Beschlussvorlage - BV/2021/115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die in der beiliegenden Widmungsverfügung genannte Verkehrsfläche vom BusinessPark Elbufer, die Straße Elbring, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich um eine im privaten Eigentum des Betriebs gewerblicher Art (BgA) „BusinessPark“ befindliche Straße. Eine Übertragung an den öffentlichen Träger der Straßenbaulast kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Gemäß § 6 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein kann der Straßenbaulastträger, der auch Eigentümer ist, die Zustimmung für die Widmung erteilen. 

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Ziele

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Darstellung des Sachverhalts

Die in der Widmungsverfügung genannte Straße „Elbring“ dient dem öffentlichen Verkehr. Es soll eine Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) erfolgen, um den rechtlichen Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.

 

Der Elbring ist gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße und Ortsstraße, die dem Verkehr innerhalb geschlossener Ortslage oder innerhalb ausgewiesener Baugebiete dient, zu widmen.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Träger der Straßenbaulast hat die Stadt damit beauftragt, die Straße „Elbring“ nach den StrWG zu widmen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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