Beschlussvorlage - BV/2026/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30 (3) in Verbindung mit § 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten in der Pestalozzistraße 22 zu erteilen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 3 „Stadtentwicklung“

 

Wedel fördert den Wohnungsbau entsprechend des Bedarfs.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Es sollen 8 Wohneinheiten mit Wohnungsgrößen zwischen ca. 48 – 70 m² entstehen.

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten

Baugrundstück

 

Pestalozzistraße 22

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

12.05.2026

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

2 Vollgeschosse

 

Gebäudehöhe

 

9 m

Dachform

 

Satteldach

GRZ

 

0,185

GFZ

 

0,344

 

Geplant ist ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten auf einem nicht bebauten Grundstück in der Pestalozzistraße 22. Zusätzlich wird auf dem Grundstück im rückwärtigen Bereich ein eingeschossiges Doppelhaus entstehen. Die Beantragung des Doppelhauses ist nicht Bestandteil dieses Einvernehmens und wird in einem separaten Bauantrag erfolgen.

Um beurteilen zu können, ob sich das Bauvorhaben anhand der Dichtewerte GRZ und GFZ in die nähere Umgebung einfügt, muss das geplante Doppelhaus im rückwärtigen Bereich mitbetrachtet werden, da dieses auf dem gleichen Flurstück wie das Mehrfamilienhaus steht.

Mit der Berücksichtigung des Doppelhauses wird eine GRZ von 0,284 und eine GFZ von 0,435 erreicht.

 

Die Fassade des geplanten Mehrfamilienhauses wird zur Straße durch einen 8 m breiten Giebel mit einer 35 Grad Dachneigung und einer Firsthöhe von 9m gebildet.

 

Für das geplante Mehrfamilienhaus sind 7 Stellplätze vorgesehen. Sämtliche Stellplätze werden mit Lademöglichkeiten für Elektromobilität vorgerüstet. Fahrradabstellanlagen werden in ausreichender Anzahl geschaffen. Die Zuwegung und die Stellplätze werden versickerungsoffen hergerichtet. Das Gebäude wird KFW 296 konform hergestellt und wird über Wärmepumpe und PV-Anlage beheizt. Flachdachflächen (Gauben) werden z.T. begrünt. Die Wohnungen im Erdgeschoss erhalten einen Mietergarten.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 100 i „Pestalozzistraße“,

 

Die Festsetzung des einfachen Bebauungsplans zu Mindestgrundstücksgrößen wird eingehalten. Da es sich hier um einen einfachen Bebauungsplan handelt, der nicht alle Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans trifft, gilt für diese der § 34 BauGB.

 

Das zweigeschossige Mehrfamilienhaus plus das eingeschossige Doppelhaus mit einer Grundflächenzahl von 0,284 entspricht der umgebenden Bebauung. Die Gebäudehöhe (siehe Höhenabwicklung) fügt sich in die vorhandene Bebauung der Pestalozzistraße ein. Der Bebauungsplan setzt für die hintere Bebauung (Doppelhaus) eine Firsthöhe von 9 m fest, welche auch durch das Mehrfamilienhaus eingehalten wird.

Planungsrechtlich fügt sich das Gebäude insgesamt in die nähere Umgebung ein.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Erteilung des Einvernehmens nicht.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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