Beschlussvorlage - BV/2022/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebrüder-Humboldt-Schule
Mittagsbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-40
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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15.06.2022
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Dieser Beschluss trägt dazu bei, das strategische Ziel im Handlungsfeld 1 zu erreichen: Die Stadt sorgt für Bildungsgerechtigkeit durch gleiche Bildungschancen für alle Einwohnerinnen und Einwohner.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Die Stellenzumessung dient dazu, das schulische Miteinander zu fördern und damit die Lernatmosphäre zu verbessern.
Darstellung des Sachverhalts
Der Schulleiter der Gebrüder-Humboldt-Schule hat den beigefügten Antrag eingereicht. In ähnlicher Weise hat auch das Johann-Rist-Gymnasium (JRG) Stundenanteile zur Mittagsbetreuung im Stellenplan ausgewiesen.
Die Ausweisung im Stellenplan bzw. das Schließen von Arbeitsverträgen mit den Schülerinnen und Schülern ist aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen notwendig. In gleicher Weise wird dies bereits beim Johann-Rist-Gymnasium praktiziert.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt, demnach könnte auch darauf verzichtet werden. Eine alternative verlässliche Betreuung, die die Stadt nichts kostet, ist nicht ersichtlich. Der Personalaufwand beträgt ca. 19.000 € p.a.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: Es ist nicht sinnvoll, das Budget der Schule an anderer Stelle zu kürzen, z.B. bei den Ganztagshonorarmitteln oder bei den Lehr- und Lernmitteln.
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
7.000 |
19.000 |
19.000 |
19.000 |
19.000 |
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Saldo (E-A) |
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./. 7.000 |
./. 19.000 |
./. 19.000 |
./. 19.000 |
./. 19.000 |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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129,8 kB
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