Beschlussvorlage - BV/2020/071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt, Kindertagespflegepersonen, die fremde Räumlichkeiten für die Betreuung ihrer Tageskinder anmieten müssen, auf Antrag einen Zuschuss in Höhe bis maximal der Hälfte der mtl. Mietkosten zu zahlen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden.“

In Wedel werden dringend Betreuungsplätze benötigt, auch die Kindertagespflege deckt hier einen großen Anteil, insbesondere im Bereich der Krippenkinder, an Betreuungsplätzen ab.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Mit der Übernahme eines Anteils an den Mietkosten können bis zu 5 Betreuungsplätze gesichert und erhalten werden.

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Darstellung des Sachverhalts

 

Die Familienbildung Wedel e. V., die u. a. für die Betreuung der Kindertagespflegepersonen (KTTP) zuständig ist, hat darauf hingewiesen, dass einige wenige KTTPs aus unterschiedlichen Gründen fremde Räumlichkeiten für die Betreuung der Tageskinder anmieten müssen. Beispielsweise stimmt die Vermieterin/der Vermieter der KTTP der regelmäßigen Betreuung fremder Kinder in der eigenen Wohnung nicht zu, in anderen Fällen ist die Wohnung aber auch zu klein und bietet sich daher für die Betreuung nicht an. Zurzeit gibt es in Wedel nur eine KTTP, die zusätzliche Mietkosten aufbringen muss, diese hat einen Antrag auf Bezuschussung der Mietzahlungen in Höhe der Hälfte der monatlichen Kosten (460 € Mietkosten/230 € davon städtischer Zuschuss) rückwirkend ab Mai gestellt.

Die Finanzierung stellt zwar darauf ab, dass der KTTP dadurch höhere Kosten entstehen, deckt diese aber bei weitem nicht ab. Die KTTP, die zuhause betreut, erhält 5,83 € pro betreuter Stunde und Kind, die KTTP, die fremde Räumlichkeiten anmieten muss, 6,06 €. Bei 5 Kindern, die durchschnittlich 29,5 Wochenstunden (Durchschnittswert lt. Kreis Pinneberg) betreut werden, erzielt die KTTP dadurch also nur Mehreinnahmen von ca. 147 € pro Monat. Dem stehen deutlich höhere Mietkosten gegenüber, im vorliegenden Fall 460 € pro Monat.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Plätze in Kindertagespflege müssen dringend erhalten werden, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Betreuungsausbau Kita nur sehr zögerlich voranschreitet. Die Übernahme der hälftigen Mietkosten erscheint angemessen, die KTTP trägt selbst noch einen kleinen Eigenanteil, der städtische Zuschuss, der zum Erhalt bzw. zur Schaffung von bis zu 5 Plätzen pro KTTP aufgewendet werden muss, ist im Verhältnis recht gering.

Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte der Beschluss grundsätzlich gefasst und hier keine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Damit wäre die Verwaltung auch handlungsfähig, falls noch weitere KTTP an die Stadt herantreten sollten.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Der Antrag auf Bezuschussung könnte auch abgelehnt werden, allerdings müsste die KTTP dann die Betreuung aus finanziellen Gründen aufgeben.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

Die Mittel können aufgrund der geringen Höhe (8x230 €= 1.840 €) im Gesamtbudget kompensiert werden.

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

20.000 €

20.000 €

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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