Mitteilungsvorlage - MV/2026/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Online-Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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16.06.2026
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Im Juni 2024 wurde die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO), auch Nature Restoration Law, im EU-Umweltrat final beschlossen.
„Übergeordnetes Ziel der W-VO ist die kontinuierliche Erholung der Natur, insbesondere die Erhöhung der Artenvielfalt und der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme sowie die Erfüllung der Klimaschutzziele und der internationalen Vereinbarungen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und Maßnahmen festzulegen und zu ergreifen. […]
Zentrales Instrument zur Umsetzung der W-VO sind die nationalen Wiederherstellungspläne, die alle Mitgliedstaaten erstellen müssen.“[1]
Der Nationale Wiederherstellungsplan (NWP) ist der EU-Kommission bis 1. September 2026 vorzulegen. In Deutschland liegt die Federführung beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Ein erster Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) ist vom 25. April bis 25. Juni 2026 auf einer Online-Plattform des Bundesumweltministeriums einsehbar und kann dort von Bürgerinnen und Bürgern kommentiert werden. Hinweise, Ideen oder Bedenken können so in den Wiederherstellungsplan einfließen.
„Zuvor hatten Bund und Länder gemeinsam den Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) für Deutschland entworfen. Der Plan konkretisiert, mit welchen Maßnahmen die Ziele der europäischen Verordnung erreicht werden sollen. Damit gibt er Rückenwind für alle, die beispielsweise Wälder widerstandsfähiger machen, Moore wiedervernässen, und Flüssen mehr Raum geben wollen. Bei der Entstehung des deutschen Wiederherstellungsplans spielt die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern eine besondere Rolle. Im September 2025 hatte das Bundesumweltministerium einen ersten Bürgerdialog gestartet. Über 6.000 Interessierte nutzten diese Möglichkeit ihre Anregungen und Hinweise schon zu einem frühen Zeitpunkt einzubringen.“[2]
Auch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein hat die Kommunen dazu aufgerufen, eine Stellungnahme abzugeben und das Land im Anschluss über Abgabe und Inhalt der Stellungnahme zu informieren.
Die Stadt Wedel hat eine Stellungnahme vorbereitet und in der Anlage zur Kenntnis beigefügt. Die Abgabe wird in den nächsten Tagen über das Online-Plattform erfolgen.
[1] https://www.bmuv.de/themen/naturschutz/wiederherstellung-von-oekosystemen/die-eu-verordnung-zur-wiederherstellung-der-natur
[2] https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/bundesumweltministerium-startet-plattform-zur-buergerbeteiligung-zum-nationalen-wiederherstellungsplan
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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