Beschlussvorlage - BV/2022/050
Grunddaten
- Betreff:
 - 
1. Nachtragshaushaltssatzung 2022
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Finanzen
 
- Geschäftszeichen:
 - 3-204/Bar
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
 
●
Gestoppt
 
 | 
 | 
 Sozialausschuss 
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 Vorberatung 
 | 
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 | 
 14.06.2022 
 | |||
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Planungsausschuss 
 | 
 Vorberatung 
 | 
 | 
| 
 | 
 14.06.2022 
 | |||
| 
 
●
Geplant
 
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 | 
 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 
 | 
 Vorberatung 
 | 
 | 
| 
 | 
 15.06.2022 
 | |||
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss 
 | 
 Vorberatung 
 | 
 | 
| 
 | 
 16.06.2022 
 | |||
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Haupt- und Finanzausschuss 
 | 
 Vorberatung 
 | 
 | 
| 
 | 
 20.06.2022 
 | |||
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Rat der Stadt Wedel 
 | 
 Entscheidung 
 | 
 | 
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 | 
 30.06.2022 
 | 
Darstellung des Sachverhalts
Der Haushalt 2022 wurde am 16.12.2021 durch den Rat beschlossen und die kommunalaufsichtliche Genehmigung mit Auflagen am 21.02.2022 erteilt.
Seitdem sind erhebliche Veränderungen an den damaligen Planungen eingetreten, die nicht durch über- oder außerplanmäßige Mittelverschiebungen auszugleichen sind.
Beispielhaft seien hier der durch den Krieg in der Ukraine einsetzende Flüchtlingszustrom und die damit verbundenen Unterbringungsprobleme, die anhaltend zunehmende Preissteigerung im Bereich Energie und Rohstoffe oder die nachträglich umzusetzenden politischen Beschlüsse genannt.
Ergebnisplan:
Bei der Erstellung eines Nachtragshaushaltes sind neben den geänderten Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen ebenfalls die Erträge an die aktuellen Erkenntnisse anzupassen.
Auf der Ertragsseite sind insbesondere die Planansätze der Steuereinnahmen an das jeweilige Anordnungssoll anzupassen.
| 
							 Konto  | 
						
							 Bezeichnung  | 
						
							 Ansatz neu  | 
						
							 Veränderung  | 
					
| 
							 4013000  | 
						
							 Gewerbesteuer  | 
						
							 28.500.000 €  | 
						
							 +8.870.000 €  | 
					
| 
							 4031000  | 
						
							 Vergnügungssteuer  | 
						
							 450.000 €  | 
						
							 +150.000 €  | 
					
| 
							 4032000  | 
						
							 Hundesteuer  | 
						
							 195.000 €  | 
						
							 +15.000 €  | 
					
| 
							 4034000  | 
						
							 Zweitwohnungssteuer  | 
						
							 139.000 €  | 
						
							 +5.000 €  | 
					
| 
							 4051000  | 
						
							 Bedarfsunabhängige Zuweisung § 32 FAG  | 
						
							 2.119.800 €  | 
						
							 +37.600 €  | 
					
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 +9.077.600 €  | 
					
Die im Ursprungshaushalt noch geschätzten Ansätze des Finanzausgleichs wurden nunmehr an den Festsetzungsbescheid des Landes angepasst.
| 
							 Konto  | 
						
