Beschlussvorlage - BV/2022/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Albert-Schweitzer-Schule
Raumprogramm für den Ersatzbau des Westflügels
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-40
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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04.05.2022
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Kenntnisnahme
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05.05.2022
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Stadt sorgt für Bildungsgerechtigkeit durch gleiche Bildungschancen für alle Einwohnerinnen und Einwohner.
Zur Erreichung dieses Zieles ist es notwendig, auch an der Albert-Schweitzer-Schule gute schulische (hier: bauliche) Bedingungen zu schaffen.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Die Festlegung des Raumprogramms dient zur Vorbereitung der weiteren Bauplanung und damit der Zielerreichung.
Darstellung des Sachverhalts
Die Albert-Schweitzer-Schule (ASS) ist eine vier- bis sechszügige gebundene Ganztagsgrundschule. Insgesamt werden z.Zt. ca. 400 Schüler*innen unterrichtet.
Die ASS wurde als Grundschule 1957 mit einem ersten Bauabschnitt errichtet und in den folgenden Jahren in mehreren Bauabschnitten erweitert. Die Schule besteht aus einem großen Hauptgebäude mit Verwaltungstrakt und kleineren Nebengebäuden sowie den Räumen der Schulsozialarbeit und Ganztagesbetreuung. Auf dem Gelände befinden sich zwei doppelstöckige Container neben der Sporthalle für vier Klassen. Diese Klassenräume wurden mit Beschlüssen zum Raumprogramm zu den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 bereitgestellt.
Zudem gibt es ein großes Mensagebäude, in dem die Schüler*innen ihr Mittagessen einnehmen. Zusätzlich stehen ihnen dort weitere Funktionsräume für die freie Lernzeit zur Verfügung. Weitere Anforderungen für zusätzliche Räume bilden Inklusions- und Integrationsaufgaben, die an der Schule bewältigt werden müssen.
Nachdem klar war, dass der zusätzliche Raumbedarf dauerhaft sein würde, hat der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS) im September 2016 mehrere feste Ausbauvarianten als Ersatz für die Container diskutiert. Seinerzeit wurde ein Meinungsbild abgegeben, welches für die jetzt vorgeschlagene Lösung sprach.
Das eingeschossige zu ersetzende Gebäude wurde Anfang der 60er-Jahre errichtet und liegt im südwestlichen Gebiet des Schulgeländes. Es umrahmt den Schulhof im Süden und schließt an eine hügelige Grünfläche mit Baumbestand an. Auf der Nordseite des Gebäudeteils befindet sich der Schulhof und im Westen schließt der zweigeschossige Bau von 1994/2004 an.
Das 1-geschossige Gebäude beinhaltet heute vier Klassenräume. Dieser Gebäudeteil ist durch unterschiedliche Mängel nicht sanierungsfähig. Dach und Grundflächen sind nicht gedämmt. Eine Sanierung ist zudem gegenüber einem Neubau nicht wirtschaftlich abbildbar.
Das Obergeschoss des daran anschließenden Gebäudeteils ist nicht barrierefrei erreichbar. Die Wärmeversorgung des gesamten Gebäudekomplexes wird aus der zentralen Heizungsanlage im Altbau und einer Heizungsanlage für die Sporthalle gewährleistet. Die Regen- und Schmutzwasserentsorgung ist vollständig geklärt.
Folgendes Raumprogramm soll für den neu zu planenden zweigeschossigen Anbau zu Grunde gelegt werden:
Der 2-geschossige Neubau Westflügel Albert-Schweitzer-Schule beinhaltet eine Nettoraumfläche von ca. 1058 m² und eine Nutzfläche von ca. 777 m², sowie die teilweise Nutzung der Verkehrsflächen von 265 m² und Technikflächen von ca. 18 m².
Im Neubau Westflügel sind folgende Räumlichkeiten in zwei Geschossen vorgesehen:
- 8 Klassenräume
- 8 Garderobenflächen
- 4 Gruppenräume
- 2 Leseecken
- 1 Lerntreppe mit Bühne
- 1 Putzmittelraum
- 1 Sanitätsraum mit Wickeltisch für Grundschüler und Klappliege
- 4 Einzel-WC-Räume für Schüler*innen
- 2 Einzel-WC-Räume für Personal
- 1 Behinderten-WC
- Technikräume
- Aufzugsanlage
Baufertigstellung ist im 4. Quartal 2024 geplant.
Diese grundsätzliche Festlegung erfolgt durch den BKS. Die weiteren Planungsschritte mit den baulichen Anforderungen werden in der Folge im Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beraten und mit den entsprechenden Kostenangaben dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Container befinden sich im Eigentum der Stadt. Die Schule hat vorgeschlagen, diese auf dem Gelände zu belassen, um differenzierende Angebote machen zu können. Das ist sinnvoll.
Der Neubau Westflügel wird mit Stand der Kostenprognose vom 29.03.2022 im Bereich von ca. 4 Mio. Euro / brutto Gesamtkosten liegen. Die Kosten beinhalten nicht die zusätzlichen Kosten der noch zu beschließenden Energievariante, sondern nur den gesetzlich geforderten Standard.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Räume werden benötigt. Die Schülerzahlen sinken nicht, sondern steigen perspektivisch an der ASS in den nächsten Jahren an. Wenn der landes- bzw. kreisweite Standard an Kindern pro Klasse erreicht bzw. gehalten werden soll, müssen die Container ersetzt werden. Die Thematik der Klassengrößen wurde im Zuge der letzten beiden Raumprogrammbeschlüsse politisch ausgiebig diskutiert. Im Sinne der Erreichung des strategischen Oberzieles Bildungsgerechtigkeit sollte der vorgeschlagene Neubau umgesetzt werden.
Der Verwaltungsvorschlag nimmt die politisch bevorzugte Variante auf und ist mit der Schulgemeinschaft abgestimmt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Es gäbe zwar die Möglichkeit, andere Gebäude auf dem Schulgelände zu errichten. Diese Varianten wurden 2016 diskutiert und für nicht geeignet befunden, weil sie einen größeren Flächenbedarf hätten, der zu Lasten des Schulhofes ginge. Außerdem musste dann der nicht sanierungsfähige Gebäudetrakt weiter betrieben werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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