Beschlussvorlage - BV/2021/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt,

 

1)      die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 (2) und 13a BauGB abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen, teilweise zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen,

 

2)      den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105a „Hörnstraße“, 1. Änderung „Alte Post“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan,

 

3)      die Begründung des Bebauungsplans zu billigen.

 

 

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt weiterentwickelt.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum durch Neubau.

 

Weiterhin ist Ziel des Vorhabens den Erhalt des Gebäudes Rolandstraße 11.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Am 28.05.2020 beschloss der Rat auf Antrag des Vorhabenträgers die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105a „Hörnstraße“, 1. Änderung „Alte Post“.

Mit Schreiben vom 10.08.2020 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Am 01.12.2020 hat der Planungsausschuss den Entwurf des Bebauungsplanes und den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 03.02. bis 05.03.2021 statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.02.2021 beteiligt.

 

Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Parallel zum Bebauungsplan wurde ein Durchführungsvertrag erarbeitet.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung unterstützt das Vorhaben.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Ohne Beschluss kann das Bebauungsplanverfahren nicht zu Ende geführt werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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