							 Bezeichnung  | 
						
							 Ansatz neu  | 
						
							 Veränderung  | 
					
| 
							 4111000  | 
						
							 Schlüsselzuweisungen vom Land  | 
						
							 350.400 €  | 
						
							 -1.300.900 €  | 
					
| 
							 4112000  | 
						
							 Zuweisungen f. übergemeindliche Aufgaben  | 
						
							 1.923.200 €  | 
						
							 +202.600 €  | 
					
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 -1.098.300 €  | 
					
Im Bereich der sonstigen Erträge gab es folgende Änderungen:
| 
							 Konto  | 
						
							 Bezeichnung  | 
						
							 Ansatz neu  | 
						
							 Veränderung  | 
					
| 
							 4562200  | 
						
							 Verwarn-/Bußgelder (ruhender Verkehr)  | 
						
							 220.000 €  | 
						
							 +40.000 €  | 
					
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 -40.000 €  | 
					
Auf der Aufwandsseite gibt es dagegen deutlich mehr Veränderungsbedarf.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gibt es die größten Änderungsbedarfe. Für die Bauunterhaltung müssen mehr als 680.000 € nachgemeldet werden. Beispielhaft seien hier die zusätzlichen Arbeiten am Gebäude der Altstadtschule (Dachsanierung 3. BA, Sanierung des Untergeschosses, Außenabdichtung UG, Sanierung Klassenräume) und der Umbau des TSV-Gebäudes für die Schulkinderbetreuung (BV/2022/016) genannt.
					
				
Mehrbedarf gibt es auch für die Unterhaltung der TGA-Anlagen. Beispielsweise an der Albert-Schweitzer-Schule (Mängelbeseitigung, Erneuerung und teilweise Erweiterung der bestehenden Notlichtanlage) oder für die Legionellenbeseitigung an der TSV-Sporthalle.
Bei der Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens wurden die zur Entscheidung anstehenden 300.000 € für die Sandaufspülung im Bereich des Strandbades bereits eingestellt (Beschluss steht noch aus).
Bei den Mieten sowie Nebenkosten für die angemieteten Wohnungen insbesondere für die Flüchtlingsunterbringung (vergleiche BV/2022/048-1) müssen Mittel nachgemeldet werden.
Die bisherigen Abrechnungen für Energiekosten (Gas, Wasser, Wärme, Strom) lassen Mehrbedarfe von annähernd 50 % erwarten. Der Ansatz wurde hierfür um rund 1,1 Mio. € erhöht.
Zudem gibt es noch kleinere Änderungen bei den Abrisskosten, der Haltung von Fahrzeugen und der Unterhaltung des beweglichen Anlagevermögens < 150 €.
Die Änderungen in der Berichtszeile 13 stellen sich wie folgt dar:
| 
							 Konto  | 
						
							 Bezeichnung  | 
						
							 Ansatz neu  | 
						
							 Veränderung  | 
					
| 
							 5211200  | 
						
							 Unterhaltung der baulichen Anlagen  | 
						
							 2.2069.700 €  | 
						
							 +680.800 €  | 
					
| 
							 5211210  | 
						
							 Unterhaltung der TGA-Anlagen  | 
						
							 837.200 €  | 
						
							 +105.000 €  | 
					
| 
							 5211300  | 
						
							 Abrisskosten  | 
						
							 258.000 €  | 
						
							 +38.000 €  | 
					
| 
							 5221100  | 
						
							 Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens  | 
						
							 1.769.300 €  | 
						
							 +300.000 €  | 
					
| 
							 5231100  | 
						
							 Mieten  | 
						
							 1.633.400 €  | 
						
							 +147.000 €  | 
					
| 
							 5241400  | 
						
							 Energiekosten  | 
						
							 3.197.400 €  | 
						
							 +1.065.800 €  | 
					
| 
							 5241910  | 
						
							 Nebenkosten für angemietete Wohnungen  | 
						
							 300.000 €  | 
						
							 +109.000 €  | 
					
| 
							 5251000  | 
						
							 Haltung von Fahrzeugen  | 
						
							 286.900 €  | 
						
							 +32.700 €  | 
					
| 
							 5271210  | 
						
							 Unterhaltung bewegl. Anlagevermögen < 150 €  | 
						
							 540.400 €  | 
						
							 +20.500 €  | 
					
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 +2.498.800 €  | 
					
Hauptursächlich für die Änderungen bei den Transferaufwendungen war der Beschluss des Kreistages über die rückwirkende Senkung der Kreisumlage um 2,55 % auf nunmehr 31,40 %. Dies allein führte zu Minderaufwendungen von mehr als 785.000 €.
Daneben kam es auch an dieser Stelle zu geringfügigen Änderungen durch die Festsetzung des Finanzausgleichs. Aufgrund des höheren Gewerbesteueransatzes muss auch die Gewerbesteuerumlage entsprechend erhöht werden.
Zudem wurde der Ratsbeschluss vom 31.03.2022 zur Erhöhung des Zuschusses an den Diakonieverein (BV/2022/024) eingearbeitet.
Die Änderungen in der Berichtszeile 15 stellen sich wie folgt dar:
| 
							 Konto  | 
						
