Beschlussvorlage - BV/2026/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrauschuss empfiehlt dem Rat, dass sich die Stadt Wedel an

dem Projektaufruf 2026 des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ für die Sanierung des Parkplatzes am Schulauer/ Spitzerdorfer Markt beteiligt.

 

b) Der Rat beschließt die Beteiligung der Stadt Wedel an dem Projektaufruf 2026 des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ für die Sanierung des Parkplatzes am Schulauer/ Spitzerdorfer Markt.

 

Der Online-Antrag inklusive Projektskizzen und ausgefülltem Formular ist bis zum 30. Juni 2026

auf der Webseite des Bundesprogramms unter: „Projektaufruf KlimaRäume 2026“ einzureichen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses (Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele):

 

Handlungsfeld 2 - Umwelt und Klimaschutz: Wedel schützt Klima und Umwelt

Handlungsfeld 3 – Stadtentwicklung: Wedel hat lebenswerte Quartiere

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses:   . / .

 

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Darstellung des Sachverhalts

Mit der HH-Beratung im UBFA am 12.02.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Ausbau des Parkplatzes Schulauer / Spitzerdorfer Markt ein Ausbaukonzept mit „Abpflastern“ bzw. (Teil-) Entsiegelung des Marktplatzes zu erarbeiten. Das Konzept soll zusätzlich Ideen für weitere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes aufzeigen, die zu einer Innenstadtbelebung beitragen.

Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger*innen für eine Platzgestaltung sollen bei einer Konzeptentwicklung mitgedacht werden. Die Markttreibenden sowie Wedel Marketing sollen mit einbezogen werden (s. a. interfraktioneller Antrag Grüne / SPD).

Mit der HH-Beratung des Rates am 26.03.2026 wurden HH-Mittel für 2026 in Höhe von 30.000,00 € für Planungskosten bereitgestellt Die HH-Mittel für 2027 wurden mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Mit der HH-Freigabe am 05.05.2026 wurden die Planungen (Konzeptentwicklung) begonnen.

 

Im April 2026 kam ein neuer Projektaufruf des Bundes zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel heraus. Mit dem Programm soll die blau-grüne Infrastruktur ausgebaut und gestärkt werden. Gefördert werden sowohl investive als auch investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen. Diese umfassen insbesondere die Aufwertung und Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume, die Schaffung wohnortnaher Grünflächen, großräumige Maßnahmen zur klimaresilienten (Um-)Gestaltung von Verkehrsräumen, Stadtplätzen und Brachflächen sowie Maßnahmen zur Stärkung eines naturnahen Wasserhaushalts in Siedlungsgebieten. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags wird voraussichtlich im 4. Quartal 2026 die Projekte auswählen, die für eine Förderung vorgesehen sind. Anschließend werden die ausgewählten Kommunen informiert und aufgefordert, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Einreichung von Projektskizzen (Interessenbekundungsverfahren) hat bis zum 30. Juni 2026

ausschließlich online beim BBSR zu erfolgen (s. a. Anlage Projektaufruf KlimaRäume 2026).

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Beteiligung am Projektaufruf KlimaRäume 2026 gibt der Stadt Wedel die Möglichkeit, eine Platzumgestaltung durchzuführen, die zur zukunftsfähigen Ausrichtung (Belebung) der Wedeler Innenstadt beiträgt. Durch eine klimaresiliente Umgestaltung des Marktplatzes und die damit verbundene Steigerung der Aufenthaltsqualität wird ein innerstädtischer Begegnungsort geschaffen, der die Frequentierenden zum Verweilen einlädt. Der Wandel zu mehr natürlichem Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind zentrale Aspekte beim Umbau des zzt. nahezu vollversiegelten Marktplatzes zu einem Aufenthalts- und Begegnungsort.

Es sollen Flächen entsiegelt und zusätzliche Grünflächen mit weiteren Baumpflanzungen entstehen. Mittels Baumrigolen kann der Oberflächenwasserabfluss reduziert und gleichzeitig die Verdunstung und Versickerung des Niederschlagswassers gefördert werden, was die natürliche Wasserhaushaltsbilanz stärkt. Eine Verschattung durch neue Bäume sorgt dafür, dass das Aufheizen von versiegelten Flächen reduziert und somit die Aufenthaltsqualität des Marktplatzes erhöht wird. Die geplante Umgestaltung des Platzes soll den Wandel von einer aufgeheizten, versiegelten „Betonwüste“ hin zu einer grünen, klimaresilienten Klimaoase mitten in der Innenstadt verkörpern. Aus einem Ort, den man heute eher quert, wird ein Ort, an dem man bleibt. Schattenspendende Bäume, entsiegelte und begrünte Flächen sowie Wasser- und Aufenthaltselemente machen den Platz erlebbar und laden Menschen jeden Alters zum Verweilen ein.

Der Wochenmarkt, Feste und kulturelle Formate gewinnen einen würdigen Rahmen, und der Platz wird zu einem klimaresilienten Begegnungsort, der den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.

Eine klimaangepasste Umgestaltung des Platzes fügt sich nahtlos in das

Innenstadtentwicklungskonzept ein: Sie macht aus einem klimatischen Defizit eine Chance,

vervollständigt das Netz lebendiger Wedeler Plätze und schreibt die Geschichte einer grünen,

einladenden und zukunftsfähigen Innenstadt konsequent weiter.

 

Durch den Einsatz von mind. 630.000,00 € könnten die beschriebenen Ideen / Maßnahmen umgesetzt und Fördermittel in Höhe von mind. 500.000,00 € vereinnahmt werden.

Die Förderung des Bundes liegt bei ca. 80 % und für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90 %.

Darin enthalten ist auch die Möglichkeit der Förderung von nichtinvestiven Maßnahmen, wie z. B. eines landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Sofern sich die Stadt Wedel nicht am Projektaufruf 2026 beteiligt oder aber seitens des Haushaltsausschussess des Deutschen Bundestages nicht ausgewählt wird, wäre mit den im HH 2026/2027 bereit gestellten Mitteln (330.000,00 €) eine einfache Platzumgestaltung, so wie im UBFA am 12.02.2026 beraten, möglich und in 2027 umsetzbar.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

500.000

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

500.000

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

30.000

 

300.000

300.000

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

30.000

     

300.000

300.000

     

     

 

 

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Anlagen

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