Mitteilungsvorlage - MV/2026/030

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

1) Verlagerung des Standesamtes in das Reepschlägerhaus

 

Eine Verlagerung des Standesamtes in das Reepschlägerhaus wird aus Sicht der Verwaltung eher kritisch gesehen.

Sollte das Standesamt in das Reepschlägerhaus ziehen, so wären dies die offiziellen Amtsräume des Standesamtes. Dies würde bedeuteten, dass keine Zusatzgebühren für Eheschließung außerhalb der Geschäftsräume erhoben werden dürften.

Ferner wäre ein Umzug des Standesamtes sehr aufwendig, denn gerade das Standesamt hat eine hohe Anzahl von alten Familienbüchern und Papierregistern die sich zwingend in den Amtsräumen befinden müssen. Hinzu kommt noch das umfangreiche EDV Equipment, welches von den derzeit drei Mitarbeiterinnen benötigt wird. Es ist fraglich, ob dies in den Räumlichkeiten des Reepschlägerhauses Platz finden würde.

 

2) Einrichtung eines Trauzimmers

 

Die Einrichtung eines Trauzimmers (in der Garten Pergola/ Garten) als Außenstelle ist grundsätzlich für eine begrenzte Anzahl an Terminen möglich.

 

Es wird jedoch vorsorglich darauf hingewiesen, dass keine großen Mehreinnahmen für die Stadt zu erwarten sind. Die Gebühr für eine Trauung außerhalb der Geschäftsräume während der regulären Öffnungszeiten beträgt 150,-€. Lediglich die Gebühr für Eheschließungen außerhalb der Geschäftsräume und außerhalb der Öffnungszeiten beträgt 200,-€.

Ferner ist nur eine begrenzte Terminvergabe möglich. Die personelle Abdeckung der Eheschließungstermine muss zwingend gegeben sein. Derzeit verfügt das Standesamt über 2,5 Stellen.

 

Die Anzahl Aufgaben des Standesamtes ist in den letzten Jahren gestiegen.

Im November 2024 trat z.B. das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und die Zuständigkeit über die Änderung von Geschlechtereinträge und Vornamen sind von den Gerichten an die Standesämter übergegangen.

2025 kamen durch die Namenrechtsreform zahlreiche Änderungen und Möglichkeiten für Ehepartner*innen hinzu. Auch alle sog. „Altfälle“ dürfen von diesem Gesetz Gebrauch machen und entsprechende Anträge beim Standesamt stellen. Dies wird auch zahlreich in Anspruch genommen.

 

Die Aufgaben des Standesamtes sind vielfältig. Aus diesem Grund kann eine erhöhte Zahl an Eheschließungsterminen nicht gewährleistet werden.

 

Im Gesamtergebnis kann festgehalten werden, dass die Einrichtung eines Trauzimmers im Garten im Reepschlägerhaus eine für die Bürgerinnen und Bürger schöne Alternative darstellen kann.

Allerdings besteht auch bereits seit ca. 10 Jahren die Möglichkeit das Schulauer Fährhaus als Außentraustelle zu wählen. Das Standesamt bietet hier ca. 2 Termine im Monat an (aus o.g. Kapazitätsgründen). Die Termine werden aber sehr wenig nachgefragt. Im Jahr 2025 fanden lediglich zwei Termine dort statt.

Aufgrund der Personaldecke könnte auch nur eine begrenzte Anzahl an Außentrauterminen angeboten werden.

 

Die Verwaltung plant die Idee zu Trauungen im Reepschlägerhaus wieder aufzugreifen, wenn die zukünftigen Pläne für das Reepschlägerhaus feststehen.

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