Beschlussvorlage - BV/2026/046
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Mittelverschiebung und Umwidmung für die Sanierung der Steinberghalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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18.06.2026
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.06.2026
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Bereit
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, den Umbau der Steinberghalle in zwei Bauabschnitten zu beauftragen.
Die notwendigen Mehrkosten werden durch eine überplanmäßige Mittelverschiebung und Umwidmung zu Gunsten der Sanierung der Steinberghalle gedeckt, mit dem Ziel bis Mitte Juli 2026 den Generalplaner zu beauftragen und die Sanierung der Steinberghalle ab Oktober 2026 zu beginnen.
Umwidmung aus Elbestadion Laufbahn + Werkstatt
Von 424001703.8/4240010100.7852000 in Höhe 350.000 €
auf 217001715.1/2170010100.7851090
Umwidmung Verpflichtungsermächtigung (VE)
Von 424001703.8/4240010100.7852000 in Höhe 920.000 € VE 2027
Von 424001703.7/4240010100.7851000 in Höhe 310.000 € VE 2027
auf 217001715.1/2170010100.7851090
Darstellung des Sachverhalts
Bei der Sporthalle Steinberg handelt es sich um eine 3-Feld-Sporthalle, die in den Jahren 1980 bis 1981 mit einer Netto-Raumfläche von 2.564 m² errichtet wurde.
Genutzt wird die Halle für Schulsport, Trainings- u. Punktspielbetrieb SC Rist Wedel (Basketball und Volleyball) und für Großveranstaltungen bis 500 Zuschauer.
Obwohl in den letzten Jahren fortlaufende Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie größere Investitionen wie Dachsanierung inkl. Photovoltaikanlage oder Entwässerung durchgeführt wurden, weist die Halle erhebliche Mängel im Bereich Sanitär, Brandschutz, Lüftung, Heizung, Beleuchtung und Ausstattung der Halle (Hallenboden, Tribüne, Prallschutz) auf.
In dem Beschluss BV/2022/090 wurde die „Sanierung der Steinberghalle“ beschlossen.
In einem zweiten Beschluss BV/2024/130 wurde der Umbau und Sanierung der Steinberghalle mit einer Zuschauerkapazität von 500 Personen in zwei Bauabschnitten beschlossen.
Bauzeiten: 1 x ca. 12 Monate, 1 x ca. 6 Monate
Die Basis für die BV/2024/130 war zu diesem Zeitpunkt die Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung in der Tiefe einer Leistungsphase 3 (LPH 3) nach der HOAI.
Sie lag bei Gesamtkosten in Höhe von 4.733.000 € (Planungsleistung inkl. Bau).
Der Beschluss wurde im weiteren Verlauf umgesetzt, durch die Vertiefung der Planung in den folgenden LPH 4-6 nach HOAI: Bauantrag, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe.
Der Kostenanschlag zum Ende (Okt 2025) in der LPH 6 lag bei 5.450.000 € (Planungsleistung inkl. Bau). Es handelt sich hierbei um eine Kostensteigerung von 13% zur Kostenberechnung (Eine Abweichung ist bis max. 20% möglich nach DIN 276). Der Kostenanschlag bildet die kalkulatorische Basis für die Generalunternehmer (GU) Ausschreibung.
Am 23.10.2025 wurde eine öffentliche Ausschreibung für die Generalunternehmerleistungen - Sanierung Steinberghalle - über BI-Medien bekannt gemacht.
Vorgesehener Submissionstermin war der 25.11.2025. Aufgrund des Antrags eines Bieters wurde dieser auf den 07.01.2026 verschoben.
Am Submissionstermin lag kein Angebot vor. Die Ausschreibung sollte daher nach Rücksprache mit dem Fachdienst 2–10 Gebäudemanagement durch die Zentrale Vergabestelle aufgehoben werden.
Das einzige bei BI-Medien registrierte Unternehmen „A“ hat jedoch zu einem späteren Zeitpunkt per Mail weiterhin das Interesse an der Durchführung der Leistung mitgeteilt.
Zur Sicherung der ausgeschriebenen und erforderlichen Ausführungszeiten, Beginn 13.04.2026, wurde eine freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Zur Einhaltung des Wettbewerbs wurde umgehend telefonisch Kontakt mit zwei weiteren Firmen „B“ und „C“ aufgenommen. Die Firmen haben aus Kapazitätsgründen kein Interesse an der Teilnahme bekundet. Dadurch war die Einhaltung des angestrebten Zeitplans zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Während dieser Zeit hat die Fa. “A“ weiter an Ihrem Angebot gearbeitet und diese bei dem Fachdienst 2–10 Gebäudemanagement eingereicht. Dieses wurde an die beauftragten Planer (Architekt und TGA-Planer) zur Prüfung weitergeleitet. Eine zwei stufige Verhandlung wurde durchgerührt.
