Beschlussvorlage - BV/2022/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Mit der Erstellung eines Nachtragshaushaltes 2022 soll auf die, seit Beschlussfassung des Urprungshaushaltes, eingetretenen Veränderungen reagiert werden.

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Darstellung des Sachverhalts

Der Haushalt 2022 wurde am 16.12.2021 durch den Rat beschlossen und die kommunalaufsichtliche Genehmigung mit Auflagen am 21.02.2022 erteilt.

 

Seitdem sind erhebliche Veränderungen an den damaligen Planungen eingetreten, die nicht durch über- oder außerplanmäßige Mittelverschiebungen auszugleichen sind.

 

Beispielhaft seien hier der durch den Krieg in der Ukraine einsetzende Flüchtlingszustrom und die damit verbundenen Unterbringungsprobleme, die anhaltend zunehmende Preissteigerung im Bereich Energie und Rohstoffe oder die nachträglich umzusetzenden politischen Beschlüsse genannt.

 

Ergebnisplan:

Bei der Erstellung eines Nachtragshaushaltes sind neben den geänderten Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen ebenfalls die Erträge an die aktuellen Erkenntnisse anzupassen.

 

Auf der Ertragsseite sind insbesondere die Planansätze der Steuereinnahmen an das jeweilige Anordnungssoll anzupassen.

 

Konto

Bezeichnung

Ansatz neu

Veränderung

4013000

Gewerbesteuer

28.500.000 €

+8.870.000 €

4031000

Vergnügungssteuer

450.000 €

+150.000 €

4032000

Hundesteuer

195.000 €

+15.000 €

4034000

Zweitwohnungssteuer

139.000 €

+5.000 €

4051000

Bedarfsunabhängige Zuweisung § 32 FAG

2.119.800 €

+37.600 €

 

 

 

+9.077.600 €

 

Die im Ursprungshaushalt noch geschätzten Ansätze des Finanzausgleichs wurden nunmehr an den Festsetzungsbescheid des Landes angepasst.

 

Konto

Bezeichnung

Ansatz neu

Veränderung

4111000

Schlüsselzuweisungen vom Land

350.400 €

-1.300.900 €

4112000

Zuweisungen f. übergemeindliche Aufgaben

1.923.200 €

+202.600 €

 

 

 

-1.098.300 €

 

Im Bereich der sonstigen Erträge gab es folgende Änderungen:

 

Konto

Bezeichnung

Ansatz neu

Veränderung

4562200

Verwarn-/Bußgelder (ruhender Verkehr)

220.000 €

+40.000 €

 

 

 

-40.000 €

 

Auf der Aufwandsseite gibt es dagegen deutlich mehr Veränderungsbedarf.

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gibt es die größten Änderungsbedarfe. Für die Bauunterhaltung müssen mehr als 680.000 € nachgemeldet werden. Beispielhaft seien hier die zusätzlichen Arbeiten am Gebäude der Altstadtschule (Dachsanierung 3. BA, Sanierung des Untergeschosses, Außenabdichtung UG, Sanierung Klassenräume) und der Umbau des TSV-Gebäudes für die Schulkinderbetreuung (BV/2022/016) genannt.

 


Mehrbedarf gibt es auch für die Unterhaltung der TGA-Anlagen. Beispielsweise an der Albert-Schweitzer-Schule (Mängelbeseitigung, Erneuerung und teilweise Erweiterung der bestehenden Notlichtanlage) oder für die Legionellenbeseitigung an der TSV-Sporthalle.

 

Bei der Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens wurden die zur Entscheidung anstehenden 300.000 € für die Sandaufspülung im Bereich des Strandbades bereits eingestellt (Beschluss steht noch aus).

 

Bei den Mieten sowie Nebenkosten für die angemieteten Wohnungen insbesondere für die Flüchtlingsunterbringung (vergleiche BV/2022/048-1) müssen Mittel nachgemeldet werden.

 

Die bisherigen Abrechnungen für Energiekosten (Gas, Wasser, Wärme, Strom) lassen Mehrbedarfe von annähernd 50 % erwarten. Der Ansatz wurde hierfür um rund 1,1 Mio. € erhöht.

 

Zudem gibt es noch kleinere Änderungen bei den Abrisskosten, der Haltung von Fahrzeugen und der Unterhaltung des beweglichen Anlagevermögens < 150 €.

