Beschlussvorlage - BV/2021/042
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach dem BauGB
hier: Antrag nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb eines Wertstoffhofes und einer Stellfläche für Container
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/ke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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01.06.2021
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Darstellung des Sachverhalts
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Bauvorhaben
Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes und einer Stellfläche für Container |
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Baugrundstück
Kronskamp 101 und 107; 22880 Wedel
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Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages
17.05.2021 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens
2 (Container-Neubau) |
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Gebäudehöhe
5,18 m |
Dachform
Flachdach |
GRZ
k.A. |
GFZ
k.A. |
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 82 „Kronskamp – Rissener Straße“
Die Genehmigung des o.a. Bauvorhabens wird gemäß BImSchG durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) erteilt. Voraussetzung hierzu ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB.
Der Antragsteller beabsichtigt, den Standort zu einer Wertstoffannahme für private Kunden umzubauen.
Bis zum Vorliegen der beantragten Genehmigung wird der Betrieb im Rahmen der bisher erteilten Genehmigung aufrechterhalten. Baulichkeiten, die gemäß B-Plan außerhalb der Baugrenze liegen, wurden vor der Aufstellung und dem Satzungsbeschluss des B-Plans genehmigt und genießen deshalb Bestandsschutz.
Der Antragsgegenstand besteht im Einzelnen aus:
- Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Lagern von Wertstoffen,
- Neubau eines Büro- und Sozialgebäudes in Containerbauweise,
- Ertüchtigung der vorhandenen Lagerhallen und
- Ergänzung der Grundstückseinfriedung.
Vorgesehen ist der Abriss der Gebäude Nr. 105 und 107; der Abriss von Gebäude Nr. 109 ist mittelfristig vorgesehen.
Im Rahmen der Projektplanung wurde eine Geräuschimmissionsprognose und eine Verkehrsuntersuchung erstellt. Die Forstbehörde erwartet keine negativen Auswirkungen auf den Wald durch die zukünftige Nutzung.
Hinweis:
Im Zusammenhang mit Erschließung des Betriebes wird auf die Präsentation des Büros ARGUS bzw. dessen Vorstellung in der Sitzung des Planungsausschusses am 12.11.2019 verwiesen. Der Diskussionsverlauf bzw. die Ergebnisse können dem entsprechenden Protokoll entnommen werden.
In der gleichen Sitzung wurde der Antrag der FDP-Fraktion vom 26.09.2019 beraten. Es wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Ansiedlung des Recyclinghofes – vorbehaltlich der Klärung verkehrlicher Fragen – als Übergangslösung akzeptiert und unterstützt wird. Ebenfalls wurde mehrheitlich beschlossen, die Verwaltung aufzufordern, einen Standort für eine langfristige Ansiedlung außerhalb der bebauten Ortschaft zu suchen und planerisch sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen sicherzustellen.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Der vorliegende Antrag sieht – im Gegensatz zu der in der Sitzung des Planungsausschusses am 12.11.2019 beschlossenen Übergangslösung – eine dauerhafte Genehmigung vor.
Eine Übergangslösung kann zwar als Alternative angesehen werden, jedoch sollte die städtebauliche, verkehrliche und immissionsschutzrechtliche Etablierung des Standortes abgewartet werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung) |
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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742,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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452,9 kB
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