
  11. Das Randmoor in der Wedeler Marsch (6 Fragen)
  12. Das Butter-/ Butterbargsmoor (6 Fragen)
  13. Mögliche Entwicklungsmaßnahmen auf weiteren Moorflächen (1 Frage)
     

Stellungnahme der Verwaltung

Im Folgenden informiert die Verwaltung zum zehnten Fragenkomplex der insgesamt 11 Fragenblöcke. Das Thema ist hier „Sachstand B-Plan 67“. Weitere Themenkomplexe werden separat beantwortet.

Über oben genannte Themen Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 23.08.2022 informiert. Die Themen Nr. 4, Nr. 8, Nr. 11, Nr. 12 und Nr. 13 werden ebenfalls in der Sitzung des Planungsausschusses am 20.09.2022 von der Verwaltung beantwortet.

 

Informationen der Verwaltung zum Themenkomplex:

  1. Bebauungsplan Nr. 67

Frage:

  1.       Haben sich an dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Konzept einer abschnittsweisen Realisierung in der Zwischenzeit Änderungen ergeben?

Eine abschnittsweise Realisierung ist weiterhin angestrebt. Allerdings nur entlang des bestehenden und zukünftigen Siedlungsraums.

 

Frage:

  1.       Führt insbesondere die im Planungsausschuss am 1.3. 2016 durch die Verwaltung vorgestellte „Geplante Bauflächenentwicklung im nordwestlichen Ortseingangsbereich beidseitig der B 431“, die die o.a. Wegeverbindung des B-Plans 67 (neu) enthält, zu Änderungen des Konzepts?

Für eine künftige Siedlungsentwicklung im Nordwestlichen Stadteingangsbereich ist im Zuge der Planungsphase eine Wegeanbindung in Richtung Innenstadt zu prüfen.

 

Frage:

  1.       Welche Bedeutung hat der inzwischen erzielte Planungsfortschritt beim Bauvorhaben „Wedel-Nord“ für die Realisierung des B-Plans 67 (neu) angesichts der Tatsache, dass die neue Wegeverbindung einen Beitrag leisten kann, Radverkehr aus den neuen Baugebieten im Norden und Nordwesten der Stadt in die Innenstadt zu führen und die Verkehrsengpässe im Straßenzug Holmer-, Schauenburger- und Mühlenstraße zu entschärfen?

Für die bestehenden Wohngebiete, zukünftige Stadtentwicklung und zur Förderung der Mobilitätswende übernimmt die geplante Fuß- und Radwegeverbindung eine wichtige und sichere Verbindungsfunktion mit der Innenstadt.

Der konzipierte Fuß-/Radweg (Abschnitt 7) im geplanten Wohngebiet „Mehrgenerationsquartier“ zwischen Holmer Straße (B 431) und Ansgariusweg (ehemalige Südumfahrungstrasse) bietet bereits eine verbesserte Anbindung über den Lüttdahl zum Kirchstieg.

 

Frage:

  1.       Ist die Realisierung des erheblich weiter fortgeschrittenen B-Plans 76, des Rad- und Fußwegs zwischen Schulauer- bzw. Austraße und dem Parkplatz Gorch-Fock-Straße, sinnvoll ohne die Anbindung an zumindest erste Abschnitte des B-Plans 67 (neu)?

Ja, weil diese Wegetrasse eine komfortable und sichere Verbindung im Vergleich zur Mühlenstraße darstellt.

 

Frage:

  1.       Wie ist vor dem Hintergrund der Fragen und Antworten zu 10.1. bis 10.4. die Aussage der Verwaltung in der MV/2020/001 zu verstehen, „Die Planung einer parallel zum Geesthang verlaufenden Fuß- und Radwegetrasse auf dem sogenannten „Kirchstieg“ wurde nicht weiterverfolgt“?

Die Aussage der Unteren Naturschutzbehörde, dass ein Eingriff in den gesamten Geesthang (geschütztes Geotop Kliff Kl 55, Elbtalrand zwischen Holmerberg und dem nordwestlichen Randbereich von Wedel, Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein 2004) als sehr problematisch beurteilt wird und, dass der NABU eine durchgehende Trasse aus Sicht des Vogelschutzes ablehnt, haben dazu geführt, dass eine weitere Planung außerhalb des Siedlungsraumes zu Lasten der Natur und des Artenschutzes nicht mehr zeitgemäß ist.