 

Die Änderungen in der Berichtszeile 13 stellen sich wie folgt dar:

 

Konto

Bezeichnung

Ansatz neu

Veränderung

5211200

Unterhaltung der baulichen Anlagen

2.2069.700 €

+680.800 €

5211210

Unterhaltung der TGA-Anlagen

837.200 €

+105.000 €

5211300

Abrisskosten

258.000 €

+38.000 €

5221100

Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens

1.769.300 €

+300.000 €

5231100

Mieten

1.633.400 €

+147.000 €

5241400

Energiekosten

3.197.400 €

+1.065.800 €

5241910

Nebenkosten für angemietete Wohnungen

300.000 €

+109.000 €

5251000

Haltung von Fahrzeugen

286.900 €

+32.700 €

5271210

Unterhaltung bewegl. Anlagevermögen < 150 €

540.400 €

+20.500 €

 

 

 

+2.498.800 €

 

Hauptursächlich für die Änderungen bei den Transferaufwendungen war der Beschluss des Kreistages über die rückwirkende Senkung der Kreisumlage um 2,55 % auf nunmehr 31,40 %. Dies allein führte zu Minderaufwendungen von mehr als 785.000 €.

Daneben kam es auch an dieser Stelle zu geringfügigen Änderungen durch die Festsetzung des Finanzausgleichs. Aufgrund des höheren Gewerbesteueransatzes muss auch die Gewerbesteuerumlage entsprechend erhöht werden.

Zudem wurde der Ratsbeschluss vom 31.03.2022 zur Erhöhung des Zuschusses an den Diakonieverein (BV/2022/024) eingearbeitet.

 

Die Änderungen in der Berichtszeile 15 stellen sich wie folgt dar:

 

Konto

Bezeichnung

Ansatz neu

Veränderung

5318090

Zuweisung an übrige Bereiche

16.084.400 €

+80.000 €

5341000

Gewerbesteuerumlage

2.375.000 €

+739.100 €

5371000

Finanzausgleichsumlage Land

2.600 €

+2.600 €

5372010

Finanzausgleichsumlage Kreis

2.600 €

+2.600 €

5372020

Kreisumlage

15.398.400 €

-785.900 €

 

 

 

+38.400 €

 

Bei den sonstigen Aufwendungen sind in Summe 185.000 € zusätzlich eingeplant.

So wurden für Sachverständigen- und Gerichtskosten 40.000 € für ein Fachgutachten "Musterraumprogramm für Wedeler Schulen" (BV/2022/036), 5.000 € für ein Gutachten zu Feuchtigkeitsschäden am Ernst-Barlach-Museum sowie 35.000 € für die Fortführung der Schulentwicklungsplanung eingestellt.

Die Kosten der Unterbringung im Produkt Hilfe für Wohnungslose wurde um 75.000 € angehoben.

Zudem wurden 30.000 € Planungsmittel für eine Machbarkeitsstudie "Sport trifft Kultur" (BV/2022/035) bereitgestellt.

 

Die Änderungen in der Berichtszeile 16 stellen sich wie folgt dar:

 

Konto

Bezeichnung

Ansatz neu

Veränderung

5431050

Sachverständigen- u. Gerichtskosten

800.000 €

+80.000 €

5431540

Kosten der Unterbringung

150.000 €

+75.000 €

5431610

Planungskosten

1.013.500 €

+30.000 €

 

 

 

+185.000 €

 

Ebenfalls angepasst werden mussten die Zinsaufwendungen. Die diesjährige Zinsentwicklung machte es erforderlich, die komplette Kreditermächtigung 2022, entgegen der sonstigen Vorgehensweise, bereits Anfang des Jahres in Anspruch zu nehmen. So konnte ein im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau deutlich günstiger Zinssatz für die komplette Laufzeit vereinbart werden. Die frühzeitige Kreditaufnahme macht jedoch eine zusätzliche Zinszahlung in 2022 notwendig. Hierfür muss der Ansatz für Kreditmarktzinsen entsprechend angepasst werden.

 

Konto

Bezeichnung

Ansatz neu

Veränderung

5517310

Zinsaufwendungen Kreditinstitute

Laufzeit > 5 Jahre

1.848.800

+119.200 €

 

 

 

+119.200 €

 

Den höheren Erträgen (+ 8.019.300 €) stehen gestiegene Aufwendungen in Höhe von 2.841.400 € entgegen. In Summe führen diese Änderungen zu einer deutlichen Verbesserung des Ergebnisses.

 

Bezeichnung

bisheriger Ansatz

Veränderungen

neuer Ansatz

Erträge

86.386.900 €

+8.019.300 €

94.406.200 €

Aufwendungen

92.842.300 €

+2.722.200 €

95.564.500 €

Finanzergebnis

-551.800 €

-119.200 €

-671.000 €

Jahresergebnis

-7.007.200 €

+5.177.900 €

-1.829.300 €

 

 

Investitionsplan:

 

Mit der kommunalaufsichtlichen Genehmigung wurden sowohl die Kreditermächtigung als auch die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen nur teilweise genehmigt.

