Beschlussvorlage - BV/2021/112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 als Bestandteil der Haushaltssatzung

2022.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Der Beschluss ermöglicht eine bedarfs- und anforderungsgerechte Personalausstattung und dient folglich dem Ziel der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.

Durch die Erweiterung um die empfohlenen Stellen werden die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die Qualitätsstandards erhalten bzw. hergestellt.

Der Stellenplan dient der Steuerung der Personalwirtschaft der Kommune. Er soll eine wirtschaftliche und bedürfnisgerechte Erfüllung der städtischen Aufgaben ermöglichen.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

Durch die Erweiterung um die empfohlenen Stellen, mit leistungsfähigem und motiviertem Personal, kann die anforderungsgerechte Aufgabenerledigung gewährleistet werden. Hierdurch wird die Zielerreichung der anderen strategischen Ziele unterstützt

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Darstellung des Sachverhalts

Eine deutliche Veränderung in den Anforderungen und Aufgabenstellungen sowie eine Zunahme der Aufgaben in den letzten Jahren haben zu einer Erhöhung des Personalbedarfs in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung geführt.

 

Während vor zwei Jahren überwiegend der Fachbereich 2 unter anderem aufgrund der Zunahme des städtischen Mietbestandes bis hin zu neuen Herausforderungen in Folge des Klimawandels betroffen war, entfiel für das letzte Haushaltsjahr wieder der größere Teil der Stellenplananträge auf den Fachbereich 1. Im kommenden Haushaltsjahr fällt ebenfalls der größere Teil der Stellenplananträge auf den Fachbereich 1.

 

Als Gründe sind hier bespielhaft die Corona Pandemie (befristete Stellenplananträge), die Verwaltungsdigitalisierung sowie die Zentralisierung der Verfahrensbeauftragten für die Betreuung der Fachverfahren.

 

Das Streben nach effizienten und effektiven Verwaltungshandeln, nach Gewährleistung der Aufgabenerfüllung, aber auch das Ziel der positiven Wahrnehmung der Stadt und der städtischen Leistungen führen in der Gesamtheit nicht zu einem Abbau des Personalbestandes.

 

Letztlich ist die Erhöhung des Personalbedarfs insgesamt auf die Stadtverwaltung Wedel bezogen auch ein Ausfluss der im Rahmen der Haushaltsplanungen 2015 ff. vom Rat beschlossenen strategischen Ziele, da die eingeworbenen Stellen der Verwirklichung der Ziele der Stadt Wedel als modernes Dienstleistungsunternehmen dienen.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die beantragten Stellen beschlossen werden sollten.

Am 27.04.2017 hat der Rat 18 strategische Oberziele beschlossen. Das Handlungsfeld 6 „Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns“ beinhaltet das Oberziel, eine anforderungsgerechte Personalausstattung zu gewährleisten.

 

Die eingeworbenen Stellen definieren die Anforderungen der Verwaltung in verschiedenen Bereichen begründet sowohl durch erhöhten Arbeitsaufkommen als auch durch Gesetzesänderungen.

Die Aufgabenerfüllung ist ohne zusätzliches Personal nicht mehr adäquat gewährleistet.

 

Bei Verzicht auf die Erweiterung des Stellenplanes um die eingeworbenen Stellen würde das Ziel der Gewährleistung einer anforderungsgerechten Personalausstattung verletzt werden.

In diesem Zusammenhang ist der demographische Wandel zu erwähnen. Dieser ist die größte Herausforderung der anforderungsgerechten Personalausstattung. Regelmäßig bleibt bei öffentlichen Stellenausschreibungen der Stadt Wedel die gewünschte Wirkung aus.

 

Eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik, die gute Arbeitsbedingungen schafft, ist der Schlüssel zur Steigerung unserer Attraktivität als Arbeitgeberin.

Im Endeffekt entscheiden u.a. Motivation und Gesundheit der Beschäftigten über die Leistungsfähigkeit der Stadt.

Es wird empfohlen, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Bei Verzicht auf die Bereitstellung der eingeworbenen Stellen sind Einbußen der Qualität der Produkte des jeweils betroffenen Bereichs bis hin zum Wegfall des Angebotes der damit bezweckten Leistung wahrscheinlich. Mit langfristig unbesetzten Stellen müsste gerechnet werden, mit der Folge, mögliche Abwanderungsgedanken noch zu unterstützen. Das Ziel einer anforderungsgerechten Personalausstattung würde nicht erreicht.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

Über eine Kompensation muss im Rahmen der Haushaltsberatung für den Gesamthaushalt 2022 entschieden werden.

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

145.100

204.800

204.800

204.800

Saldo (E-A)

     

     

 -145.100

 -204.800

 -204.800

-          204.800

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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