Beschlussvorlage - BV/2022/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt:

 

Die Gebrüder-Humboldt-Schule erhält zum 01.08.2022 0,4-Stelle (S3), um die Betreuung während der Mittagszeit gewährleisten zu können.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Dieser Beschluss trägt dazu bei, das strategische Ziel im Handlungsfeld 1 zu erreichen: Die Stadt sorgt für Bildungsgerechtigkeit durch gleiche Bildungschancen für alle Einwohnerinnen und Einwohner.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Die Stellenzumessung dient dazu, das schulische Miteinander zu fördern und damit die Lernatmosphäre zu verbessern.

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Darstellung des Sachverhalts

Der Schulleiter der Gebrüder-Humboldt-Schule hat den beigefügten Antrag eingereicht. In ähnlicher Weise hat auch das Johann-Rist-Gymnasium (JRG) Stundenanteile zur Mittagsbetreuung im Stellenplan ausgewiesen.

Die Ausweisung im Stellenplan bzw. das Schließen von Arbeitsverträgen mit den Schülerinnen und Schülern ist aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen notwendig. In gleicher Weise wird dies bereits beim Johann-Rist-Gymnasium praktiziert.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Maßnahme ist sinnvoll, sie hat sich bereits beim JRG bewährt.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt, demnach könnte auch darauf verzichtet werden. Eine alternative verlässliche Betreuung, die die Stadt nichts kostet, ist nicht ersichtlich. Der Personalaufwand beträgt ca. 19.000 € p.a.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

Es ist nicht sinnvoll, das Budget der Schule an anderer Stelle zu kürzen, z.B. bei den Ganztagshonorarmitteln oder bei den Lehr- und Lernmitteln.

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

7.000

19.000

19.000

19.000

19.000

Saldo (E-A)

     

./. 7.000

./. 19.000

./. 19.000

./. 19.000

./. 19.000

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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