Beschlussvorlage - BV/2026/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt,
 

  1. Die Stadt Wedel nimmt am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2026 (SKSSchwimmbäder) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) teil.
  2. Für die Maßnahme „Sanierung und energetische Ertüchtigung der Badebucht Wedel“ in der Variante 4a wird die Kombibad Wedel GmbH eine Architektenplanung gemäß den Vorgaben des Projektaufrufs erstellen und fristgerecht über das Förderportal des Bundes einreichen.
  3. Der Rat der Stadt Wedel bestätigt die Gesamtfinanzierung des Projektes. Die zur Finanzierung des kommunalen Eigenanteils erforderlichen Haushaltsmittel werden – vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel – von der Stadt Wedel bereitgestellt.
  4. Die Stadt Wedel befindet sich in einer Haushaltsnotlage im Sinne des Projektaufrufs SKSSchwimmbäder. Der entsprechende Nachweis der Haushaltsnotlage durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde wird im Rahmen der Antragstellung vorgelegt.
  5. Die Stadt Wedel nimmt zur Kenntnis, dass die Förderquote im Regelfall 45% der zuwendungsfähigen Kosten beträgt. Bei Vorliegen einer durch die zuständige Aufsichtsbehörde bestätigten Haushaltsnotlage kann der Fördersatz auf bis zu 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhöht werden; die maximale Zuwendung ist dabei auf 8Mio.Euro begrenzt.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Antragstellung und zur weiteren Vorbereitung des Projektes zu veranlassen.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Schwimmbäder sind ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge und erfüllen wichtige Funktionen für den Schul- und Vereinssport, die Gesundheitsvorsorge sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Schwimmbad der Stadt Wedel weist einen erheblichen baulichen, energetischen und technischen Erneuerungsbedarf auf.

 

Der Bund stellt im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Fördermittel zur nachhaltigen Sanierung und Modernisierung kommunaler Schwimmbäder bereit. Die Teilnahme am Förderverfahren erfolgt zunächst über ein Interessenbekundungsverfahren.

 

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Beschluss des Rates der Stadt Wedel, mit dem sowohl die Teilnahme am Projektaufruf SKSSchwimmbäder gebilligt als auch die Gesamtfinanzierung des Projektes bestätigt wird.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Eine Umsetzung des Projektes ist für die Stadt Wedel nur unter Inanspruchnahme externer Fördermittel realisierbar. Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist die Teilnahme am Bundesprogramm SKSSchwimmbäder für die Finanzierung des Vorhabens von zentraler Bedeutung.

 

Bei Vorliegen einer bestätigten Haushaltsnotlage kann eine erhöhte Förderquote des Bundes in Anspruch genommen werden. Der vorliegende Beschluss schafft die formalen Voraussetzungen für die fristgerechte Einreichung der Architektenplanung sowie für die weitere Teilnahme am Förderverfahren.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Wird keine Förderung aus dem Bundesprogramm SKSSchwimmbäder erreicht, müsste das Projekt vollständig mit kommunalen Mitteln finanziert werden. Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Wedel sollte noch einmal gut überlegt werden, ob das Projekt wie in Variante 4a angedacht umgesetzt werden soll, oder ob eine Alternative mit noch stärkerer Einschränkung denkbar wäre.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Maßnahme hat finanzielle Auswirkungen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projektes belaufen sich nach derzeitiger Planung auf ca. 14,5 Mio. EUR.
 

Die Förderquote beträgt im Regelfall 45% der zuwendungsfähigen Kosten. Bei Vorliegen einer bestätigten Haushaltsnotlage kann eine Förderung von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beantragt werden; die maximale Zuwendung ist dabei auf 8Mio. EUR begrenzt.
 

Der verbleibende kommunale Eigenanteil wird durch die Stadt Wedel getragen. Die Gesamtfinanzierung des Projektes ist unter den genannten Voraussetzungen gesichert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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