Beschlussvorlage - BV/2026/047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt:

 

 

Die Vermietung einzelner Räumlichkeiten des städtischen Gebäudes Pestalozzi-Förderzentrum-Wedel (im Folgenden Pestalozzi-Schule) an den Förderverein Elbschule Wedel e.V. (im Folgenden Elbschule) für einen Zeitraum von zwei Jahren wird unterstützt.

 

 

Dabei ist der Abschluss eines Mietvertrages ab 2027 an die Voraussetzungen geknüpft, dass:

 

  1. die Elbschule Nachweise zur Verfügung stellt, die eine eindeutige Entscheidung für einen dauerhaften Standort dokumentieren,
  2. planungsrechtlich und/oder bauordnungsrechtlich bestätigt wird, dass dieser Standort als Schulstandort realisierbar ist,
  3. vertragliche Absicherungen für die Realisierung des Bauvorhabens bestehen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Rat der Stadt Wedel unterstützt das Ziel, den langfristigen Fortbestand der Elbschule als freie Schule in Wedel zu sichern und hierfür eine tragfähige Übergangslösung zu schaffen.

 

Aus diesem Grund sollen der Elbschule für eine Übergangszeit von zwei Jahren, beginnend ab dem Schuljahr 2027/2028, freie Räumlichkeiten in der Pestalozzi-Schule, Autal 37, 22880 Wedel vermietet werden.

 

Die Befristung verdeutlicht den Wunsch der Stadt Wedel, eine temporäre Lösung zu schaffen, um die Eigenverantwortlichkeit der Elbschule zu stärken und gleichzeitig die notwendige Handlungsfähigkeit der Stadt Wedel zu erhalten, die Räumlichkeiten nach Fristablauf anderweitig nutzen zu können.

 

Ohne eine konkrete Festlegung der Elbschule für einen späteren dauerhaften Standort und der damit einhergehenden Prüfung der planungsrechtlichen und/oder bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit und Realisierbarkeit kann kein Mietvertrag für einen Zeitraum von zwei Jahren in den Räumlichkeiten der Pestalozzi-Schule geschlossen werden (vgl. Ziff. 1 -3). 

 

Für die Nutzung durch die Elbschule können bauordnungsrechtlich notwendige Umbaumaßnahmen anstehen. Diese Kosten sind nicht durch die Stadt Wedel zu tragen.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Im Falle einer Ablehnung der Beschlussvorlage kann der Schulbetrieb der Elbschule über das Schuljahr 2026/2027 hinaus nicht sichergestellt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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