Beschlussvorlage - BV/2020/071
Grunddaten
- Betreff:
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Kindertagespflege; Antrag einer Tagespflegeperson auf Mietzuschuss für die Anmietung fremder Räumlichkeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-409 Mb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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11.11.2020
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden.“
In Wedel werden dringend Betreuungsplätze benötigt, auch die Kindertagespflege deckt hier einen großen Anteil, insbesondere im Bereich der Krippenkinder, an Betreuungsplätzen ab.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Mit der Übernahme eines Anteils an den Mietkosten können bis zu 5 Betreuungsplätze gesichert und erhalten werden.
Darstellung des Sachverhalts
Die Familienbildung Wedel e. V., die u. a. für die Betreuung der Kindertagespflegepersonen (KTTP) zuständig ist, hat darauf hingewiesen, dass einige wenige KTTPs aus unterschiedlichen Gründen fremde Räumlichkeiten für die Betreuung der Tageskinder anmieten müssen. Beispielsweise stimmt die Vermieterin/der Vermieter der KTTP der regelmäßigen Betreuung fremder Kinder in der eigenen Wohnung nicht zu, in anderen Fällen ist die Wohnung aber auch zu klein und bietet sich daher für die Betreuung nicht an. Zurzeit gibt es in Wedel nur eine KTTP, die zusätzliche Mietkosten aufbringen muss, diese hat einen Antrag auf Bezuschussung der Mietzahlungen in Höhe der Hälfte der monatlichen Kosten (460 € Mietkosten/230 € davon städtischer Zuschuss) rückwirkend ab Mai gestellt.
Die Finanzierung stellt zwar darauf ab, dass der KTTP dadurch höhere Kosten entstehen, deckt diese aber bei weitem nicht ab. Die KTTP, die zuhause betreut, erhält 5,83 € pro betreuter Stunde und Kind, die KTTP, die fremde Räumlichkeiten anmieten muss, 6,06 €. Bei 5 Kindern, die durchschnittlich 29,5 Wochenstunden (Durchschnittswert lt. Kreis Pinneberg) betreut werden, erzielt die KTTP dadurch also nur Mehreinnahmen von ca. 147 € pro Monat. Dem stehen deutlich höhere Mietkosten gegenüber, im vorliegenden Fall 460 € pro Monat.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Plätze in Kindertagespflege müssen dringend erhalten werden, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Betreuungsausbau Kita nur sehr zögerlich voranschreitet. Die Übernahme der hälftigen Mietkosten erscheint angemessen, die KTTP trägt selbst noch einen kleinen Eigenanteil, der städtische Zuschuss, der zum Erhalt bzw. zur Schaffung von bis zu 5 Plätzen pro KTTP aufgewendet werden muss, ist im Verhältnis recht gering.
Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte der Beschluss grundsätzlich gefasst und hier keine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Damit wäre die Verwaltung auch handlungsfähig, falls noch weitere KTTP an die Stadt herantreten sollten.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
Die Mittel können aufgrund der geringen Höhe (8x230 €= 1.840 €) im Gesamtbudget kompensiert werden.
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
20.000 € |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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