 

Um die geminderten Ermächtigungen auszugleichen, hat der Rat auf seiner Sitzung am 31.03.2022 sowohl eine Sperre von 1.900.300 € bei den laufenden Investitionsermächtigungen als auch
eine Sperre in Höhe von 877.000 € bei den Verpflichtungsermächtigungen beschlossen.

 

Nunmehr zeigt sich aber, dass bei der Abwicklung diverser Baumaßnahmen teilweise die gesperrten Mittel doch benötigt werden. Auch zeigen die bislang vorliegenden Ausschreibungsergebnisse, dass oftmals höhere Verpflichtungsermächtigungen für die Beauftragung der Baumaßnahmen benötigt werden.

 

Daher wurden die Fachdienste gebeten, die Planung an die geänderten Anforderungen anzupassen. Es zeigte sich, dass eine ganze Reihe von Änderungen bei den Investitionsmaßnahmen notwendig waren. Ziel war zudem auch, die Planung an die Haushaltsgenehmigung anzupassen.


Die Veränderungen im Einzelnen sind:

 

Produkt

Bezeichnung

Begründung

Änderung Ansatz 2022

Änderung VE

1110221

Grundstücks-verwaltung

Anpassung des Grunderwerbs

-215.000 €

 

1110300

Gebäude-management

Zusätzliche Mittel für div. PV-Anlagen

Nachgemeldete Mittel für das Frauenhaus
Reduzierung Infektionsschutz (Luftfilter)

+396.000 €

+512.200 €

-105.900 €

 

1260010

Feuerwehr

Einarbeitung überplanm. Verschiebung

-1.600 €

 

 

 

Verschiebung Mittel Drehleiter

-800.000 €

+800.000 €

2110010

Altstadt-schule

Inventaranschaffungen

Streichung Modernisierung 3. BA

+20.000 €

-220.000 €

 

2110020

Albert-Schweitzer-Schule

Inventaranschaffungen/Spielgeräte

Ballfangzaun erneuern

Modernisierung Kunststoff-Kleinspielfeld

+1.000 €

-25.000 €

-37.000 €

 

 

 

Nachträgl. Mittel Modernisierung Turnhalle

 

+600.000 €

2110030

Moorweg-schule

Inventaranschaffungen

Streichung Erneuerung Rasenspielfeld

+3.000 €

-65.000 €

 

2170010

Johann-Rist-Gymnasium

Inventaranschaffungen

Reduzierung Modernisierung Steinberghalle

+25.000 €

-500.000 €

 

2182010

Gebrüder-Humboldt-Schule

Erhöhung VE Bauliche Erweiterung

 

+2.000.000 €

2182020

Ernst-Barlach-Schule

Nachgemeldete Mittel Umbau Sportplatz

+203.000 €

 

2610010

Theater Wedel

Einarbeitung überplanm. Verschiebung

+1.600 €

 

3154010

Hilfe für

Wohnungs-lose

Inventaranschaffungen

Erhöhung VE Wohnunterkunft Steinberg

Reduzierung Mittel UK Schulauer Str.

Neue Maßnahme Umbau div. Wohngebäude

+15.900 €

 

-100.000 €

+80.000 €

 

+2.000.000 €

3650010

Kindertages-stätten

Umschichtung/Aktualisierung/Ausgleich Gesamtinvest

-1.115.600 €

 

3650020

Schulkinder-betreuung

Inventaranschaffung

+90.000 €

 

4240010

Sportstätten

Nachgemeldete Mittel Umkleide Freizeitpark

+45.500 €

 

5110020

Städtebau-förderung Stadthafen

Nachgemeldete Mittel für Zuschuss an Sanierungsträger

+157.200 €

 

5410010

Gemeinde-straßen

Zusätzliche Mittel Ausbau Tinsdaler Weg

Zusätzliche Mittel Ausbau Im Sandloch

Streichung Ausbau Bündtwiete

Zusätzliche Mittel Umbau Bahnhofstraße

Reduzierung Mittel Ausbau Breiter Weg

Reduzierung VE Ausbau Breiter Weg

Streichung Mittel Ausbau Strandbaddamm

Streichung VE Ausbau Strandbaddamm

Streichung Mittel Ausbau Voßhörntwiete

Reduzierung Mittel Brücke Gehlengraben

Neue VE für Brücke Gehlengraben

Reduzierung Mittel Brücke Autal

Neue VE für Brücke Autal

+61.000 €

+15.000 €

-80.000 €

+162.600 €

-250.000

 

-100.000 €

 

-60.000 €

-125.000 €

 

-115.000 €

 

 

 

 

 

 

-2.500.000 €

 

-800.000 €

 

 

+125.000 €

 

