Beschlussvorlage - BV/2026/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die Bürgermeisterin zu beauftragen, als Gesellschaftsvertreterin wie folgt zu beschließen: Die Geschäftsführung der Stadtwerke Wedel GmbH wird beauftragt, die Satzungen der Stadtwerke Wedel GmbH, der Kombibad Wedel GmbH, der Stadtwerke Wedel Service GmbH und der Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH gemäß der dem Originalprotokoll beigefügten Entwürfe zu ändern.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Strategischen Ziel „Die Stadt ist eine moderne und effiziente Dienstleisterin“ im Handlungsfeld 7 (Zukunftsfähigkeit der Stadtverwaltung).

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Anlässlich einiger Auslegungs- und Verständnisfragen bezüglich der Gesellschaftsverträge der Stadtwerke Wedel GmbH und ihrer Tochtergesellschaften hatten die Stadtwerke im vergangenen Jahr eine Anwaltskanzlei mit einer umfassenden Begutachtung der Gesellschaftsverträge beauftragt. Hieraus haben sich verschiedene Aktualisierungs- und Harmonisierungsvorschläge ergeben (vgl. Beschlussvorlage BV_2025_103).

 

Auf dieser Grundlage hat der Rat am 11.12.2025 beschlossen, dass der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Wedel GmbH sowie die Gesellschaftsverträge ihrer Tochtergesellschaften gemäß den Empfehlungen in der Sachverhaltsdarstellung neu gefasst werden sollen und die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Satzungsentwürfe der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die Kommunalaufsicht wies nach Prüfung der Entwürfe darauf hin, dass mit der letzten Novellierung der Gemeindeordnung der Passus weggefallen sei, nach dem „in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ […] die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter die Gemeinde vertreten soll“ (§ 104 Abs. 1 Satz 2 a.F.). Stattdessen würde die Kommunalaufsicht nun bei Neugründungen von Gesellschaften besonders darauf achten, „dass der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter der Gemeinde zumindest das Recht eingeräumt wird, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen“ (entsprechend § 102 Abs. 2 Ziff. 4). Daher wurde angeregt, bei der Anpassung der Gesellschaftsverträge ebenso zu verfahren.  Sowohl aus Sicht der Verwaltung als auch der Stadtwerke GmbH spricht nichts dagegen, sodass die betreffenden Paragraphen entsprechend formuliert wurden.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Durch die Anpassung und Harmonisierung der Gesellschaftsverträge bzw. Satzungen wird ein einheitliches und effizienteres Verwaltungshandeln ermöglicht.

 

Gemäß § 108 GO wird eine entsprechende Entscheidung des Rates grundsätzlich erst dann wirksam, wenn die Kommunalaufsichtsbehörde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der Mitteilung über die Beschlussfassung dieser widerspricht oder vor Ablauf der Frist erklärt, dass sie nicht widersprechen wird. Mit Schreiben vom 27.03.2026 hat die Kommunalaufsicht bereits ihren Verzicht auf einen Widerspruch erklärt, sodass ein entsprechender Beschluss des Rates unmittelbar wirksam wird.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Gesellschaftsverträge können auch unverändert bestehen bleiben, an ihrer Rechtsgültigkeit ändert sich dadurch nichts. Die angestrebten Verbesserungen treten dann aber nicht ein.

 

Für den städtischen Haushalt ergeben sich unmittelbar keine Kosten oder Folgekosten.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2026 alt

2026 neu

2027

2028

2029

2030 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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