Beschlussvorlage - BV/2022/059-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, dass sich die Stadt Wedel – vorbehaltlich einer Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde – mit fünf Anteilen zu je 200 €, mithin mit einem Gesamtbetrag von 1.000 € an der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH beteiligt.

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, dass sich die Stadt Wedel an der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) beteiligen soll. Bei einer Größe zwischen 20.000 und 50.000 Einwohner sind hierfür mindestens 5 Unternehmensanteile zu einem Nominalwert von je 200 € erforderlich, insgesamt als ein Betrag von 1.000 €.

 

Durch die Beteiligung soll die Möglichkeit eröffnet werden, das Unternehmen ohne vorherige Durchführung eines öffentlichen Vergabeverfahrens mit Beratungsleistungen zu beauftragen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Gem. § 108 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) besteht für öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, eine von ihnen verschiedene, rechtlich selbstständige juristische Person ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens im Sinne der §§ 97 ff. GWB zu beauftragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  •                                                                                                                                                                                                                                                                                 Die öffentliche Auftraggeberin übt über die betreffende Rechtsperson eine ähnliche Kontrolle wie über die eigene Dienststelle aus.
  •                                                                                                                                                                                                                                                                                 Diese Rechtsperson ist im Wesentlichen für die öffentliche Auftraggeberin tätig.
  •                                                                                                                                                                                                                                                                                 Von Ausnahmen abgesehen bestehen keine direkten privaten Kapitalbeteiligungen an der juristischen Person.

 

Da die Gesellschaftervereinbarung mit der PD sowohl Stimmrechte als auch Mitwirkungspflichten der Gesellschafter gewährleistet, die Beratung der PD zu mindestens 80 % für ihre Gesellschafter erfolgt und die PD ausschließlich öffentliche Gesellschafter besitzt, sind diese Bedingungen erfüllt.

 

Gemäß § 108 GO-SH hat eine Gemeinde, die sich an einer bestehenden Gesellschaft beteiligen will,

dies der Kommunalaufsichtsbehörde spätestens sechs Wochen vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung anzuzeigen. Aus der Anzeige muss zu ersehen sein, ob die gesetzlichen Voraussetzungen, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gemeindevertretung, erfüllt sind. Die Entscheidung der Gemeinde ist der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Entscheidung der Gemeinde wird wirksam, wenn die Kommunalaufsichtsbehörde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Beschlussfassung wegen Verletzung von Rechtsvorschriften widerspricht oder vor Ablauf der Frist erklärt, dass sie nicht widersprechen wird.

 

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Ohne Beteiligung an der PD müsste – im Einklang mit der Vergabeordnung der Stadt Wedel - vor einer etwaigen Beauftragung mit Beratungsleistungen ein entsprechendes Vergabeverfahren gem. §§ 97 ff. GWB erfolgen.

 

Sollte die Kommunalaufsicht der Beteiligung widersprechen, müsste eine ggf. bereits erfolgte Beteiligung rückgängig gemacht werden. Die Notariats- und Eintragungskosten gingen dann zu Lasten der Stadt Wedel.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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