Beschlussvorlage - BV/2021/034
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 105a "Hörnstraße, Teilbereich Nord", 1. Änderung "Alte Post"
hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ku
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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01.06.2021
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.06.2021
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
1) die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 (2) und 13a BauGB abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen, teilweise zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen,
2) den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105a „Hörnstraße“, 1. Änderung „Alte Post“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan,
3) die Begründung des Bebauungsplans zu billigen.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt weiterentwickelt.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum durch Neubau.
Weiterhin ist Ziel des Vorhabens den Erhalt des Gebäudes Rolandstraße 11.
Darstellung des Sachverhalts
Am 28.05.2020 beschloss der Rat auf Antrag des Vorhabenträgers die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105a „Hörnstraße“, 1. Änderung „Alte Post“.
Mit Schreiben vom 10.08.2020 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Am 01.12.2020 hat der Planungsausschuss den Entwurf des Bebauungsplanes und den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 03.02. bis 05.03.2021 statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.02.2021 beteiligt.
Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Parallel zum Bebauungsplan wurde ein Durchführungsvertrag erarbeitet.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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312,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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570,5 kB
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