Beschlussvorlage - BV/2021/115
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der Verkehrsfläche vom BusinessPark Elbufer; hier: Elbring
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- 2-601 / Jz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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11.11.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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25.11.2021
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die in der beiliegenden Widmungsverfügung genannte Verkehrsfläche vom BusinessPark Elbufer, die Straße Elbring, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich um eine im privaten Eigentum des Betriebs gewerblicher Art (BgA) „BusinessPark“ befindliche Straße. Eine Übertragung an den öffentlichen Träger der Straßenbaulast kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.
Gemäß § 6 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein kann der Straßenbaulastträger, der auch Eigentümer ist, die Zustimmung für die Widmung erteilen.
Darstellung des Sachverhalts
Die in der Widmungsverfügung genannte Straße „Elbring“ dient dem öffentlichen Verkehr. Es soll eine Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) erfolgen, um den rechtlichen Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.
Der Elbring ist gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße und Ortsstraße, die dem Verkehr innerhalb geschlossener Ortslage oder innerhalb ausgewiesener Baugebiete dient, zu widmen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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215,4 kB
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