							 Bezeichnung  | 
						
							 Ansatz neu  | 
						
							 Veränderung  | 
					
| 
							 5318090  | 
						
							 Zuweisung an übrige Bereiche  | 
						
							 16.084.400 €  | 
						
							 +80.000 €  | 
					
| 
							 5341000  | 
						
							 Gewerbesteuerumlage  | 
						
							 2.375.000 €  | 
						
							 +739.100 €  | 
					
| 
							 5371000  | 
						
							 Finanzausgleichsumlage Land  | 
						
							 2.600 €  | 
						
							 +2.600 €  | 
					
| 
							 5372010  | 
						
							 Finanzausgleichsumlage Kreis  | 
						
							 2.600 €  | 
						
							 +2.600 €  | 
					
| 
							 5372020  | 
						
							 Kreisumlage  | 
						
							 15.398.400 €  | 
						
							 -785.900 €  | 
					
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 +38.400 €  | 
					
Bei den sonstigen Aufwendungen sind in Summe 185.000 € zusätzlich eingeplant.
So wurden für Sachverständigen- und Gerichtskosten 40.000 € für ein Fachgutachten "Musterraumprogramm für Wedeler Schulen" (BV/2022/036), 5.000 € für ein Gutachten zu Feuchtigkeitsschäden am Ernst-Barlach-Museum sowie 35.000 € für die Fortführung der Schulentwicklungsplanung eingestellt.
Die Kosten der Unterbringung im Produkt Hilfe für Wohnungslose wurde um 75.000 € angehoben.
Zudem wurden 30.000 € Planungsmittel für eine Machbarkeitsstudie "Sport trifft Kultur" (BV/2022/035) bereitgestellt.
Die Änderungen in der Berichtszeile 16 stellen sich wie folgt dar:
| 
							 Konto  | 
						
							 Bezeichnung  | 
						
							 Ansatz neu  | 
						
							 Veränderung  | 
					
| 
							 5431050  | 
						
							 Sachverständigen- u. Gerichtskosten  | 
						
							 800.000 €  | 
						
							 +80.000 €  | 
					
| 
							 5431540  | 
						
							 Kosten der Unterbringung  | 
						
							 150.000 €  | 
						
							 +75.000 €  | 
					
| 
							 5431610  | 
						
							 Planungskosten  | 
						
							 1.013.500 €  | 
						
							 +30.000 €  | 
					
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 +185.000 €  | 
					
Ebenfalls angepasst werden mussten die Zinsaufwendungen. Die diesjährige Zinsentwicklung machte es erforderlich, die komplette Kreditermächtigung 2022, entgegen der sonstigen Vorgehensweise, bereits Anfang des Jahres in Anspruch zu nehmen. So konnte ein im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau deutlich günstiger Zinssatz für die komplette Laufzeit vereinbart werden. Die frühzeitige Kreditaufnahme macht jedoch eine zusätzliche Zinszahlung in 2022 notwendig. Hierfür muss der Ansatz für Kreditmarktzinsen entsprechend angepasst werden.
| 
							 Konto  | 
						
							 Bezeichnung  | 
						
							 Ansatz neu  | 
						
							 Veränderung  | 
					
| 
							 5517310  | 
						
							 Zinsaufwendungen Kreditinstitute Laufzeit > 5 Jahre  | 
						
							 1.848.800  | 
						
							 +119.200 €  | 
					
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 +119.200 €  | 
					
Den höheren Erträgen (+ 8.019.300 €) stehen gestiegene Aufwendungen in Höhe von 2.841.400 € entgegen. In Summe führen diese Änderungen zu einer deutlichen Verbesserung des Ergebnisses.
| 
							 Bezeichnung  | 
						
