Beschlussvorlage - BV/2020/075
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Unterkunft Steinberg 8a - Baubeschluss für überarbeiteten Entwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Entscheidung
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14.01.2021
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11.03.2021
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 4: Familie und Soziales, Strategisches Ziel: Die Stadt sorgt für eine soziale Infrastruktur zur gesellschaftlichen Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
In 2016 hat der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss mit BV/2016/001 die Umsetzung des Entwurfs Unterkunft Steinberg 8a beschlossen.
Mit BV/2018/120 wurde die weitere Planung bis zum Vorliegen der Ergebnisse des Sportentwicklungsplans ausgesetzt, um eine mögliche Erweiterung der Steinberghalle nicht zu „verbauen“.
Der Rat hat am 28.05.2020 den interfraktionelle Antrag Bündnis 90/ Grüne, SPD, DIE LINKE zugestimmt, dass die Planung für die Wohnunterkunft am Steinberg 8a – entkoppelt von der Sportentwicklungsplanung – vorangetrieben und der Bau schnellstmöglich umgesetzt wird.
Die Verwaltung hat den Entwurf für die Unterkunft Steinberg 8a gemeinsam mit der beauftragten Architektin zwischenzeitlich überarbeitet. Bei gleichem Bauvolumen sind die Gebäudeerschließung und die Grundrisse modifiziert worden. Dadurch passt sich das Gebäude besser in die Umgebung ein.
In dieser Sitzung stellt die Architektin die neue Planung vor und erläutert die Veränderungen gegenüber der Planung aus 2016.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt x ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja x nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
x nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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