Diese Verhandlung wurde mit einem angepassten Baubeginn zum Okt. 2026 durchgeführt.
Bei der zweiten Prüfung des Angebots durch die Fachplaner im April 2026 wurde festgestellt, dass die gesamten Kosten von 5.450.000 € um ca. 1.580.000 € auf ca. 7.030.000 € (Planungsleistung inkl. Bau inkl. Kosten) gestiegen sind.
Grundsätzlich darf ein Zuschlag nicht auf ein unangemessen hohes Angebot erteilt werden.
Sowohl der Bieter „A“ als auch die Planer konnten die Angemessenheit auf Grund der derzeitigen Marktlage glaubhaft darlegen.
Die Mehrkosten in Höhe von 1.580.000 € sind nicht eingeworben. Ein Nachtrag in dieser Höhe für den Doppelhaushalt ist nicht vorgesehen. Die Mittel für die Sanierung der Steinberghalle können nur innerhalb des ges. investiven Haushaltes bereitgestellt werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Aufgrund der angespannten Haushaltslage sowie der Lage der Vereine und Schulen der Stadt Wedel empfiehlt die Verwaltung die Verschiebung der Bauvorhaben der Sanierung des Elbestadions und der Errichtung der notwendigen Werkstatt und Garage auf das Jahr 2027. Der Ansatz im Doppelhaushalt 2026/2027 für diese Maßnahme wird zu Gunsten der Sanierung und Umbau der Steinberghalle verschoben, mit dem Ziel bis Mitte Juli 2026 den Generalplaner zu beauftragen und die Sanierung der Steinberghalle ab Oktober 2026 zu beginnen.
Umwidmung aus Elbestadion Laufbahn + Werkstatt
Von 424001703.8/4240010100.7852000 in Höhe 350.000 €
auf 217001715.1/2170010100.7851090
Umwidmung Verpflichtungsermächtigung (VE)
Von 424001703.8/4240010100.7852000 in Höhe 920.000 € VE 2027
Von 424001703.7/4240010100.7851000 in Höhe 310.000 € VE 2027
auf 217001715.1/2170010100.7851090
Als Interimslösung bis zum Umbau des Elbestadions inkl. Garagen werden die Garagen im Freizeitpark genutzt. Im Zuge der Unterhaltung werden die Risse und Löcher in der Laufbahn ausgebessert. Eine Grund- und Tiefenreinigung wird durchgeführt. Die Linien werden aufgefrischt. Die Kosten im Aufwand belaufen sich auf ca. 15.000,00 €.
Es ist damit zu rechnen, dass durch die Verschiebung die Investitionsmaßnahme Elbestadion in der Zukunft teurer wird als geplant. Eine Bewerbung in der zweiten Tranche der „Sportmilliarde“ wird angestrebt.
Als Interimslösung für die Steinberghalle kann der Schulsport und der Amateursport in der Bauphase eingeschränkt in anderen Sporthallen der Stadt Wedel ausgeübt werden.
Der Umbau der Halle beginnt nach Zeitplan direkt mit dem 1 Bauabschnitt, der BA 1 (Hallensanierung) fängt im Folgejahr ab April 2027 an. Der BA 3 wird zwei Jahre später Okt.2028 zu Ende geführt.
Es besteht die Möglichkeit einen Teil des Sondervermögens für die Sanierung der Steinberghalle als Förderung zu beantragen. Dieser Antrag kann erst gestellt werden, wenn die Förderrichtlinie eine Antragstellung zulässt. Mit dem Einsatz des Sondervermögens für die Steinberghalle könnten die Gelder für die Sanierung der Laufbahn + Werkstatt bereits im Jahre 2026 freigegeben werden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
1.Variante: Die Sanierung der Steinberghalle wird um 2 Jahre verschoben. Die Mehrkosten für die Halle werden erneut in der Haushaltsanmeldung 2028 eingeworben. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich die Summe z.B. auf Grund steigender Rohstoffpreise und anderer unvorhersehbarer Entwicklungen weiter erhöhen kann.
2.Variante: Abriss und Neubau Kosten nach Volumen und BKI.
Vor diesem Hintergrund wurde das Planer Team gebeten, eine grobe Kostenschätzung für einen Neubau entsprechend der aktuellen Vorschriften vorzulegen.
Die Kosten belaufen sich hierbei auf: 12.000.000,00 €
Allerdings ist davon auszugehen, dass sich die Summe z.B. auf Grund steigender Rohstoffpreise und anderer unvorhersehbarer Entwicklungen weiter erhöhen kann.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2026 alt |
2026 neu |
VE 2026 alt |
VE 2026 neu |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
2.500.000 |
2.850.000 |
2.962.000 |
4.180.000 |
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Saldo (E-A) |
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