							 bisheriger Ansatz  | 
						
							 Veränderungen  | 
						
							 neuer Ansatz  | 
					
| 
							 Erträge  | 
						
							 86.386.900 €  | 
						
							 +8.019.300 €  | 
						
							 94.406.200 €  | 
					
| 
							 Aufwendungen  | 
						
							 92.842.300 €  | 
						
							 +2.722.200 €  | 
						
							 95.564.500 €  | 
					
| 
							 Finanzergebnis  | 
						
							 -551.800 €  | 
						
							 -119.200 €  | 
						
							 -671.000 €  | 
					
| 
							 Jahresergebnis  | 
						
							 -7.007.200 €  | 
						
							 +5.177.900 €  | 
						
							 -1.829.300 €  | 
					
Investitionsplan:
Mit der kommunalaufsichtlichen Genehmigung wurden sowohl die Kreditermächtigung als auch die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen nur teilweise genehmigt.
					Um die geminderten Ermächtigungen auszugleichen, hat der Rat auf seiner Sitzung am 31.03.2022 sowohl eine Sperre von 1.900.300 € bei den laufenden Investitionsermächtigungen als auch 
eine Sperre in Höhe von 877.000 € bei den Verpflichtungsermächtigungen beschlossen.
				
Nunmehr zeigt sich aber, dass bei der Abwicklung diverser Baumaßnahmen teilweise die gesperrten Mittel doch benötigt werden. Auch zeigen die bislang vorliegenden Ausschreibungsergebnisse, dass oftmals höhere Verpflichtungsermächtigungen für die Beauftragung der Baumaßnahmen benötigt werden.
Daher wurden die Fachdienste gebeten, die Planung an die geänderten Anforderungen anzupassen. Es zeigte sich, dass eine ganze Reihe von Änderungen bei den Investitionsmaßnahmen notwendig waren. Ziel war zudem auch, die Planung an die Haushaltsgenehmigung anzupassen.
					
				
Die Veränderungen im Einzelnen sind:
| 
							 Produkt  | 
						
							 Bezeichnung  | 
						
							 Begründung  | 
						
							 Änderung Ansatz 2022  | 
						
							 Änderung VE  | 
					
| 
							 1110221  | 
						
							 Grundstücks-verwaltung  | 
						
							 Anpassung des Grunderwerbs  | 
						
							 -215.000 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 1110300  | 
						
							 Gebäude-management  | 
						
							 Zusätzliche Mittel für div. PV-Anlagen 
								Nachgemeldete Mittel für das Frauenhaus  | 
						
							 +396.000 € +512.200 € -105.900 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 1260010  | 
						
							 Feuerwehr  | 
						
							 Einarbeitung überplanm. Verschiebung  | 
						
							 -1.600 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 Verschiebung Mittel Drehleiter  | 
						
							 -800.000 €  | 
						
							 +800.000 €  | 
					
| 
							 2110010  | 
						
							 Altstadt-schule  | 
						
							 Inventaranschaffungen Streichung Modernisierung 3. BA  | 
						
							 +20.000 € -220.000 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 2110020  | 
						
							 Albert-Schweitzer-Schule  | 
						
							 Inventaranschaffungen/Spielgeräte Ballfangzaun erneuern Modernisierung Kunststoff-Kleinspielfeld  | 
						
							 +1.000 € -25.000 € -37.000 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 Nachträgl. Mittel Modernisierung Turnhalle  | 
						
							 
  | 
						
							 +600.000 €  | 
					
| 
							 2110030  | 
						
							 Moorweg-schule  | 
						
							 Inventaranschaffungen Streichung Erneuerung Rasenspielfeld  | 
						
							 +3.000 € -65.000 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 2170010  | 
						
							 Johann-Rist-Gymnasium  | 
						
							 Inventaranschaffungen Reduzierung Modernisierung Steinberghalle  | 
						
							 +25.000 € -500.000 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 2182010  | 
						