 

„Die Topographie des Geesthanges als Übergang zwischen den Naturräumen Geest und Marsch, der Dünenbereich des Scharenberges sowie die Senke des Randmoorbereiches bietet einen kleinteiligen Wechsel von feuchten und trockenen Lebensräumen mit hoher Strukturvielfalt. Die bisher nicht baulich überformten Geesthangbereiche sind von hohem ökologischen Wert. Sie sind als Rand- und Übergangsbereich Lebensraum vieler Arten und daher für das Biotopverbundsystem am Rande der Metropolregion von höchster Priorität. Insbesondere der sich vom Wedeler Stadtgebiet nach Nordwesten erstreckende Hangbereich ist als Relikt der Eiszeit von großer Bedeutung.“

 

Frage:

  1.       Welche alternativen Trassen wurden auf Anregung der Unteren Naturschutzbehörde untersucht?

Die Wedeler Marsch mit ihrer überregionalen Bedeutung für den Natur- und Artenschutz lässt keine neuen zusätzlichen Wegeverbindungen zu. Selbst eine Verbindung des Depenwischweg mit dem Sauernbeeksweg oder Hauenweg wird die Untere Naturschutzbehörde aus den genannten Gründen nicht genehmigen.

 

Frage:

  1.       Warum gelten die Ablehnungskriterien des NABU nicht für den in Teilen schon bestehenden Weg auf Holmer Gebiet sowie für die Deichverteidigungsstraße zwischen Marinedamm und der Vogelschutzstation, die unmittelbar am Vogelschutzgebiet entlangführt, jedoch, ebenso wie beim Naturschutzgebiet elbabwärts, durch Zäune und Gräben von diesem getrennt wird?

Es sind bestehende Wege und Einrichtungen.

 

Frage:

  1.       Trifft es zu, dass der Verzicht auf die beschlossene Vorbereitung dieses B-Plans Angelegenheit ausschließlich des Planungsausschusses wäre und nicht einseitig von der Verwaltung erklärt werden kann?

Ja.

Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für die gesamte Wegestrecke bis zur Stadtgrenze ist bislang nicht gefasst worden und wird von der Verwaltung nicht empfohlen.

 

Frage:

  1.       Auf welcher Planungsgrundlage enthält der Entwurf für ein Baugebiet Marschquartier Blöcktwiete Teile der o.a. Fuß- und Radwegeverbindung?

Für eine abschnittsweise Umsetzung empfiehlt die Verwaltung im Zuge der geplanten Wohngebietsentwicklung Blöcktwiete eine Realisierung des Wegeteils entlang des Geestrandes vom Lüttdahl bis zum Steinweg (Abschnitt 4). Für diesen Wegeabschnitt liegt derzeit nur teilweise das Planungsrecht vor und es müsste noch für eine Teilfläche Grunderwerb getätigt werden.

 

Frage:

  1.        Könnte es sinnvoll sein, angesichts der Eigentumsverhältnisse auf der Trasse den B-Plan 67 (neu) ebenfalls zweizuteilen wie den B-Plan 76?

Die Verwaltung empfiehlt ein Planungsrecht abschnittweise in Verknüpfung mit einer zukünftigen Siedlungsentwicklung zu schaffen und falls möglich auch die Realisierung.

 

Frage:

  1.        Könnte ein erster Teil, der Verkehre aufnimmt zwischen Lüttdahl und Hatzburgtwiete einschließlich der B 431 - Querung in Höhe der Aschhoopstwiete, nicht nur für Teile des Radverkehrs aus und in Richtung Holm sondern auch der Anbindung von Wedel Nord einschließlich der Einrichtungen im B-Plan der 4. Grundschule dienlich sein?

Einen nächster Abschnitt könnte die Weiterführung vom Steinweg bis zur Hatzburgtwiete (Abschnitt 5) bilden. Damit wäre eine Anbindung an die Aschhoopstwiete und somit an Wedel Nord möglich.

 

 

 

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Anlagen

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