Mitteilungsvorlage - MV/2026/045

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die SPD-Fraktion hat mit Datum vom 12.05.2026 eine schriftliche Anfrage für die Beratung im HFA gestellt. Hiermit möchte die Verwaltung darauf antworten.

 

Frage: Wie gewährleistet die Stadtverwaltung Wedel eine neue, gerechte und transparente Straßenreinigungs- und Gebührensatzung und Kalkulation?

 

Eine Prüfung erfolgt im Rahmen der neuen Gebührenkalkulation. Dabei werden sowohl rechtliche Anforderungen als auch Aspekte wie Gleichbehandlung, Transparenz und Praktikabilität berücksichtigt. Der sogenannte Quadratwurzelmaßstab wird fachlich nicht als geeignete Verbesserung bewertet, da er weder zu einer höheren Transparenz noch zu einer spürbar gerechteren Verteilung der Straßenreinigungsgebühren führt. Bei diesem Modell werden die Gebühren nach der Fläche eines Grundstücks berechnet und dafür die Quadratwurzel der Grundstücksflächen herangezogen. Diese Methode weist jedoch einen schwachen Bezug zur tatsächlichen Leistung auf, denn die Straßenreinigung erfolgt entlang der Straße. Der direkte Vorteil eines Grundstücks hängt daher eher von der Länge der Grundstücksgrenze zur Straße ab – nicht von seiner Tiefe oder Gesamtfläche. Folglich würde es bei einem tiefen/großen Grundstück mit kurzer Straßenfront nach der Quadratwurzel zu einer erheblichen Gebührenerhöhung kommen, obwohl es die Straße nicht stärker „beansprucht“ als ein kleines Grundstück mit gleicher Frontmeterzahl. Es würde demnach zu einer ungerechten Umverteilung der Gebühren kommen.

 

Die Gespräche mit den externen Beratern haben ergeben, dass das Frontmetermodell weiterhin ein von der Rechtsprechung anerkanntes und bewährtes Verfahren zur Bemessung der Straßenreinigungsgebühren ist und näher an der tatsächlichen Reinigungsleistung. Bei diesem Gebührenmaßstab richten sich die Gebühren für die Straßenreinigung nach der Länge der Grundstücksgrenze zur Straße. Im Zuge der Neukalkulation wird dieses Modell nach dem Auftaktgespräch mit den externen Beratern modifiziert: Künftig werden nicht mehr die konkreten Frontmeter zugrunde gelegt, sondern die sogenannten Reinigungsmeter. Die Reinigungsmeter beinhalten die Länge der Straßenstrecke, die tatsächlich gereinigt wird. Sie ist in der Regel kürzer, als die Frontmeter und somit stärker an die tatsächliche Reinigungsleistung angepasst. Insbesondere Hinterlieger erhöhen nicht den Reinigungsaufwand, sondern nur die Anzahl der Gebührenzahler. Besonderheiten, wie beispielsweise Eckgrundstücke, können so differenzierter abgebildet werden.  Dieser methodische Unterschied führt in der Praxis zu einer veränderten Bemessungsgrundlage, die insgesamt zu einer geringeren Gebührenbelastung führen wird.

 

Bitte: Die Verwaltung wird gebeten, den politischen Gremien im Rahmen der Neugestaltung einer Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beispielhaft den vollständigen, anonymisierten Verteilungsplan des Wedeler Elbhochufers Ost (B-Plan 46) zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung hat Verständnis dafür, dass einzelne Gebührenpflichtige vor Beschluss einer neuen Satzung Interesse daran haben, etwas über die zukünftige Höhe, der von Ihnen zu zahlenden Gebühren, zu erfahren. Grundsätzlich ist bei der Veröffentlichung und Diskussionen einer neuen Straßenreinigungsgebührensatzung und deren Grundlagen aber das Steuergeheimnis zu wahren. In dessen Folge dürfen keine Informationen öffentlich gemacht werden, die einen Rückschluss auf die Höhe von Gebühren für einzelne Gebührenpflichtige ermöglichen. Auch ein „anonymisierter Verteilungsplan“, der für einzelne Grundstücke dann Rückschlüsse auf mögliche Straßenreinigungsgebühren möglich macht, ist leider nicht zulässig. Die Verwaltung wird aber unter Einhaltung des Steuergeheimnisses versuchen, mit der Vorlage einer neuen Satzung für einzelne Grundstückstypen exemplarisch die vermeintlich neuen Gebühren im Vergleich zu den Gebühren gemäß der alten Satzung aufzuzeigen. 

 

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Anlagen

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