							 Gebrüder-Humboldt-Schule  | 
						
							 Erhöhung VE Bauliche Erweiterung  | 
						
							 
  | 
						
							 +2.000.000 €  | 
					
| 
							 2182020  | 
						
							 Ernst-Barlach-Schule  | 
						
							 Nachgemeldete Mittel Umbau Sportplatz  | 
						
							 +203.000 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 2610010  | 
						
							 Theater Wedel  | 
						
							 Einarbeitung überplanm. Verschiebung  | 
						
							 +1.600 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 3154010  | 
						
							 Hilfe für Wohnungs-lose  | 
						
							 Inventaranschaffungen Erhöhung VE Wohnunterkunft Steinberg Reduzierung Mittel UK Schulauer Str. Neue Maßnahme Umbau div. Wohngebäude  | 
						
							 +15.900 € 
 -100.000 € +80.000 €  | 
						
							 
 +2.000.000 €  | 
					
| 
							 3650010  | 
						
							 Kindertages-stätten  | 
						
							 Umschichtung/Aktualisierung/Ausgleich Gesamtinvest  | 
						
							 -1.115.600 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 3650020  | 
						
							 Schulkinder-betreuung  | 
						
							 Inventaranschaffung  | 
						
							 +90.000 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 4240010  | 
						
							 Sportstätten  | 
						
							 Nachgemeldete Mittel Umkleide Freizeitpark  | 
						
							 +45.500 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 5110020  | 
						
							 Städtebau-förderung Stadthafen  | 
						
							 Nachgemeldete Mittel für Zuschuss an Sanierungsträger  | 
						
							 +157.200 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 5410010  | 
						
							 Gemeinde-straßen  | 
						
							 Zusätzliche Mittel Ausbau Tinsdaler Weg Zusätzliche Mittel Ausbau Im Sandloch Streichung Ausbau Bündtwiete Zusätzliche Mittel Umbau Bahnhofstraße Reduzierung Mittel Ausbau Breiter Weg Reduzierung VE Ausbau Breiter Weg Streichung Mittel Ausbau Strandbaddamm Streichung VE Ausbau Strandbaddamm Streichung Mittel Ausbau Voßhörntwiete Reduzierung Mittel Brücke Gehlengraben Neue VE für Brücke Gehlengraben Reduzierung Mittel Brücke Autal Neue VE für Brücke Autal  | 
						
							 +61.000 € +15.000 € -80.000 € +162.600 € -250.000 
 -100.000 € 
 -60.000 € -125.000 € 
 -115.000 € 
  | 
						
							 
 
 
 
 
 -2.500.000 € 
 -800.000 € 
 
 +125.000 € 
 +115.000 €  | 
					
| 
							 5450010  | 
						
							 Straßen-reinigung  | 
						
							 Neue Mittel Inventar (Zugkehrmaschine) Neue Mittel VE (gr. Kehrmaschine)  | 
						
							 +60.000 €  | 
						
							 
 +250.000 €  | 
					
| 
							 5460010  | 
						
							 Parkplätze u. Parkbauten  | 
						
							 Neue Mittel P+R Anlage Zusätzliche Mittel für Bike+Ride Anlage  | 
						
							 +425.000 € +85.000 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 5520010  | 
						
							 Wasserläufe, Wasserbau  | 
						
							 Zusätzliche Mittel Bänke Willkommhöft Verschiebung Mittel Flutschutztore Neue VE Flutschutztore  | 
						
							 +24.400 € -400.000 €  | 
						
							 
 
 +450.000 €  | 
					
| 
							 5730010  | 
						
							 Bauhof  | 
						
							 Umschichtung Allg. Inventaranschaffungen Zusätzliche Mittel Unterstand Bauhof Nachgemeldete Mittel Neuansch. Schredder Nachgemeldete Mittel Ersatzbesch. Traktor  | 
						
							 -21.600 € +16.400 € +8.500 € +13.100 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 5730030  | 
						
