Beschlussvorlage - BV/2021/042

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben der Errichtung und des Betriebes eines Wertstoffhofes und einer Stellfläche für Container zu erteilen.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

./.

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

./.

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes und einer Stellfläche für Container

Baugrundstück

 

Kronskamp 101 und 107; 22880 Wedel

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

17.05.2021

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

2 (Container-Neubau)

 

Gebäudehöhe

 

5,18 m

Dachform

 

Flachdach

GRZ

 

k.A.

GFZ

 

k.A.

 

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 82 „Kronskamp – Rissener Straße“

 

Die Genehmigung des o.a. Bauvorhabens wird gemäß BImSchG durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) erteilt. Voraussetzung hierzu ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB.

Der Antragsteller beabsichtigt, den Standort zu einer Wertstoffannahme für private Kunden umzubauen.

Bis zum Vorliegen der beantragten Genehmigung wird der Betrieb im Rahmen der bisher erteilten Genehmigung aufrechterhalten. Baulichkeiten, die gemäß B-Plan außerhalb der Baugrenze liegen, wurden vor der Aufstellung und dem Satzungsbeschluss des B-Plans genehmigt und genießen deshalb Bestandsschutz.

 

Der Antragsgegenstand besteht im Einzelnen aus:

-          Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Lagern von Wertstoffen,

-          Neubau eines Büro- und Sozialgebäudes in Containerbauweise,

-          Ertüchtigung der vorhandenen Lagerhallen und

-          Ergänzung der Grundstückseinfriedung.

 

Vorgesehen ist der Abriss der Gebäude Nr. 105 und 107; der Abriss von Gebäude Nr. 109 ist mittelfristig vorgesehen.

Im Rahmen der Projektplanung wurde eine Geräuschimmissionsprognose und eine Verkehrsuntersuchung erstellt. Die Forstbehörde erwartet keine negativen Auswirkungen auf den Wald durch die zukünftige Nutzung.

 

 

 

 

 

Hinweis:

Im Zusammenhang mit Erschließung des Betriebes wird auf die Präsentation des Büros ARGUS bzw. dessen Vorstellung in der Sitzung des Planungsausschusses am 12.11.2019 verwiesen. Der Diskussionsverlauf bzw. die Ergebnisse können dem entsprechenden Protokoll entnommen werden.

In der gleichen Sitzung wurde der Antrag der FDP-Fraktion vom 26.09.2019 beraten. Es wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Ansiedlung des Recyclinghofes – vorbehaltlich der Klärung verkehrlicher Fragen – als Übergangslösung akzeptiert und unterstützt wird. Ebenfalls wurde mehrheitlich beschlossen, die Verwaltung aufzufordern, einen Standort für eine langfristige Ansiedlung außerhalb der bebauten Ortschaft zu suchen und planerisch sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen sicherzustellen.

 

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Der vorliegende Antrag sieht – im Gegensatz zu der in der Sitzung des Planungsausschusses am 12.11.2019 beschlossenen Übergangslösung – eine dauerhafte Genehmigung vor.

Eine Übergangslösung kann zwar als Alternative angesehen werden, jedoch sollte die städtebauliche, verkehrliche und immissionsschutzrechtliche Etablierung des Standortes abgewartet werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...