Beschlussvorlage - BV/2021/037-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den in der Anlage befindlichen „Leitfaden umweltfreundliche Beschaffung der Stadt Wedel“.

 

Ergänzung des Umwelt-, Bau-, und Feuerwehrausschusses vom 12.08.2021:

Der Rat bittet die Geschäftsführung der Stadtwerke Wedel GmbH sich bei Beschaffungsprojekten an dem Leitfaden umweltfreundliche Beschaffung der Stadt Wedel zu orientieren.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Leitfaden umweltfreundliche Beschaffung der Stadt Wedel trägt zum Handlungsfeld 2 Umwelt- und Klimaschutz bei. Umwelt- und klimaschutzrelevante Aspekte finden bei der Beschaffung eine möglichst hohe Berücksichtigung

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.05.2020 auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, dass die Stadtverwaltung einen Leitfaden umweltfreundliche Beschaffung auf Basis des Umweltleitfadens der Freien und Hansestadt Hamburg entwickeln soll.

 

Der Umwelt-, Bau-, und Feuerwehrausschuss hat in seiner Sitzung dem Rat die Beschlussvorlage BV/2021/037 einstimmig empfohlen mit der Ergänzung: Der Rat bittet die Geschäftsführung der Stadtwerke Wedel GmbH sich bei Beschaffungsprojekten an dem Leitfaden umweltfreundliche Beschaffung der Stadt Wedel zu orientieren.

 

 

Die Erarbeitung eines Leitfadens umweltfreundliche Beschaffung der Stadt Wedel wird von der Verwaltung begrüßt, gibt aber zu bedenken, dass der Umweltleitfaden der Freien und Hansestadt Hamburg für einen Stadtstaat konzipiert ist. Der Umweltleitfaden der FHH beinhaltet z.T. Produktgruppen, die von der Stadt Wedel nicht bzw. nicht unmittelbar beschafft werden, da sie entweder nicht benötigt werden (z.B. Medizinprodukte) oder andernfalls deren Beschaffung von Dritten durchgeführt wird (z.B. IT-Geräte und Postdienstleistungen).

 

Das Land Schleswig-Holstein wiederum besitzt keinen eigenen Leitfaden umweltfreundliche Beschaffung, hat aber Anfang 2020 ein Kompetenzzentrum für nachhaltige Beschaffung und Vergabe eingerichtet, www.knbv.de.

Im Austausch mit dem Kompetenzzentrum ist der vorliegende Leitfaden auf der Ebene einer mittelgroßen Kommune in Schleswig-Holstein erarbeitet worden.

 

Die Standards im Leitfaden umweltfreundliche Beschaffung der Stadt Wedel beruhen auf allgemein anerkannten Labels, wie zum Beispiel der „Blaue Engel“ und bei einer häufigen Überprüfung, mindestens alle 3 Jahre, sind Transparenz und Aktualität gewährleistet.

 

Der Leitfaden umweltfreundliche Beschaffung der Stadt Wedel bezieht sich auf die Wedeler Ver­waltung und ist nicht verpflichtend für die Stadtwerke, da diese ein eigenständiger Betrieb sind. Inwieweit die Stadtentwässerung den Leitfaden als Grundlage zur Beschaffung nimmt, kann in einem 2. Schritt, nach gemachten Erfahrungen, in Erwägung gezogen werden.

 

Der Leitfaden umweltfreundliche Beschaffung der Stadt Wedel soll als Anlage der „Dienstanweisung für Vergaben“ der Stadt Wedel verankert werden.

 

Das Monitoring wird über die Dokumentation im Vergabevermerk im konkreten Vergabeverfahren durchgeführt und einmal im Jahr ausgewertet.

 

Der Leitfaden umweltfreundliche Beschaffung ist ein Beitrag für die Resolution des Rates der Stadt Wedel vom 26.09.2019 zur Ausrufung des „Klimanotstandes“.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung begrüßt die Einführung des Leitfadens umweltfreundliche Beschaffung, da es zur Bündelung einzelner Vergaben und zu mehr Transparenz intern und extern führt.

 

In unterschiedlichen Bereichen der städtischen Beschaffung werden bereits jetzt bei diversen Produktgruppen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, wie z.B. Beschaffung von Papier mit dem Blauen Engel, der Antriebstyp bei Kraftfahrzeugen, berücksichtigt. Darüber hinaus sieht § 8 Absatz 6 der seit 04.05.2020 geltenden „Dienstanweisung für Vergaben“ der Stadt Wedel vor, dass Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigt werden sollen. Bei Bauaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 € netto ist außerdem darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.

 

Der Leitfaden dient als Plattform für eine lebendige Weiterentwicklung der Standards für eine umweltfreundliche Beschaffung.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

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Finanz. Auswirkung

Mehrkosten durch die stärkere Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Beschaffung sind nicht generell über alle Produktgruppen hinweg zu erwarten, sondern stark vom spezifischen Beschaffungsgegenstand bzw. –Dienstleistung abhängig. Studien und Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass bei Betrachtung der gesamten Lebenszykluskosten (statt der reinen Anschaffungskosten) umweltfreundliche Produkte oftmals sogar günstiger sind als konventionelle und somit bereits innerhalb der durchschnittlichen produktspezifischen Nutzungsdauer eine Amortisation höherer Anschaffungskosten gegeben ist und langfristig Kosten eingespart werden können (z.B. LED-Beleuchtung). Auf der anderen Seite gibt es Produktklassen wie z.B. Bürostühle, bei denen Mehrkosten von bis zu 50% anfallen können. Die tatsächlichen, absoluten Mehrkosten hängen somit stark von dem jeweiligen Produkt, der spezifischen Nutzungsdauer und den Auftragsvolumina ab.

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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