Beschlussvorlage - BV/2020/087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 als Bestandteil der Haushaltssatzung

2021.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Der Beschluss ermöglicht eine bedarfs- und anforderungsgerechte Personalausstattung und dient folglich dem Ziel der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.

Durch die Erweiterung um die empfohlenen Stellen werden die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die Qualitätsstandards erhalten bzw. hergestellt.

Der Stellenplan dient der Steuerung der Personalwirtschaft der Kommune. Er soll eine wirtschaftliche und bedürfnisgerechte Erfüllung der städtischen Aufgaben ermöglichen.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

Durch die Erweiterung um die empfohlenen Stellen, mit leistungsfähigem und motiviertem Personal, kann die anforderungsgerechte Aufgabenerledigung gewährleistet werden. Hierdurch wird die Zielerreichung der anderen strategischen Ziele unterstützt.

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Darstellung des Sachverhalts

Eine deutliche Veränderung in den Anforderungen und Aufgabenstellungen sowie eine Zunahme der Aufgaben in den letzten Jahren haben zu einer Erhöhung des Personalbedarfs in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung geführt.

 

Während im vergangenen Jahr überwiegend der Fachbereich 2 unter anderem aufgrund der Zunahme des städtischen Mietbestandes bis hin zu neuen Herausforderungen in Folge des Klimawandels betroffen war, entfällt für das kommende Haushaltsjahr wieder der größere Teil der Stellenplananträge auf den Fachbereich 1.

 

Als Gründe sind hier bespielhaft die Erhöhung des Arbeitsaufkommens in der Gerätewartung bei der Feuerwehr, die Änderung des Wohngeldgesetzes sowie der enorme Anstieg der Unterbringungsfälle.

 

Ähnlich stellt sich die Situation auch in den anderen Stellenplananträgen der Verwaltung dar.

 

Das Streben nach effizienten und effektiven Verwaltungshandeln, nach Gewährleistung der Aufgabenerfüllung, aber auch das Ziel der positiven Wahrnehmung der Stadt und der städtischen Leistungen führen in der Gesamtheit nicht zu einem Abbau des Personalbestandes.

 

Letztlich ist die Erhöhung des Personalbedarfs insgesamt auf die Stadtverwaltung Wedel bezogen auch ein Ausfluss der im Rahmen der Haushaltsplanungen 2015 ff. vom Rat beschlossenen strategischen Ziele, da die eingeworbenen Stellen der Verwirklichung der Ziele der Stadt Wedel als modernes Dienstleistungsunternehmen dienen.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die beantragten Stellen beschlossen werden soll-ten.

Am 27.04.2017 hat der Rat 18 strategische Oberziele beschlossen. Das Handlungsfeld 6 „Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns“ beinhaltet das Oberziel, eine anforderungsgerechte Personalausstattung zu gewährleisten.

 

Die eingeworbenen Stellen definieren die Anforderungen der Verwaltung in verschiedenen Bereichen begründet sowohl durch erhöhten Arbeitsaufkommen als auch durch Gesetzesänderungen.

Die Aufgabenerfüllung ist ohne zusätzliches Personal nicht mehr adäquat gewährleistet.

 

Bei Verzicht auf die Erweiterung des Stellenplanes um die eingeworbenen Stellen würde das Ziel der Gewährleistung einer anforderungsgerechten Personalausstattung verletzt werden.

In diesem Zusammenhang ist der demographische Wandel zu erwähnen. Dieser ist die größte Herausforderung der anforderungsgerechten Personalausstattung. Regelmäßig bleibt bei öffentlichen Stellenausschreibungen der Stadt Wedel die gewünschte Wirkung aus.

 

Eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik, die gute Arbeitsbedingungen schafft, ist der Schlüssel zur Steigerung unserer Attraktivität als Arbeitgeberin.

Im Endeffekt entscheiden u.a. Motivation und Gesundheit der Beschäftigten über die Leistungsfähigkeit der Stadt.

 

Es wird empfohlen, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Bei Verzicht auf die Bereitstellung der eingeworbenen Stellen sind Einbußen der Qualität der Produkte des jeweils betroffenen Bereichs bis hin zum Wegfall des Angebotes der damit bezweckten Leistung wahrscheinlich. Mit langfristig unbesetzten Stellen müsste gerechnet werden, mit der Folge, mögliche Abwanderungsgedanken noch zu unterstützen. Das Ziel einer anforderungsgerechten Personalausstattung würde nicht erreicht.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 7 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2021 berücksichtigt.

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

195.000

195.000

195.000

195.000

Saldo (E-A)

     

     

-195.000

-195.000

-195.000

-195.000

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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