Beschlussvorlage - BV/2026/049
Grunddaten
- Betreff:
-
SKB Altstadtschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
- Geschäftszeichen:
- 4-60 Hey
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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17.06.2026
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Bereit
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 4: „Die Stadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1: „Die Stadt Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfes“
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Es werden Betreuungsplätze zur Sicherung der Umsetzung des Rechtsanspruches geschaffen entsprechend des Bedarfes der Familien
Darstellung des Sachverhalts
Die Schulkindbetreuung der Altstadtschule betreut ab Sommer 2026 insgesamt 214 Kinder in 9 Betreuungsgruppen. Weitere 28 Kinder befinden sich mit Stand 01.06.2026 auf der Warteliste, da die Gruppen voll belegt sind. Die vorhandenen Gruppen sind unter Berücksichtigung ihrer baulichen Größe bereits über ihre Kapazitäten belegt. Zur Aufnahme der Kinder auf der Warteliste benötigt die Ganztagsbetreuung der Altstadtschule zusätzliche Räumlichkeiten.
Zum Juni 2025 hat die Schulkindbetreuung der Altstadtschule den Außenstandort Heinrich-Gau Heim (SKB Gruppe 5) zunächst vorrübergehend geschlossen und die der Gruppe zugeteilten Kinder auf die weiteren Gruppen aufgeteilt.
Hintergrund war zum einen, dass durch Krankheit und durch Weggang einer Betreuungskraft kein Personal für die Gruppe mehr vorhanden war, zum anderen aber auch der Außenstandort im Keller der Seniorenanlage räumliche und organisatorische Schwierigkeiten mit sich brachte. Insbesondere sei hier zu benennen, dass nach Rücksprache mit der Hausleitung im Mietvertrag keine Nutzung des Außengeländes vereinbart und dieses auch nicht vorgesehen war. Auch kam es zuletzt zu Konflikten mit den Bewohnern der Seniorenanlage, die sich über den Lärm der Kinder beschwerten. Das positive Miteinander, wie es jahrelang gelebt wurde, lag zuletzt nicht mehr vor. Im Nachgang der Gruppenauflösung wurde festgestellt, dass seitens des Vermieters nie ein Nutzungsänderungsantrag für die Räumlichkeiten gestellt wurde, der erforderlich wäre, um dort eine Kinderbetreuungsgruppe unterzubringen, so dass eine einfache Wiedereröffnung der Gruppe nicht möglich ist. Zudem bringt der Außenstandort mit nur einer Betreuungsgruppe die Problematik mit, dass bei Personalausfall keine weiteren Gruppen vor Ort sind, um dies personell auszugleichen. In der Folge verbrachte die Gruppe in solchen Fällen die Zeit am Schulstandort, allerdings ohne festen Gruppenraum, was wenig Konstanz für die Kinder bedeutete.
Insbesondere in Anbetracht der organisatorischen Probleme ist eine Rückkehr der SKB Gruppe 5 in das Heinrich-Gau Heim keine angestrebte Lösung. Auch unter haushalterischen Gesichtspunkten bedeutet die Unterbringung im Heinrich-Gau Heim weiterhin Mietausgaben, da es sich nicht um ein städtisches Gebäude handelt. Zudem liegt für die Räumlichkeit im Heinrich-Gau-Heim keine bewilligte Nutzungsänderung vor, somit wäre der Versicherungsschutz durch die UK Nord nicht gegeben. Eine Nutzungsänderung müsste vom Eigentümer der Immobilie beantragt werden. Neben der pädagogischen Problematik ist unklar, ob einem Nutzungsänderungsantrag nach Brandschutzverordnung und Größe der Räumlichkeit nach heutigen Maßstäben stattgegeben würde.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung besteht die Anforderung, die Ganztagsbetreuung mithilfe eines Raumdoppelnutzungskonzepts in die Schulgebäude zurückzuführen. Laut Berechnungen des Gebäudemanagements ist die Gesamtfläche der Altstadtschule mit Zusammenführung der Ganztagsbetreuung lediglich ausreichend für eine Dreizügigkeit, selbst unter Berücksichtigung eines Raumdoppelnutzungskonzepts. Hierbei sind neben dem Raumangebot (Nutzung von Klassenräumen auch nach Unterrichtsende für Förderangebote) auch fehlende Sozialräume (das Lehrerzimmer hat keinen Platz für alle Lehrkräfte, kein Rückzugsraum für Personal, kein adäquates Leitungsbüro) sowie auch die räumlich für über 100 zusätzliche Kinder zu kleine Mensa zu benennen. Eine Reintegration der Betreuungsgruppen in das Schulgebäude ist ohne bauliche Anpassung aus rein flächentechnischer Sicht im Rahmen einer Vierzügigkeit nicht möglich. Für bauliche Anpassungen fehlt am Standort Altstadtschule allerdings die Fläche. Dennoch beabsichtigt die Verwaltung, die bereits