Beschlussvorlage - BV/2020/075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Bau und Feuerwehrauschuss beschließt,

 

  1. den Baubeschluss (BV/2016/001) aus 2016 für den Entwurf der Unterkunft Steinberg 8a aufzuheben.

 

  1. die überarbeitete Planung Unterkunft Steinberg 8a wird umgesetzt (Baubeschluss).
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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 4: Familie und Soziales, Strategisches Ziel: Die Stadt sorgt für eine soziale Infrastruktur zur gesellschaftlichen Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

In 2016 hat der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss mit BV/2016/001 die Umsetzung des Entwurfs Unterkunft Steinberg 8a beschlossen.

 

Mit BV/2018/120 wurde die weitere Planung bis zum Vorliegen der Ergebnisse des Sportentwicklungsplans ausgesetzt, um eine mögliche Erweiterung der Steinberghalle nicht zu „verbauen“.

 

Der Rat hat am 28.05.2020 den interfraktionelle Antrag Bündnis 90/ Grüne, SPD, DIE LINKE zugestimmt, dass die Planung für die Wohnunterkunft am Steinberg 8a – entkoppelt von der Sportentwicklungsplanung – vorangetrieben und der Bau schnellstmöglich umgesetzt wird.

 

Die Verwaltung hat den Entwurf für die Unterkunft Steinberg 8a gemeinsam mit der beauftragten Architektin zwischenzeitlich überarbeitet. Bei gleichem Bauvolumen sind die Gebäudeerschließung und die Grundrisse modifiziert worden. Dadurch passt sich das Gebäude besser in die Umgebung ein.

 

In dieser Sitzung stellt die Architektin die neue Planung vor und erläutert die Veränderungen gegenüber der Planung aus 2016.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung des überarbeiteten Entwurfs. Das Gebäude integriert sich besser in die Nachbarschaft

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Der Baubeschluss von 2016 bleibt bestehen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt x ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja x nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

x nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

 

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

200.000     

200.000     

1.500.000          

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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