							 BgA BusinessPark  | 
						
							 Nachgemeldete Mittel Erschließung  | 
						
							 +15.100 €  | 
						
							 
  | 
					
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 Summe:  | 
						
							 -1.900.300 €  | 
						
							 +3.040.000 €  | 
					
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
					
Im Ergebnis wurde damit das Investitionsvolumen um exakt den Betrag gekürzt, um den die Kommunalaufsicht die Kreditermächtigung reduziert hatte.
Rechnerisch ergibt sich damit eine notwendige Kreditaufnahme von, genehmigten, 13.000.000 €. Wie erwähnt, wurde diese Kreditermächtigung im zweiten Quartal diesen Jahres bereits in voller Höhe in Anspruch genommen.
Lediglich bei den Verpflichtungsermächtigungen wird für die zusätzlichen 3.040.000 € eine Nachgenehmigung durch die Kommunalaufsicht notwendig.
Finanzplanung
Die Ansätze des Finanzplanungszeitraumes 2023-2025 werden nicht geändert. Bei der Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes wird regelmäßig nur auf die notwendigen Änderungen im laufenden Haushaltsjahr abgestellt.
Zudem wird derzeit davon ausgegangen, dass viele der oben genannten Veränderungen lediglich Einmaleffekte darstellen und zu keinen erheblichen Abweichungen in den Finanzplanjahren führen. Eine Anpassung der Folgejahre ist daher derzeit nicht geboten.
Sollte sich diese Einschätzung ändern, sich die Einmaleffekte verfestigen oder weitere zukünftige Anforderungen an den Haushalt entstehen, so werden diese Erkenntnisse in die Planung des nächsten regulären Haushaltes 2023 aufgenommen sowie die Auswirkungen auf die dort enthaltene Finanzplanung 2024-2026 neu beurteilt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
In die Erstellung des Nachtragsentwurfs sind alle derzeit bekannten Sachverhalte und Änderungen gegenüber der Ursprungsplanung eingeflossen. Nachträglich gefasste Beschlüsse sind ebenfalls eingearbeitet worden.
Die oben erwähnten Veränderungen enthalten auch einige Sachverhalte, die noch nicht abschließend durch die politischen Gremien beschlossen wurden. Da diese aber aktuell in den jeweiligen Fachausschüssen diskutiert werden, wurden die Ansätze bereits in die Nachtragsplanung aufgenommen. Sie sind ggf. in den Beratungen des Nachtrags zu empfehlen, anzupassen oder auch zu streichen.
					
				
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die folgenden Sachverhalte vorsorglich mit einem Sperrvermerk versehen:
| 
							 Produkt  | 
						
							 Konto  | 
						
							 Sachverhalt  | 
						
							 Ansatz  | 
						
							 gesperrt  | 
					
| 
							 1110300  | 
						
							 5431050  | 
						
							 Fachgutachten für „Musterraumprogramm an Wedeler Schulen“ (BV/2022/036)  | 
						
							 40.000 €  | 
						
							 40.000 €  | 
					
| 
							 5110010  | 
						
							 5431610  | 
						
							 Machbarkeitsstudie „Sport trifft Kultur“ (BV/2022/035)  | 
						
							 30.000 €  | 
						
							 30.000 €  | 
					
| 
							 5510010  | 
						
							 5221100  | 
						
							 Sandaufbringung Strandbad (Beschluss steht noch aus)  | 
						
							 300.000 €  | 
						
							 300.000 €  | 
					
| 
							 5460010  | 
						
							 7852000  | 
						
							 Modernisierung P+R-Anlage inkl. techn. Voraussetz-ungen für die Gebührenpflicht (BV/2022/042) Im UBF wurden lediglich Modernisierungskosten in Höhe von 240.000 € empfohlen.  | 
						
							 425.000 €  | 
						
							 185.000 €  | 
					
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2022 alt  | 
						
							 2022 neu  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 87.735.200 €  | 
						
							 95.754.500 €  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 94.742.400 €  | 
						
							 97.583.800 €  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 -7.007.200 €  | 
						
							 -1.829.300 €  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2022 alt  | 
						
							 2022 neu  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
						
							 3.018.800 €  | 
						
							 3.018.800 €  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
						
							 17.919.100 €  | 
						
							 16.018.800 €  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 -14.900.300  | 
						
							 -13.000.000  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 3,1 MB 
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