Beschlussvorlage - BV/2026/041
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ku
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.06.2026
|
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 3 „Stadtentwicklung“
Wedel fördert den Wohnungsbau entsprechend des Bedarfs.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Es sollen 8 Wohneinheiten mit Wohnungsgrößen zwischen ca. 48 – 70 m² entstehen.
Darstellung des Sachverhalts
|
Bauvorhaben
Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten |
|
|
Baugrundstück
Pestalozzistraße 22
|
|
|
Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages
12.05.2026 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens
2 Vollgeschosse |
|
Gebäudehöhe
9 m |
Dachform
Satteldach |
GRZ
0,185 |
GFZ
0,344 |
Geplant ist ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten auf einem nicht bebauten Grundstück in der Pestalozzistraße 22. Zusätzlich wird auf dem Grundstück im rückwärtigen Bereich ein eingeschossiges Doppelhaus entstehen. Die Beantragung des Doppelhauses ist nicht Bestandteil dieses Einvernehmens und wird in einem separaten Bauantrag erfolgen.
Um beurteilen zu können, ob sich das Bauvorhaben anhand der Dichtewerte GRZ und GFZ in die nähere Umgebung einfügt, muss das geplante Doppelhaus im rückwärtigen Bereich mitbetrachtet werden, da dieses auf dem gleichen Flurstück wie das Mehrfamilienhaus steht.
Mit der Berücksichtigung des Doppelhauses wird eine GRZ von 0,284 und eine GFZ von 0,435 erreicht.
Die Fassade des geplanten Mehrfamilienhauses wird zur Straße durch einen 8 m breiten Giebel mit einer 35 Grad Dachneigung und einer Firsthöhe von 9m gebildet.
Für das geplante Mehrfamilienhaus sind 7 Stellplätze vorgesehen. Sämtliche Stellplätze werden mit Lademöglichkeiten für Elektromobilität vorgerüstet. Fahrradabstellanlagen werden in ausreichender Anzahl geschaffen. Die Zuwegung und die Stellplätze werden versickerungsoffen hergerichtet. Das Gebäude wird KFW 296 konform hergestellt und wird über Wärmepumpe und PV-Anlage beheizt. Flachdachflächen (Gauben) werden z.T. begrünt. Die Wohnungen im Erdgeschoss erhalten einen Mietergarten.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 100 i „Pestalozzistraße“,
Die Festsetzung des einfachen Bebauungsplans zu Mindestgrundstücksgrößen wird eingehalten. Da es sich hier um einen einfachen Bebauungsplan handelt, der nicht alle Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans trifft, gilt für diese der § 34 BauGB.
Das zweigeschossige Mehrfamilienhaus plus das eingeschossige Doppelhaus mit einer Grundflächenzahl von 0,284 entspricht der umgebenden Bebauung. Die Gebäudehöhe (siehe Höhenabwicklung) fügt sich in die vorhandene Bebauung der Pestalozzistraße ein. Der Bebauungsplan setzt für die hintere Bebauung (Doppelhaus) eine Firsthöhe von 9 m fest, welche auch durch das Mehrfamilienhaus eingehalten wird.
Planungsrechtlich fügt sich das Gebäude insgesamt in die nähere Umgebung ein.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2026 alt |
2026 neu |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
183,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
515,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
658,9 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
35,7 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
16,6 kB
|
