Beschlussvorlage - BV/2026/052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die vorliegende Satzung der Stadt Wedel über die Benutzung der Offenen Ganztagsbetreuung in der Stadt Wedel und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ganztagsbetreuung (Benutzungs- und Gebührensatzung Ganztag) zum 01.08.2026.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 4: „Die Stadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1: „Die Stadt Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfes“

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 8: „Der städtische Haushalt ist dauerhaft genehmigungsfrei“

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

Die Stadt Wedel erlässt eine Benutzungs- und Gebührensatzung für die Ganztagsbetreuung.

Diese berücksichtigt die Erfordernisse der Förderrichtlinie „Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf

Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter“. Dadurch wird sichergestellt, dass die Stadt Wedel Fördermittel in Höhe von 75% der Betriebskosten der Ganztagsbetreuung geltend machen kann.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Zum Schuljahr 2026/2027 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für die 1. Klasse in Kraft. Im Zuge des Rechtsanspruchs hat das Land Schleswig-Holstein eine Förderrichtlinie verfasst, die beinhaltet, dass zukünftig 75% der anfallenden Betriebskosten in der Ganztagsbetreuung vom Land refinanziert werden. Um im Rahmen dieser Richtlinie förderungsfähig zu sein, müssen die Regelungen der bisherigen „Beitragsordnung für die Schulkinderbetreuung an Wedeler Grundschulen“ auf die Anforderungen der neuen Förderrichtlinie angepasst werden. Hier sind zu nennen:

-Maximaler Elternbeitrag wird auf 135 Euro gedeckelt

-Eine Sozialstaffel und Geschwisterermäßigung analog zum KitaG wird angewandt

-Die Kosten für Ferienbetreuung sind in den Monatsbeiträgen inkludiert

-Ein Ausschluss von der Ganztagsbetreuung ist nur im Rahmen des §25 Schulgesetzes möglich

 

Im Gegenzug sichert das Land Schleswig-Holstein eine Betriebskostenerstattung von 75% der anfallenden Personalkosten sowie einer Sachkostenpauschale von 700 Euro pro rechtsanspruchserfüllendem Platz zu.

 

Die Verwaltung hat sich dazu entschieden von der bisher privatrechtlichen Regelung in Form einer Beitragsordnung mit Verträgen zu einer öffentlich-rechtlichen Satzung mit Gebührenbescheiden zu wechseln. Die vorliegende Satzung umfasst die Regelung sowohl für die Anforderung  für den zukünftigen 1. Jahrgang im Hinblick auf die Förderungsfähigkeit ,als auch die mit der BV/2023/117 beschlossene Erhöhung der Beiträge um 10% für die Schülerinnen und Schüler, die nicht unter den Rechtsanspruch fallen.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Damit die Stadt Wedel die Förderung des Landes Schleswig-Holstein für die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen kann, müssen die Elternbeiträge angepasst werden. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wird in diesem Schritt ebenfalls die beschlossene Erhöhung der Elternbeiträge für die Schulkindbetreuung umgesetzt.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Sollte die vorliegende Satzung nicht beschlossen werden, bleibt die bisherige Beitragsordnung in Kraft. Damit läge zum 01.08.2026 keine Förderungsfähigkeit für die „Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter“ vor. Die Stadt Wedel kann keine Fördermittel hieraus beantragen. Ein Verzicht auf die 10% Erhöhung der Eltenbeiträge würde einen Verzicht auf Mehreinnahmen durch Elternbeiträge in Höhe von ca. 25.000 Euro für 2026 und ca. 50.000 Euro für 2027 bedeuten.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt x ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja x nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

 x teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

778.000

803.000

828.000

     

     

     

Aufwendungen*

2.926.800

2926.800

     2.998.100

     

     

     

Saldo (E-A)

2.148.800

2.123.800

2.170.100

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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