+115.000 €

5450010

Straßen-reinigung

Neue Mittel Inventar (Zugkehrmaschine)

Neue Mittel VE (gr. Kehrmaschine)

+60.000 €

 

+250.000 €

5460010

Parkplätze u. Parkbauten

Neue Mittel P+R Anlage

Zusätzliche Mittel für Bike+Ride Anlage

+425.000 €

+85.000 €

 

5520010

Wasserläufe, Wasserbau

Zusätzliche Mittel Bänke Willkommhöft

Verschiebung Mittel Flutschutztore

Neue VE Flutschutztore 

+24.400 €

-400.000 €

 

 

+450.000 €

5730010

Bauhof

Umschichtung Allg. Inventaranschaffungen

Zusätzliche Mittel Unterstand Bauhof

Nachgemeldete Mittel Neuansch. Schredder

Nachgemeldete Mittel Ersatzbesch. Traktor

-21.600 €

+16.400 €

+8.500 €

+13.100 €

 

5730030

BgA BusinessPark

Nachgemeldete Mittel Erschließung

+15.100 €

 

 

 

Summe:

-1.900.300 €

+3.040.000 €

 

 

 

 

 

Im Ergebnis wurde damit das Investitionsvolumen um exakt den Betrag gekürzt, um den die Kommunalaufsicht die Kreditermächtigung reduziert hatte.

 

Rechnerisch ergibt sich damit eine notwendige Kreditaufnahme von, genehmigten, 13.000.000 €. Wie erwähnt, wurde diese Kreditermächtigung im zweiten Quartal diesen Jahres bereits in voller Höhe in Anspruch genommen.

 

Lediglich bei den Verpflichtungsermächtigungen wird für die zusätzlichen 3.040.000 € eine Nachgenehmigung durch die Kommunalaufsicht notwendig.

 

Finanzplanung

 

Die Ansätze des Finanzplanungszeitraumes 2023-2025 werden nicht geändert. Bei der Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes wird regelmäßig nur auf die notwendigen Änderungen im laufenden Haushaltsjahr abgestellt.

 

Zudem wird derzeit davon ausgegangen, dass viele der oben genannten Veränderungen lediglich Einmaleffekte darstellen und zu keinen erheblichen Abweichungen in den Finanzplanjahren führen. Eine Anpassung der Folgejahre ist daher derzeit nicht geboten.

 

Sollte sich diese Einschätzung ändern, sich die Einmaleffekte verfestigen oder weitere zukünftige Anforderungen an den Haushalt entstehen, so werden diese Erkenntnisse in die Planung des nächsten regulären Haushaltes 2023 aufgenommen sowie die Auswirkungen auf die dort enthaltene Finanzplanung 2024-2026 neu beurteilt.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

In die Erstellung des Nachtragsentwurfs sind alle derzeit bekannten Sachverhalte und Änderungen gegenüber der Ursprungsplanung eingeflossen. Nachträglich gefasste Beschlüsse sind ebenfalls eingearbeitet worden.

 

Die oben erwähnten Veränderungen enthalten auch einige Sachverhalte, die noch nicht abschließend durch die politischen Gremien beschlossen wurden. Da diese aber aktuell in den jeweiligen Fachausschüssen diskutiert werden, wurden die Ansätze bereits in die Nachtragsplanung aufgenommen. Sie sind ggf. in den Beratungen des Nachtrags zu empfehlen, anzupassen oder auch zu streichen.

 


Zur besseren Übersichtlichkeit werden die folgenden Sachverhalte vorsorglich mit einem Sperrvermerk versehen:

 

Produkt

Konto

Sachverhalt

Ansatz

gesperrt

1110300

5431050

Fachgutachten für „Musterraumprogramm an Wedeler Schulen“ (BV/2022/036)

40.000 €

40.000 €

5110010

5431610

Machbarkeitsstudie „Sport trifft Kultur“ (BV/2022/035)

30.000 €

30.000 €

5510010

5221100

Sandaufbringung Strandbad

(Beschluss steht noch aus)

300.000 €

300.000 €

5460010

7852000

Modernisierung P+R-Anlage inkl. techn. Voraussetz-ungen für die Gebührenpflicht (BV/2022/042)

Im UBF wurden lediglich Modernisierungskosten in Höhe von 240.000 € empfohlen.

425.000 €

185.000 €

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

87.735.200 €

95.754.500 €

     

     

     

     

Aufwendungen*

94.742.400 €

97.583.800 €

     

     

     

     

Saldo (E-A)

-7.007.200 €

-1.829.300 €

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

3.018.800 €

3.018.800 €

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

17.919.100 €

16.018.800 €

     

     

     

     

Saldo (E-A)

-14.900.300

-13.000.000

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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