Mitteilungsvorlage - MV/2026/039

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Mit Schreiben vom 05.05.2026 hat die Kommunalaufsicht den Wedeler Haushalt für die Jahre 2026 und 2027 ohne Einschränkungen genehmigt.

 

Weder die Kreditermächtigungen in Höhe von 20.417.300 € in 2026, die Kreditermächtigung von 16.984.000 € in 2027, noch die Verpflichtungsermächtigungen in 2026 in Höhe von 11.603.400 € wurden gekürzt.

 

Erneut wurde darauf verwiesen, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt im Sinne des § 26 Absatz 5 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) nach der vorliegenden Planung nicht gegeben ist.

 

Die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung werden ausdrücklich anerkannt. Allerdings wird auch ausgeführt: „Um die für die Folgejahre ambitionierten Sparziele noch zu erreichen, bedarf es einer weiteren konsequenten Forcierung der Konsolidierungsanstrengungen. ... Angesichts der Haushaltslage der Stadt Wedel ergeht diese vollständige Genehmigung jedoch nur unter Zurückstellung von erheblichen Bedenken.“

 

Der Stadt wurde die Auflage erteilt, dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport über die noch offenen und gegebenenfalls aktualisierten Konsolidierungsmaßnahmen aus der Aufstellung „Haushaltssicherung 2028“ bis zum 30. Oktober 2026 zu berichten.

 

Um auch weiterhin die Ernsthaftigkeit der Konsolidierungsbemühungen zu verdeutlichen, hat sich die Verwaltungsspitze, wie bereits im Vorjahr, entschieden, die Haushaltsfreigabe ins Haus nur eingeschränkt zu erteilen.

 

Wiederum werden die Aufwendungen der Berichtszeilen 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ und die Berichtszeile 16 „sonstige Aufwendungen“ im Ergebnisplan nur zu 90 % freigegeben.

 

Diese 10%ige Sperre soll nur in begründeten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.

 

Die investiven Ansätze und Verpflichtungsermächtigungen wurden dagegen uneingeschränkt und vollumfänglich freigegeben.

 

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Anlagen

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