Beschlussvorlage - BV/2026/047
Grunddaten
- Betreff:
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Befristete Vermietung von Räumlichkeiten im Pestalozzi-Förderzentrum-Wedel an den Förderverein Elbschule Wedel e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justiziariat
- Beteiligt:
- Fachdienst Gebäudemanagement; Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 0-11
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.06.2026
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Bereit
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt:
Die Vermietung einzelner Räumlichkeiten des städtischen Gebäudes Pestalozzi-Förderzentrum-Wedel (im Folgenden Pestalozzi-Schule) an den Förderverein Elbschule Wedel e.V. (im Folgenden Elbschule) für einen Zeitraum von zwei Jahren wird unterstützt.
Dabei ist der Abschluss eines Mietvertrages ab 2027 an die Voraussetzungen geknüpft, dass:
- die Elbschule Nachweise zur Verfügung stellt, die eine eindeutige Entscheidung für einen dauerhaften Standort dokumentieren,
- planungsrechtlich und/oder bauordnungsrechtlich bestätigt wird, dass dieser Standort als Schulstandort realisierbar ist,
- vertragliche Absicherungen für die Realisierung des Bauvorhabens bestehen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Rat der Stadt Wedel unterstützt das Ziel, den langfristigen Fortbestand der Elbschule als freie Schule in Wedel zu sichern und hierfür eine tragfähige Übergangslösung zu schaffen.
Aus diesem Grund sollen der Elbschule für eine Übergangszeit von zwei Jahren, beginnend ab dem Schuljahr 2027/2028, freie Räumlichkeiten in der Pestalozzi-Schule, Autal 37, 22880 Wedel vermietet werden.
Die Befristung verdeutlicht den Wunsch der Stadt Wedel, eine temporäre Lösung zu schaffen, um die Eigenverantwortlichkeit der Elbschule zu stärken und gleichzeitig die notwendige Handlungsfähigkeit der Stadt Wedel zu erhalten, die Räumlichkeiten nach Fristablauf anderweitig nutzen zu können.
Ohne eine konkrete Festlegung der Elbschule für einen späteren dauerhaften Standort und der damit einhergehenden Prüfung der planungsrechtlichen und/oder bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit und Realisierbarkeit kann kein Mietvertrag für einen Zeitraum von zwei Jahren in den Räumlichkeiten der Pestalozzi-Schule geschlossen werden (vgl. Ziff. 1 -3).
Für die Nutzung durch die Elbschule können bauordnungsrechtlich notwendige Umbaumaßnahmen anstehen. Diese Kosten sind nicht durch die Stadt Wedel zu tragen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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