25.11.2021 - 7 Widmung der Verkehrsfläche vom BusinessPark Elb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hagendorf bringt die Vorlage ein. Herr Schnieber ist bei der Abstimmung nicht im Raum.

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Beschluss:

Der Rat beschließt, die in der beiliegenden Widmungsverfügung genannte Verkehrsfläche vom BusinessPark Elbufer, die Straße Elbring, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich um eine im privaten Eigentum des Betriebs gewerblicher Art (BgA) „BusinessPark“ befindliche Straße. Eine Übertragung an den öffentlichen Träger der Straßenbaulast kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Gemäß § 6 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein kann der Straßenbaulastträger, der auch Eigentümer ist, die Zustimmung für die Widmung erteilen. 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Anwesenheit von 36 Ratsmitgliedern.

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Anlagen zur Vorlage