beschlossene SKB 11 vorläufig in die Räumlichkeit der ehemaligen Schulküche im sanierten Souterrain unterzubringen und so die Kinder von der Warteliste unterzubringen. Seitens der Schule besteht der dringende Bedarf, in den sanierten Räumen wieder Funktionsräume (Musikraum, Werkraum, Küche) unterzubringen. Für das kommende Schuljahr würde die Ganztagsgruppe am Nachmittag die ehemalige Schulküche nutzen, am Vormittag steht der Raum der Schule als Differenzierungsraum zur Verfügung. Ab dem kommenden Schuljahr erarbeiten der FD 4-60 und die Altstadtschule gemeinsam ein tragfähiges Konzept für eine zukünftige Raumdoppelnutzung der Betreuungsgruppen am Schulstandort unter Berücksichtigung eines Funktionsraumkonzepts, welches die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten am Vor- und Nachmittag berücksichtigt und dabei sowohl der Schule die benötigten Fachräume ermöglicht, als auch genügend geeignete Betreuungsfläche für den Nachmittag bietet.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, städtische Liegenschaften für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze zu nutzen. Die Verwaltung beabsichtigt den Umzug der SKB Gruppe 5 in den 1. Stock im Altbau des Kinder- und Jugendzentrums in der Bekstraße. In den Anfangsjahren der Schulkinderbetreuung wurde dort bereits schon einmal eine Gruppe untergebracht. Aktuell ist der Raum durch die AWO Kita Renate Palm belegt, die diesen aber nur sporadisch nutzt. In einem Gespräch mit dem AWO Landesverband teilte dieser mit, dass sie den Standort im Kinder- und Jugendzentrum zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgeben möchten. Der Vorteil dieser Lösung wäre, dass die Infrastruktur vorhanden wäre und keine baulichen Maßnahmen notwendig wären. Der Außenstandort „Highlight“ mit 4 Betreuungsgruppen befindet sich direkt auf der anderen Straßenseite, so dass im Fall von Personalausfall eine Vertretung bzw. eine Integration der Kinder in das „Highlight“ einfach möglich wäre. Das Mittagessen kann gemeinsam im Tanzsaal des Heinrich-Gau Heims eingenommen werden. Für die Nutzung als SKB Standort müsste ebenfalls ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden, eine Voranfrage hierzu bei der Bauaufsicht ist bereits gestellt. Die Prüfdauer für den Nutzungsänderungsantrag beträgt voraussichtlich 3-4 Monate, so dass die Gruppe noch nicht zum Schulstart nach den Sommerferien zur Verfügung stände. Nach Beschluss würden dadurch zusätzliche Kapazitäten geschaffen, um dem Rechtsanspruch bei Zuzügen oder nachgemeldeten Kindern gerecht zu werden, sowie um die maximale Überbelegung der Bestandsgruppen kompensieren zu können.
Durch die Nutzung des Kinder- und Jugendzentrums spart die Stadt Mietkosten und nutzt städtische Liegenschaften im Sinne einer Raumdoppelnutzung.
Die Kosten für Personal und Inventar für die benannten Gruppen sind im Doppelhaushalt 2026/2027 bereits berücksichtigt. Für den Nutzungsänderungsantrag sowie eventuell benötigte Brandschutzanpassungen könnten zusätzliche Kosten entstehen, deren Höhe sich aktuell nicht vorhersagen lässt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Damit die Stadt ausreichend Raumkapazitäten zur Verfügung hat, um den Bedarf der Familien an Ganztagsbetreuungsplätze erfüllen zu können, wird ein zusätzlicher Raum benötigt. Eine weitere Raumnutzung am Schulstandort würde den Unterricht weiterhin einschränken, weil keine Räumlichkeit für Werk- und Musikunterricht zur Verfügung ständen. Die Pestalozzischule, die zwar kurzfristig ohne Nutzungsänderungsantrag als städtisches Gebäude nutzbar wäre, ist inzwischen anderweitig überplant und steht nicht als Alternative zur Verfügung.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Eine Ablehnung des Beschlusses hätte zur Folge, dass die Bestandsgruppen der Schulkindbetreuung an der Altstadtschule weiterhin in einer maximalen Überbelegung mit teilweise bis zu 30 Kindern pro Betreuungsgruppe laufen würden und die Stadt keine Möglichkeit hätte, den Rechtsanspruch für Zuzüge und Rückstufungen zu erfüllen. Die Nutzung eines weiteren Raumes am Schulstandort hätte die Folge, dass weiterhin kein adäquater Fachunterricht nach Curriculum angeboten werden könnte.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt x ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja x nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
x teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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