Beschlussvorlage - BV/2020/037

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt,

 

  1. den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 55 a „Aukamp Ost“,

 

  1. die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und

 

  1. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Die städtische Wohnungsbaupolitik berücksichtigt die Bedürfnisse aller Einkommensgruppen.

Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt weiterentwickelt.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum durch Neubau. Dabei werden 30 % des neu geschaffenen Wohnraums als öffentlich geförderter Wohnungsbau erstellt. Mit dem Bebauungsplanverfahren wird das hierfür benötigte Baurecht geschaffen.

 

Mit dem Beschluss wird der nächste Verfahrensschritt des Bebauungsplanverfahrens auf den Weg gebracht.

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Am 06.12.2018 wurde vom Rat der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 a „Aukamp Ost“ gefasst. Der Planungsausschuss hat am 05.03.2019 das städtebauliche Konzept beschlossen und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren.

Mit Schreiben vom 14.03.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 25.03. bis 05.04.2019 statt. Es wurden zwei Einwände seitens der Öffentlichkeit gegen den Bebauungsplan erhoben.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren bzw. die Abwägungsvorschläge sind als Anlage beigefügt.

Am 09.06.2020 wurde im Planungsausschuss der aktuelle Bearbeitungsstand vorgestellt.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung unterstützt den nächsten Verfahrensschritt und somit das Vorhaben.

 

Des Weiteren befindet sich gegenwärtig der Durchführungsvertrag (gemäß §12 BauGB) in der Ausarbeitung. Der Vertrag ist Voraussetzung für den späteren Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Ohne den Beschluss kann das Bebauungsplanverfahren nicht fortgesetzt werden. Das Beteiligungsverfahren ist ein gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensschritt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...